Reform des Außenwirtschaftsgesetzes
der Abgeordneten Erich G. Fritz, Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Dr. Michael Fuchs, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Siegfried Helias, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Friedbert Pflüger, Hans Raidel, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte, Christian Schmidt (Fürth), Johannes Singhammer, Max Straubinger, Edeltraut Töpfer und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 10. Dezember 2003 eine Reform des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung durch die Einführung eines Genehmigungsvorbehaltes bei der Veräußerung von mindestens 25 % der Anteile eines deutschen Rüstungsunternehmens an einen gebietsfremden Erwerber, falls wesentliche Sicherheitsinteressen betroffen sind, beschlossen.
Die Neuregelung erschwert multinationale und transatlantische Joint Ventures und führt damit auch zu Beschränkungen im Handels- und Investitionsbereich.
Fraglich ist auch, ob die Neuregelung der deutschen Industrie nutzen wird. Die Auswirkungen des Beschlusses auf die Industrie, die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie die europäische Rüstungskooperation und Rüstungsexportpolitik sind deshalb völlig unklar. Darüber hinaus dürfte der Beschluss der Bundesregierung deren eigene Bemühungen konterkarieren, ausländische Kapitalgeber für Investitionen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen im Standort Deutschland und Investitionen in deutsche Hochtechnologie anzuwerben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Was versteht die Bundesregierung unter Schutz der deutschen Rüstungsindustrie und welche Gründe gibt es dafür?
Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung die Verfügungsmöglichkeit über Kernfähigkeiten der deutschen Rüstungsindustrie gefährdet?
Was versteht die Bundesregierung unter „wesentlichen Sicherheitsinteressen“, die bei Anwendung eines Genehmigungsvorbehaltes Berücksichtigung finden sollen?
Gibt es einen auch für die betroffenen Unternehmen zugänglichen Kriterienkatalog der Bundesregierung, wann „wesentliche Sicherheitsinteressen“ berührt sind, und falls ja, wer hat diesen Katalog aufgestellt?
Welche schutzwürdigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang als gefährdet angesehen?
Welche Alternativen hat die Bundesregierung geprüft und wie bewertet sie diese?
Welche Ressorts waren innerhalb der Bundesregierung an der Reform des Außenwirtschaftsgesetzes beteiligt, und welche Bedenken haben diese, insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), im Ressortabstimmungsverfahren gegen die nunmehr beschlossene Neuregelung geltend gemacht?
Welche Position vertreten die von der Regelung betroffenen Unternehmen?
Gibt es konkrete Vorgänge des bereits stattgefundenen Erwerbs von über 25 % der Anteile an einem deutschen Unternehmen der Rüstungsindustrie, die die Bundesregierung zur beabsichtigten Gesetzesänderung veranlassen?
Teilt die Bundesregierung die Position der deutschen Wirtschaft, dass zusätzliche staatliche Regelungen das Unternehmensrisiko erhöhen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen wird die beschlossene Neuregelung auf kleine und mittlere Unternehmen der Zuliefererindustrie haben?
Wie soll nach der Neuregelung der Erwerb durch gebietsfremde Erwerber von 25 % Stimmrechten an Unternehmen, die sog. dual-use-Güter herstellen, behandelt werden?
Welchen Einfluss auf die Ausrüstung der Bundeswehr soll die Gesetzesänderung bewirken?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein entsprechend hoher Kapitalbedarf im Hinblick auf die im Rahmen des so genannten Custumer Product Management-Verfahrens, das das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung praktizieren muss und nach dem die Unternehmen die Forschungs- und Entwicklungskosten selbst finanzieren müssen, auf dem deutschen Markt befriedigt werden kann?
Welche Erfahrungen wurden in Ländern gemacht, in denen ähnliche Genehmigungsvorbehalte existieren (Frankreich, Großbritannien oder den USA)?
In welchen Ländern der EU existieren bisher keine Genehmigungsvorbehalte?
Wie passt der Beschluss über eine deutsche Sonderregelung, eine Genehmigung für den Erwerb von 25 % der Stimmrechte an deutschen Rüstungsfirmen einzuführen, mit den Beschlüssen der EU zur Errichtung einer gemeinsamen Europäischen Rüstungsagentur zusammen, die notwendigerweise auf der Basis harmonisierter Vorschriften errichtet werden sollte?
Wie ist die beschlossene Regelung, dass das Einspruchsrecht auch bei Übernahmewünschen von Firmen aus EU-Staaten Geltung haben soll, vor dem Hintergrund der Schaffung einer europäischen Rüstungsindustrie zu rechtfertigen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Aufbau nationaler Barrieren die Bildung einer europäischen Rüstungsindustrie gefährdet, und wenn nein, warum nicht?
Wie unterstützt die Bundesregierung die Entstehung einer europäischen Rüstungskooperation, und was unternimmt die Bundesregierung zur Schaffung einer einheitlichen europäischen Exportrichtlinie?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die vorgesehene Genehmigungspflicht die Entstehung multinationaler und transatlantischer Joint Ventures erschwert und damit auch zu Beschränkungen im Handels- und Investitionsbereich führt, und wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen wird die Reform des Außenwirtschaftsgesetzes auf den deutschen Außenhandel haben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Fraktion der CDU/ CSU, die Rahmenbedingungen für die Rüstungsindustrie in Deutschland zu verbessern anstatt neue nationale Regelungen zu beschließen?
Inwieweit fördert die Bundesregierung Forschung und Entwicklung im Rüstungsbereich, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Höhe der deutschen Forschungs- und Entwicklungsmittel entscheidend für die Partnerschaftsfähigkeit der deutschen Rüstungsindustrie ist?
Welche Effekte wird die geplante Reform des Außenwirtschaftsgesetzes auf den deutschen Arbeitsmarkt haben?
Wie soll in der Praxis eine Überwachung der 25 %-Grenze bei Unternehmen erfolgen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden?
Wie hoch werden die Kosten für die Beantragung der Genehmigung bei den Unternehmen sein?
Hat die Bundesregierung Unternehmen zu den bei ihnen voraussichtlich entstehenden Kosten befragt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die bisherige Veräußerungsmöglichkeit von Rüstungsgüter produzierenden Unternehmen bzw. von Anteilen schon jemals dazu geführt, dass die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Sicherheitsvorsorge infolge eingeschränkter oder nicht gegebener Verfügbarkeit von Rüstungsgütern nicht bzw. nicht in vollem Umfang nachkommen konnte?
Warum wird dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Genehmigung übertragen?
Handelt es sich bei der Entscheidung über die Genehmigung um eine ministerielle Kernaufgabe im Sinne des Programms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“?
Wenn ja, warum?
Benötigt das BMWA für die Übernahme dieser Aufgabe zusätzliche Stellen?
Wenn ja, wie viele?