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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Beschäftigungseffekte durch den Ausbau der erneuerbaren Energien (G-SIG: 15011112)

In Auftrag gegebene Gutachten, Kosten und Folgerungen, Bewertung und Konsequenzen aus den Gutachten von IWH, RWI/IE/EWI und Bremer Energieinstitut, Belastungen und Beschäftigungsverluste durch Subventionen und Strompreisaufschläge, Realeinkommensverlust privater Haushalte durch das EEG, erwartete Beschäftigungswirkungen, internationale Erfahrungen, Beschäftigtenzahlen, Bezuschussung von Arbeitsplätzen, Verwendung der Ökosteuereinnahmen, gesamtwirtschaftliche Verantwortbarkeit, Export von Windenergieanlagen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

31.08.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/351829. 06. 2004

Beschäftigungseffekte durch den Ausbau der erneuerbaren Energien

der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dr. Peter Paziorek, Dr. Joachim Pfeiffer, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Julius Caesar, Alexander Dobrindt, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim Fuchtel, Georg Girisch, Dr. Reinhard Göhner, Tanja Gönner, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Holger Haibach, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Doris Meyer (Tapfheim), Laurenz Meyer (Hamm), Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Anita Schäfer (Saalstadt), Hartmut Schauerte, Horst Seehofer, Johannes Singhammer, Max Straubinger, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung behauptet immer wieder, dass im Bereich der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren ein starker Zuwachs an neuen Arbeitsplätzen entstehe. Aufgrund des veranschlagten Investitionsvolumens und eines prognostizierten Gesamtumsatzes von 40 Mrd. Euro bis zum Jahr 2020 wird mit einem Beschäftigungseffekt von rund 400 000 Arbeitsplätzen in diesem Zeitraum gerechnet (vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 24. Mai 2004, Nr. 144/04).

Verschiedene neuere wissenschaftliche Gutachten, die zum Teil auch von der Bundesregierung in Auftrag gegeben worden sind, kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass die langfristigen Beschäftigungseffekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien gesamtwirtschaftlich marginal bis deutlich negativ sind (vgl. Drucksache 15(9)1227 des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit).

So kommt das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) erstellten Studie „Beschäftigungseffekte durch den Ausbau Erneuerbarer Energien“ (September 2003) zu dem Ergebnis, dass die Förderung erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2010 zu keiner spürbaren Entlastung des Arbeitsmarktes beiträgt. Nach einer Simulationsrechnung werden die Netto-Beschäftigungseffekte zu Beginn der Förderung – einhergehend mit dem Investitionsanstieg beim Ausbau erneuerbarer Energien – mit 13 000 zusätzlich Beschäftigten ermittelt, im weiteren Verlauf sinken die Beschäftigtenzahlen ins negative und steigen in 2010 auf etwa 7 000 Beschäftigte wieder an.

Die im Auftrag des BMWA erstellte Studie „Gesamtwirtschaftliche, sektorale und ökologische Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung, des Instituts für Energetik & Umwelt gGmbH und des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (RWI/IE/EWI) (März 2004) geht davon aus, dass die Beschäftigung zunächst durch zusätzliche Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien um 35 600 Arbeitsplätze in 2004 ansteigt, sich aber auf der Zeitachse aufgrund der überlagernden Kostenimpulse infolge der steigenden EEG-Förderung langfristig negativ entwickelt (minus 6 100 Arbeitsplätze in 2010) und dieser Trend beibehalten wird.

Auch das von der Hans-Böckler-Stiftung beim Bremer Energieinstitut in Auftrag gegebene Gutachten (2003) kommt zu dem Ergebnis, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren per Saldo einen kumulierten Verlust von 19 000 Arbeitsplätzen bedeuten wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche Gutachten zu langfristigen Beschäftigungseffekten durch den Ausbau erneuerbarer Energien hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben?

2

Welche Kosten sind dem Bund dadurch jeweils entstanden?

3

Welche Folgerungen hat die Bundesregierung bisher aus den Gutachten gezogen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung das Gutachten des IWH „Beschäftigungseffekte durch den Ausbau Erneuerbarer Energien“ vom September 2003 hinsichtlich der Beschäftigungseffekte und welche konkreten Konsequenzen zieht sie daraus?

5

Wie bewertet die Bundesregierung das Gutachten von RWI/IE/EWI „Gesamtwirtschaftliche, sektorale und ökologische Auswirkungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ hinsichtlich der Beschäftigungseffekte und welche konkreten Konsequenzen zieht sie daraus?

6

Wie bewertet die Bundesregierung das Gutachten des Bremer Energieinstituts „Ermittlung der Arbeitsplätze und Beschäftigungswirkungen im Bereich Erneuerbarer Energien“ hinsichtlich der Beschäftigungseffekte und welche konkreten Konsequenzen zieht sie daraus?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Subventionen und Strompreisaufschläge auch zu Belastungen und Beschäftigungsverlusten führen können?

8

Wenn ja, warum?

9

Wenn nein, warum nicht?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Beschäftigungswirkung negativ ist, solange die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien weit über dem energiewirtschaftlichen Wert des Stroms liegt?

11

Wenn ja, warum?

12

Wenn nein, warum nicht?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einspeisevergütungen für Ökostrom anderen Sektoren Nachfragepotenzial entzieht?

14

Wenn ja, warum?

15

Wenn nein, warum nicht?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung privater Haushalte durch das EEG im Jahr 2004 und wie hoch wird sie bis 2010 sein (bitte nach einzelnen Jahren auflisten)?

17

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Realeinkommensverlust für Privathaushalte durch das EEG (unterteilt nach Jahren von 2000 bis 2010)?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass dadurch ein Rückgang im privaten Verbrauch entsteht?

19

Wenn ja, warum?

20

Wenn nein, warum nicht?

21

Mit welchen Beschäftigungswirkungen durch die Förderung erneuerbarer Energien rechnet die Bundesregierung?

22

Gibt es internationale Erfahrungen bzw. konkrete Daten (bitte nach einzelnen Ländern auflisten), welche Beschäftigungseffekte durch den Ausbau erneuerbarer Energien entstehen können?

Wenn ja, welche?

23

Wie viele Beschäftigte gibt es nach Auffassung der Bundesregierung im Bereich der erneuerbaren Energien?

Wie verteilen sich diese auf die einzelnen Energieträger Wasserkraft, Biomasse, Windenergie, Solarenergie und Geothermie?

24

In welchem Umfang werden die Arbeitsplätze unterteilt nach den einzelnen Energieträgern durch staatlich geregelte Förderung bezuschusst (bitte Nettoförderungswert in Cent/kWh und in jährlichem Fördervolumen/ Arbeitsplatz angeben)?

25

Mit welchen amtlichen Statistiken, z. B. Statistisches Bundesamt (StaBuA), belegt die Bundesregierung ihre Einschätzung der Beschäftigungseffekte?

26

Wie viel Steuereinnahmen aus der Ökosteuer, gestaffelt nach Jahren, werden nicht zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge, sondern für die Förderung der erneuerbaren Energien bzw. für welche anderen energie- und umweltpolitischen Zwecke verwendet?

27

Warum werden diese Steuermittel nicht für ein nationales Clean Development Mechanism/Joint Implementation (CDM/JI-Programm) eingesetzt, um die deutsche Wirtschaft beim Emissionshandel zu entlasten?

28

Hält die Bundesregierung den Einsatz von rund 2 Mrd. Euro (Nettoförderungswert) zur Förderung der erneuerbaren Energien für gesamtwirtschaftlich verantwortbar, obwohl nach der RWI/IE/EWI-Studie der zusätzliche CO2-Minderungsbetrag bei Verdoppelung der Windenergie lediglich 6,3 Mio. Tonnen beträgt?

29

Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des Emissionshandels für die notwendige Regelenergie aus fossilen Energiequellen ein gesondertes Budget zu schaffen, das nicht zulasten der Kraftwirtschaft geht, und hierüber ggf. mit der Europäischen Kommission zu verhandeln?

30

Wie hoch ist der Exportanteil deutscher Hersteller von Windenergieanlagen und Solarenergieanlagen und wie hoch ist der Exportanteil von Japan, den USA und den anderen EU-Mitgliedstaaten?

31

Welche Komponenten von Windkraftanlagen werden importiert und wie hoch ist der prozentuale Anteil am Warenwert?

32

Wie viele Arbeitsplätze werden durch den Export von Windanlagen geschaffen?

33

Auf welche Bereiche und welche Nationen verteilt sich diese Anzahl Arbeitsplätze im Einzelnen?

Berlin, den 29. Juni 2004

Dagmar Wöhrl Karl-Josef Laumann Dr. Peter Paziorek Dr. Joachim Pfeiffer Veronika Bellmann Dr. Rolf Bietmann Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Cajus Julius Caesar Alexander Dobrindt Marie-Luise Dött Dr. Maria Flachsbarth Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Georg Girisch Dr. Reinhard Göhner Tanja Gönner Josef Göppel Kurt-Dieter Grill Holger Haibach Ernst Hinsken Robert Hochbaum Volker Kauder Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Wolfgang Meckelburg Friedrich Merz Doris Meyer (Tapfheim) Laurenz Meyer (Hamm) Franz Obermeier Ulrich Petzold Hans-Peter Repnik Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Kurt J. Rossmanith Anita Schäfer (Saalstadt) Hartmut Schauerte Horst Seehofer Johannes Singhammer Max Straubinger Werner Wittlich

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