Verkehrssicherheitskampagne 2003
der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Peter Götz, Klaus Hofbauer, Bernd Heynemann, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Klaus Minkel, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Wilhelm Josef Sebastian, Gero Storjohann, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Haushalt 2003 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) wurden bei Kapitel 1202 Titel 686 07 Zuschüsse für Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen in Höhe von 11,248 Mio. Euro bereitgestellt. Davon entfielen 6,134 Mio. Euro auf die Förderung einzelner Projekte des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e. V. (DVR) und seiner Mitglieder sowie 5,114 Mio. Euro auf eigene Maßnahmen des BMVBW, u. a. zur Schaltung von Anzeigenkampagnen. Üblicherweise werden diese Anzeigenkampagnen vom BMVBW über Agenturen geschaltet. In diesem Fall erhält die Agentur von den Medien ca. 15 % der Auftragssumme. Davon stehen 2 % der Agentur unmittelbar als Provision zur Verfügung und 13 % werden an den Haushalt des BMVBW zurückgeführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viel Geld wurde im Jahre 2003 insgesamt vom BMVBW für Verkehrssicherheitsanzeigen ausgegeben?
Für welche konkreten Anzeigen wurden die Mittel verwendet?
In welcher Höhe hat das BMVBW Haushaltsmittel im IV. Quartal 2003 zulasten der o. g. Haushaltsstelle bis Kassenschluss als Ausgaben angeordnet?
Welche dieser Ausgaben im IV. Quartal 2003 sind für Aufträge zur Schaltung von Anzeigen in den Medien mit welchem Auszahlungsbetrag getätigt worden?
Welche dieser Aufträge sind in diesem Zeitraum durch Agenturen geschaltet worden?
Welche Aufträge sind in diesem Zeitraum in welcher Einzelauftragshöhe nicht über Agenturen geschaltet worden?
Warum wurden diese Aufträge nicht über Agenturen geschaltet?
Hat das BMVBW bei der Direktvergabe der Anzeigen an die Medien die marktübliche Rückerstattung geltend gemacht, und wenn nein, warum nicht?
In welcher Höhe hat das BMVBW bei Vergaben im IV. Quartal 2003 auf Provisionsrückerstattungen verzichtet und warum wurde darauf verzichtet?
Wie viele dieser im IV. Quartal 2003 in Auftrag gegebenen Anzeigen sind bis April 2004 erschienen und wie viele dieser Anzeigen sind nach April 2004 erschienen?
Sind im IV. Quartal 2003 in Auftrag gegebene Anzeigen bisher noch nicht erschienen und ggf. um welches Kostenvolumen handelt es sich hierbei?
An welche konkreten Medien wurden die unter Frage 11 erwähnten Anzeigen vergeben?