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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Zwischenbewertung des Anti-D-Hilfegesetzes (G-SIG: 15010838)

Anerkennungsbescheide nach dem AntiDHG, Erwerbsminderung der in der ehemaligen DDR mit dem Hepatitis-C-Virus infizierten Frauen, Höhe der Entschädigung, Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofes, Gesundheitsprognosen, Rentenansprüche

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

26.03.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/269809. 03. 2004

Zwischenbewertung des Anti-D-Hilfegesetzes

der Abgeordneten Jens Spahn, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Norbert Barthle, Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Volker Kauder, Barbara Lanzinger, Dr. Michael Luther, Maria Michalk, Hildegard Müller, Matthias Sehling, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat am 9. Juni 2000 das Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz, AntiDHG) beschlossen. Dieses Gesetz sollte die unbefriedigende Situation der durch Anti-D-Immunprophylaxe in der ehemaligen DDR mit Hepatitis-C-Viren infizierten Frauen materiell und juristisch verbessern, da sich ihre Versorgungssituation als Opfer einer Straftat nach der Wiedervereinigung im Vergleich zum Recht der ehemaligen DDR vielfach verschlechtert hatte.

Grundlegend für die Entschädigung ist dabei u. a. die Frage, ob es sich um eine Haftungsentschädigung infolge einer Arzneimittelstraftat oder aber um soziales Entschädigungsrecht handelt. So tauchen auch bei der Umsetzung des AntiDHG vielfach Probleme und unbefriedigende Situationen für die infizierten Frauen auf, insbesondere hinsichtlich der Einstufung der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Personen erhielten nach dem AntiDHG – auch im Vergleich zum Stand der vorherigen Anwendung des Bundesseuchengesetzes (BSeuchG) i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) – seit seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 2000 Anerkennungsbescheide, wie viele Anträge wurden abgelehnt, wie viele Personen befinden sich noch in schwebenden Verfahren (Widersprüche oder Klagen)?

2

Wie viele Anerkennungen liegen in den jeweiligen Minderung-der- Erwerbsfähigkeit (MdE)-Gruppen von 10 %, 20 %, 30 % usw. vor und wie viele Anerkennungen entfallen auf Hinterbliebene im Sinne des § 4 AntiDHG?

3

Welche Auswirkungen hatten die Rundschreiben des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 6. April 2001 hinsichtlich der Einstufung des Grades der Erwerbsminderung?

Wie oft sind im Nachgang dieses Rundschreibens Herabstufungen der Höhe der Erwerbsminderung generell ergangen, insbesondere mit Blick auf die Überarbeitung der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz, und in welchem Umfang haben sie sich jeweils vollzogen?

4

Welche Summe wurde von den vom Bund bereitgestellten 15 Mio. DM (ca. 7,7 Mio. Euro) für Einmalzahlungen nach § 3 Abs. 3 AntiDHG inzwischen aufgewandt und welcher Betrag wurde insgesamt für schwebende Verfahren (Widersprüche/Klagen) zurückgestellt?

5

Welche Summe wurde jeweils für die Jahre 2000 bis 2003 für monatliche Renten nach § 3 Abs. 2 AntiDHG verausgabt und welcher Betrag entfiel in den jeweiligen Jahren auf Betroffene nach § 4 AntiDHG?

Wie werden die Kosten für die Zukunft eingeschätzt?

6

Was ist Inhalt eines Prüfungsberichtes des Bundesrechnungshofes zum AntiDHG aus dem Jahr 2002, wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Berichtes und welche Konsequenzen will sie aus dem Prüfungsbericht ziehen?

7

Verfügt die Bundesregierung über fachlich fundierte medizinische Gutachten oder Studien zum Verlauf und zu den Folgeerkrankungen bzw. Spätfolgen von HCV-Infektionen?

Wenn ja, über welche und zu welchen Zeiträumen?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse in Form von Gutachten oder Studien über die Wirkungsweise des Virus, intrahepatisch, extrapatisch und neuropsychologisch sowie nach einer Interferontherapie vor?

Wenn ja, welche und aus welchem Zeitraum?

9

Welche Prognose über den Gesundheitszustand der Betroffenen ergibt sich nach heutigen Erkenntnissen

a) für die nächsten 2 Jahre,

b) für die nächsten 5 Jahre,

c) für die nächsten 10 Jahre?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedlichen Kriterien und das Verhalten von Versorgungsämtern und Landesversorgungsämtern bei der Einstufung der Minderung der Erwerbsfähigkeit der betroffenen Frauen im Vergleich der Jahre 1995, 2000 und gegenwärtig?

11

Hält die Bundesregierung die Erstellung eines medizinisch- wissenschaftlichen Gutachtens für ein geeignetes Mittel, die sozialen bzw. arbeitsmedizinischen Konsequenzen sowie die psychosoziale Situation bei einer HCV-Infektion abzuklären und damit zu einer fachlich einheitlichen und wissenschaftlich begründeten Bewertung im Hinblick auf die Feststellung von Erwerbsminderung, Versorgungsansprüche etc. zu gelangen?

Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung dazu bereits eingeleitet, wenn nein, welche Alternativen dazu schlägt die Bundesregierung vor?

Können Erkenntnisse und Kriterien aus der medizinischen Begutachtung von HCV-Infektionen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung – ggf. vorübergehend – herangezogen werden?

Wenn ja, welche und wie?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen der durch die Anti-D- Immunprophylaxe mit HCV infizierten Frauen hinsichtlich entgangener Rentenversicherungsansprüche?

13

Wo könnten nach Ansicht der Bundesregierung Möglichkeiten und Maßnahmen liegen, die Situationen der betroffenen Frauen, ggf. durch eine Gesetzesänderung, zu verbessern?

Berlin, den 9. März 2004

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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