Geplanter Umzug des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Ilse Aigner, Günter Baumann, Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Georg Fahrenschon, Herbert Frankenhauser, Norbert Geis, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Volker Kauder, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Stete und verlässliche Informationsgewinnung und -auswertung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) sind auch für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und damit für die Abwehr von Gefährdungen der Bundesrepublik Deutschland unverzichtbar und müssen daher in unveränderter Qualität aufrechterhalten bleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wer hat die Entscheidung getroffen, den Hauptsitz des BND von Pullach im Landkreis München nach Berlin zu verlagern?
Von wem ging die Initiative für einen Umzug des BND nach Berlin aus und wann genau wurde ein solcher Umzug erstmals in Erwägung gezogen?
Wer ordnete eine vorherige Geheimhaltung der Umzugspläne an und welche Alternativen zu einem Umzug des BND wurden in der Zeit der geheimen Ausarbeitung der Umzugspläne geprüft?
Ist die Bundesregierung bereit, ihre Entscheidung für einen Umzug des BND angesichts der u. a. vom Vorsitzenden des Personalrates des BND und von Mitarbeitern in einer Sammelpetition an den Deutschen Bundestag vorgetragenen fachlichen Gegenargumente ergebnisoffen zu überprüfen?
Welche fachlichen Argumente sieht die Bundesregierung, die dazu führen, dass der BND nunmehr erstmals seit mehr als 50 Jahren vollständig in der Nähe bzw. unmittelbar in der Hauptstadt untergebracht werden muss?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine hauptstadtferne Unterbringung der Abteilungen, die sich mit der Führung von Quellen beschäftigen, besser ist als eine Ansiedlung in der Hauptstadt?
Trifft es zu, dass beim BND zahlreiche Mitarbeiter arbeiten, die aus dienstlichen Gründen gerade keinen Kontakt zu anderen Behörden, insbesondere Behörden in der Hauptstadt haben dürfen?
Werden den beschaffenden Stellen auch künftig derartige Kontakte untersagt sein, und wenn ja, was spricht unter diesem Gesichtspunkt für einen Umzug nach Berlin?
Trifft es zu, dass der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, Dr. Frank-Walter Steinmeier, am 24. März 1999 dem Deutschen Bundestag mitgeteilt hat, dass „die 3 500 bis 4 000 Mitarbeiter, die in Pullach und in den Landkreisen um München herum arbeiten, dort bleiben werden“ (Plenarprotokoll 14/29, Seite 2366 B), und wenn ja, welche neuen Argumente für die Nichteinhaltung dieser Zusage haben sich nach diesem Datum ergeben?
Trifft es zu, dass allein durch die geplanten Zwischenumzüge bis zur Fertigstellung der endgültigen Liegenschaften zusätzliche Ausgaben in Höhe von mehreren Millionen Euro entstehen werden, die aus dem laufenden, nicht erhöhten Haushalt des BND gezahlt werden sollen und somit bei der sicherheitsrelevanten Arbeit des BND fehlen werden?
Trifft es zu, dass im Jahr 2004 allein für die Planungen zur Vorbereitung des Umzugs 30 Mio. Euro im Einzelplan 12 eingestellt sind?
Trifft es zu, dass ein Zwischenumzug in ein Gebäude in Berlin erfolgen soll, gegen das laut einer internen Stellungnahme der Sicherheitsexperten des BND erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen?
Wie hoch sind die Gesamtkosten des Umzugs?
Aus welchen Positionen setzen sich diese Gesamtkosten zusammen?
Sind die Kosten in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt?
Wenn ja, bei welchen Titeln?
Wenn nein, wie sollen die Mehrausgaben finanziert werden?
Wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt?
Wenn die Antwort auf Frage 12 von der Schätzung des Personalrates des BND, der mit mindestens 1 Mrd. Euro rechnet, abweicht, welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Abweichung?
Rechnet die Bundesregierung mit einem Erlös für das bisher genutzte Grundstück in Pullach, und wenn ja, gibt es bereits erste Untersuchungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, die eine anderweitige Nutzung des Grundstückes als möglich erscheinen lassen?
In welcher Höhe ist ein Erlös eingeplant?
Trifft es zu, dass etwa 500 bis 800 Mitarbeiter des BND als so genannte Härtefälle einzustufen wären, die folglich nicht zum Umzug nach Berlin verpflichtet werden könnten?
Wenn ja, welches Konzept gibt es, um diese Mitarbeiter nach einem Wegzug des BND aus Pullach angemessen zu beschäftigen?
Welches Konzept hat die Bundesregierung, um diejenigen Mitarbeiter des BND zu ersetzen, die sich eher eine andere Beschäftigung im Raum München suchen, als nach Berlin umzuziehen?
Gibt es Erfahrungswerte aus den Abteilungen, die in den letzten Jahren von Pullach nach Berlin umziehen mussten, mit wie vielen solcher Fälle zu rechnen ist?
Trifft es zu, dass beim BND in Pullach zahlreiche Mitarbeiter beschäftigt sind, die aus Berlin nach München umgezogen sind und gern wieder nach Berlin zurückkehren würden, und wenn ja, wie viele?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Alternativkonzept des Personalrates des BND, wonach eine Verlagerung von lediglich weiteren ca. 300 Mitarbeitern nach Berlin für die in der Hauptstadt notwendigen Arbeiten ausreichend und für die Arbeit des BND insgesamt sogar fachlich besser wäre?
Welche Erfahrungen hat man nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den Vereinigten Staaten, Frankreich und dem Vereinigten Königreich mit der Ansiedlung des Auslandsnachrichtendienstes am Parlaments- und Regierungssitz gesammelt?
Kann die Bundesregierung Fallgruppen benennen, wo eine persönliche Unterrichtung der Bundesregierung durch Mitarbeiter des BND notwendig ist, weil sich die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel verbietet?