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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Planungsstand und Auswirkungen des Ein-Endlager-Konzeptes (G-SIG: 15010793)

Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes, Konsequenzen, Haltung anderer Staaten, Gutachten- und Studienaufträge des BMU, Ergebnisbericht des AK End, Abfallmengen, Verursacher und Kostentragungspflicht, Entschädigungsansprüche der Energieversorgungsunternehmen, Finanzierung, Mehrkosten durch Verzögerungen, Eignung von Schacht Konrad, Studien zu Gorleben

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

06.04.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/262102. 03. 2004

Planungsstand und Auswirkungen des Ein-Endlager-Konzeptes

der Abgeordneten Dietrich Austermann, Dr. Peter Paziorek, Steffen Kampeter, Jochen-Konrad Fromme, Albrecht Feibel, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Dr. Rolf Bietmann, Jochen Borchert, Cajus Caesar, Manfred Carstens (Emstek), Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Herbert Frankenhauser, Hans-Joachim Fuchtel, Georg Girisch, Tanja Gönner, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Holger Haibach, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Bernhard Kaster, Norbert Königshofen, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dr. Michael Luther, Doris Meyer (Tapfheim), Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Antje Tillmann, Klaus-Peter Willsch, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bis 1998 waren die gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern aus den Jahren 1979 und 1990 die konsensuale Grundlage der nuklearen Entsorgung in Deutschland. Noch 1990 wurde der Bund auf Wunsch des damaligen Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Johannes Rau, durch einen einstimmigen Bund/Länder-Beschluss aufgefordert, schnellstmöglich ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu bauen. Diesen Konsens zwischen SPD, CDU/CSU und FDP hat die Bundesregierung 1998 ohne jegliche Gespräche mit den Bundesländern einseitig verlassen und auf die so genannte Ein-Endlager-Konzeption gesetzt. Der für eine alternative Standortsuche von der Bundesregierung eingesetzte „AK End“ hat seine Ergebnisse im Dezember 2002 vorgelegt. Eine Bewertung dieser Ergebnisse durch die Bundesregierung bzw. eine Strategie zur Umsetzung der Vorschläge des „AK End“ liegen bis heute nicht vor.

Der von der Bundesregierung einseitig auf den Weg gebrachte Entscheidungsfindungsprozess birgt mit zunehmender Dauer auch erhebliche und stetig wachsende finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt. Zudem gibt es aus rechtlicher und fachlicher Sicht zahlreiche begründete Zweifel an der Art und Weise der Entscheidungsfindung und am Ein-Endlager-Konzept selbst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Trifft es zu, dass der Bundesrechnungshof ein Prüfungsverfahren zu Arbeiten der Bundesregierung an einem neuen Konzept zur Endlagerung radioaktiver Abfälle betreibt, insbesondere zur Frage der Umsetzbarkeit und der Auswirkungen des Ein-Endlager-Zieles?

2

Liegt der Bundesregierung dazu mittlerweile eine Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes vor, und wenn ja, wann ist mit einer Vorlage im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu rechnen?

3

Ist die Bundesregierung bereit, die Prüfungsmitteilung vorab zu veröffentlichen?

4

Hält die Bundesregierung die Feststellungen des Bundesrechnungshofes für geeignet, um Kosteneinsparungspotenziale bei der Realisierung von Endlagern zu erschließen?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, Konsequenzen aus der Prüfungsmitteilung zu ziehen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

6

Gibt es andere Staaten, die ein Ein-Endlager-Konzept vertreten, und wenn ja, welche und unter welchen geologischen und ökonomischen Bedingungen?

7

Welche Gutachten und Studien hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur Untersuchung des Ein-Endlager-Konzeptes in Auftrag gegeben und wie hoch war jeweils der finanzielle Aufwand dafür (bitte einzeln auflisten)?

Was waren die Ergebnisse dieser Gutachten und Studien?

8

Gibt es Gutachten- oder Studienaufträge, die seitens des BMU abgebrochen wurden, und wenn ja, welche und was war jeweils der Grund dafür?

Wie hoch war jeweils der finanzielle Aufwand?

9

Wann legt die Bundesregierung ihre Bewertung des bereits im Dezember 2002 veröffentlichten Ergebnisberichtes des „AK End“ vor?

10

Welche Mengen schwach- und mittelradioaktiven Abfalls sind zur Einlagerung in „Schacht Konrad“ vorgesehen?

11

Welche Mengen schwach- und mittelradioaktiven Abfalls befinden sich gegenwärtig in Zwischenlagern bzw. Landessammelstellen?

12

Welche Mengen schwach- und mittelradioaktiven Abfalls werden noch bis zur Inbetriebnahme von „Konrad“ bzw. bis zum Jahre 2030 erwartet?

13

Wie beabsichtigt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Ein-Endlager-Konzept und Entscheidungen früherer Bundes- und Landesregierungen u. a. rechtlich aufzulösen, ohne Schadensersatzansprüche der Energieversorgungsunternehmen (EVU) auszulösen?

14

Welche Auswirkungen bzw. Möglichkeiten hinsichtlich der Frage des Entschädigungsanspruches der EVU ergeben sich aus dem Wortlaut der Anlage 7 der „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000“?

Wäre eine etwaige Rückzahlung vom Staat an die EVU zweckgebunden, und wenn ja, warum und woran, und wenn nein, warum nicht?

15

Welche Aufwendungen wurden bisher für das „Projekt Konrad“ insgesamt getätigt und wie wurden diese finanziert?

16

Wer ist Verursacher der einzelnen Mengen schwach- und mittelradioaktiven Abfalls und wen trifft die Kostenlast für welche Mengen?

17

Ergeben sich aus dem tatsächlichen Mengenaufkommen Abweichungen in der Kostentragungspflicht im Vergleich zu den bisher geleisteten Vorauszahlungen, und wenn ja, in welcher Höhe?

Wie sind die entsprechenden Risiken für den Bundeshaushalt abgesichert bzw. in der Finanzplanung berücksichtigt?

18

Trifft es zu, dass der Bundesrechnungshof die Auffassung vertritt, dass eine politisch bedingte Aufgabe des Endlagers „Konrad“ zu einer Rückzahlungspflicht der Vorausleistungen führt, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung?

Wenn nein, warum nicht?

19

Wie stellt sich die Bundesregierung die Finanzierung ihres Ein-Endlager-Konzepts konkret vor?

20

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die in Milliardenhöhe verursachten Mehrkosten durch die Verzögerung im Ablauf der Endlagerkonzeption?

Wie hat die Bundesregierung auf entsprechende Veröffentlichungen der Helmholtz-Gesellschaft aus dem Jahre 1999 reagiert?

21

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass weitere Verzögerungen von Entscheidungen bezüglich der Endlagerung zu Mehrkosten für die Volkswirtschaft und erheblichen Haushaltsrisiken führen?

Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?

Was hat die Bundesregierung getan, um weitere Schäden durch Verzögerungen von der Volkswirtschaft, den Bürgern und der Wirtschaft, die dies über Steuern und Gebühren finanzieren müssen, abzuwenden?

22

Wie vereinbart sich das von der Bundesregierung befürwortete Ein-Endlager-Konzept mit der vom Bund gegenüber dem Land Niedersachsen im Vorfeld der Erteilung des Planfeststellungsbescheides vertretenen Auffassung, wonach die Genehmigung für „Schacht Konrad“ erteilt werden musste?

23

Hält die Bundesregierung „Schacht Konrad“ für ein geeignetes „Ein-Endlager“?

24

Welche Aufträge bzw. wissenschaftliche Gutachten und Studien wurden hinsichtlich der vermeintlichen Nicht-Eignung des Salzstockes Gorleben jeweils wann und zu welchen, von wem getragenen Kosten vergeben?

Wann liegen die Ergebnisse der einzelnen Gutachten und Studien jeweils spätestens vor (bitte Angaben zu jeder einzelnen Studie bzw. jedem einzelnen Gutachten)?

Berlin, den 2. März 2004

Dietrich Austermann Dr. Peter Paziorek Steffen Kampeter Jochen-Konrad Fromme Albrecht Feibel Ilse Aigner Norbert Barthle Dr. Rolf Bietmann Jochen Borchert Cajus Caesar Manfred Carstens (Emstek) Marie-Luise Dött Dr. Maria Flachsbarth Herbert Frankenhauser Hans-Joachim Fuchtel Georg Girisch Tanja Gönner Josef Göppel Kurt-Dieter Grill Holger Haibach Susanne Jaffke Bartholomäus Kalb Bernhard Kaster Norbert Königshofen Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Dr. Michael Luther Doris Meyer (Tapfheim) Franz Obermeier Ulrich Petzold Kurt J. Rossmanith Georg Schirmbeck Antje Tillmann Klaus-Peter Willsch Werner Wittlich Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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