BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Kindschaftsrechtsreform (G-SIG: 15010702)

Fortentwicklung des Kindschaftsrecht nach Analyse der Begleitforschung zum Kindschaftsrechtsreformgesetz, Ausgestaltung der Verfahrenspflegschaft in der Praxis, Handhabung des Sorge- und Umgangsrechtsverfahrens, Erweiterung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit um die Umgangspflegschaft, außergerichtliche Beilegung von Kindschaftskonflikten, Aus- und Fortbildung im Bereich der Familiengerichte

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

28.01.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/234013. 01. 2004

Kindschaftsrechtsreform

der Abgeordneten Michaela Noll, Ute Granold, Maria Eichhorn, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Maria Böhmer, Wolfgang Bosbach, Antje Blumenthal, Klaus Brähmig, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Dr. Jürgen Gehb, Dr. Wolfgang Götzer, Michael Grosse-Brömer, Markus Grübel, Siegfried Kauder (Bad Dürrheim), Volker Kauder, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dr. Günter Krings, Barbara Lanzinger, Walter Link (Diepholz), Laurenz Meyer (Hamm), Rita Pawelski, Daniela Raab, Hannelore Roedel, Anita Schäfer (Saalstadt), Andreas Scheuer, Andreas Schmidt (Mülheim), Andrea Astrid Voßhoff, Marco Wanderwitz, Ingo Wellenreuther, Wolfgang Zeitlmann, Willi Zylajew und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 1. Juli 1998 ist das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz, KindRG) in Kraft getreten. Es brachte umfangreiche Neuregelungen, insbesondere im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts. Der Gesetzgeber verfolgte mit dieser Reform eine grundsätzliche Stärkung der Elternautonomie und der Rechte des Kindes.

Um die Auswirkungen des KindRG untersuchen zu lassen und Erkenntnisse für eventuelle notwendige Anpassungen zu erhalten, hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im September 1998 eine Begleitforschung zur Umsetzung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes in Auftrag gegeben. Auftragnehmer war Prof. Dr. Roland Proksch von der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg.

Der Abschlussbericht der Begleitforschung wurde inzwischen veröffentlicht (Roland Proksch, Rechtstatsächliche Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts, Köln 2002). Die Ergebnisse der Begleitforschung zeigen Schwierigkeiten und Defizite auf, die Grundlage für eine Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts sein können. Auch der 15. Deutsche Familiengerichtstag hat im September 2003 in mehreren Arbeitskreisen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts aufgezeigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der vorgelegten Begleitforschung zur Umsetzung des KindRG gezogen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des KindRG im Hinblick auf eine generell verbesserte Rechtsstellung des Kindes und der Erhöhung elterlicher Autonomie?

3

Welche Aspekte des KindRG sind aus Sicht der Bundesregierung gelungen? Sieht die Bundesregierung auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts gesetzlichen Nachbesserungsbedarf? Wenn ja, welchen?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die tatsächliche Anhörung der Kinder in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sicherzustellen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die folgenden, mit dem KindRG neu eingeführten Instrumentarien: a) des Verfahrenspflegers („Anwalt des Kindes“) nach § 50 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG), b) des gerichtlichen Umgangsvermittlungsverfahrens nach § 52a FGG und c) des betreuten Umgangs?

6

Wie wird aus Sicht der Bundesregierung die unterschiedliche Ausgestaltung der Verfahrenspflegschaft in der Praxis der Familiengerichte bewertet?

7

Wie viele Familienrichter (absolut und prozentual) haben seit 1998 Fortbildungen zur Verfahrenspflegschaft in Anspruch genommen?

8

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass das Instrument der Verfahrenspflegschaft von den Richtern bisher wenig genutzt wird?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbildung der bisher tätigen Verfahrenspfleger? Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die spezifischen Anforderungen und Qualifikationen eines Verfahrenspflegers?

10

Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit der Erarbeitung von verbindlichen Qualitätsstandards für Verfahrenspflegschaften? Wie unterstützt die Bundesregierung langfristig die spezifische Ausbildung und Qualifizierung von Verfahrenspflegern?

11

Warum hat das BMJ entgegen immer wieder erhobenen Forderungen bislang keine rechtstatsächliche Untersuchung der Implementierung der mit dem KindRG neu eingeführten Verfahrenspflegschaft in Auftrag gegeben? Wird die wissenschaftliche Begleitforschung noch erfolgen? Wenn ja, wann?

12

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der Begleitforschung, „zu prüfen, durch welche verfahrensrechtlichen Maßnahmen das Recht des Kindes auf Umgang im Konfliktfall der Eltern besser geschützt bzw. umgesetzt werden kann“? Wie gedenkt die Bundesregierung, diese Empfehlung umzusetzen?

13

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, um im Interesse des Kindeswohls die Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu beschleunigen?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Handhabung von Umgangsrechtsregelungen im Zusammenhang mit einer Gewaltproblematik in der Familie vor?

15

Wie viele Umgangsrechtsverfahren mit Großeltern waren in den Jahren 2002/2003 vor Familiengerichten anhängig? Wie hoch ist die Zahl der Fälle (absolut und prozentual), bei denen das Umgangsrecht ausgeschlossen wurde?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung des 15. Deutschen Familiengerichtstages, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um einen Ergänzungspfleger mit Wirkungskreis „Gestaltung des Umgangs“ zu bestellen?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik von Verbänden zur schwierigen Durchsetzbarkeit des Umgangsrechts auch nach dem neuen Recht?

18

Sollten aus Sicht der Bundesregierung die in § 33 FGG genannten Zwangsmittel um die Anordnung einer Umgangspflegschaft erweitert werden?

19

Wann ist mit der im Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002 angekündigten Reform des FGG zu rechnen?

20

Wie sollten aus Sicht der Bundesregierung die Rahmenbedingungen für ein verbessertes Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten aus verschiedenen Berufszweigen (Familiengericht, Jugendamt, Rechtsanwälte, Verfahrenspfleger, Sachverständige) ausgestaltet werden?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Forderung nach einer verbindlichen Formulierung berufsspezifischer Standards oder von Kooperationsvereinbarungen vor Ort?

22

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der Begleitforschung, die strukturell positiven Wirkungen der neuen Regelungen des KindRG für Eltern und ihre Kinder durch den weiteren Ausbau von Beratung und Unterstützung vor Ort zu stützen bzw. zu fördern?

23

Hat die Bundesregierung eine wissenschaftliche Begleitforschung in Auftrag gegeben, mit dem Ziel zu prüfen, inwieweit Mediation zur Beilegung von Kindschaftskonflikten beitragen kann?

24

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch außergerichtliche Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Konfliktregelung (z. B. Familienmediation) finanziell unterstützt werden müssen? Wenn ja, wie?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung des 15. Deutschen Familiengerichtstages, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Eltern zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Konfliktbewältigung (Beratung) verpflichten zu können?

26

Wann ist mit der im Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002 angekündigten Anpassung des Rechtsberatungsgesetzes von 1935 an die gesellschaftlichen Bedürfnisse zu rechnen?

27

Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung zu dem im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführten Forschungsvorhabens zur Praxis des begleiteten Umgangs inzwischen vor?

28

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung gegenwärtig ausreichende Kapazitäten für die Umsetzung des betreuten Umgangs?

29

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung die Erstattung der Kosten des betreuten Umgangs gesichert werden?

30

Wie viele Angebote zur Aus- und Fortbildung von Familienrichterinnen und -richtern bestanden in den Justizverwaltungen der Länder seit Inkrafttreten des KindRG im Jahre 1998?

31

Wie viele Familienrichterinnen und -richter in der Bundesrepublik Deutschland (absolut und prozentual) haben seit Inkrafttreten des KindRG im Jahre 1998 an einer der o. g. Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen? Konnte die Nachfrage durch das vorhandene Angebot abgedeckt werden?

32

Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der Aus- und Fortbildung von Richterinnen und Richtern im Hinblick auf die Arbeit an Familiengerichten?

33

Sollte es aus Sicht der Bundesregierung eine Verpflichtung für Familienrichterinnen und -richter zur regelmäßigen Fortbildung geben?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die auf dem 15. Deutschen Familiengerichtstag erhobenen Forderungen nach der Festschreibung einer obligatorischen Aus- und Fortbildung der Familienrichterinnen und -richter, die durch ein angemessenes Angebot der Justizverwaltungen abzusichern ist?

Berlin, den 13. Januar 2004

Michaela Noll Ute Granold Maria Eichhorn Dr. Norbert Röttgen Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Antje Blumenthal Klaus Brähmig Thomas Dörflinger Ingrid Fischbach Dr. Jürgen Gehb Dr. Wolfgang Götzer Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) Volker Kauder Kristina Köhler (Wiesbaden) Dr. Günter Krings Barbara Lanzinger Walter Link (Diepholz) Laurenz Meyer (Hamm) Rita Pawelski Daniela Raab Hannelore Roedel Anita Schäfer (Saalstadt) Andreas Scheuer Andreas Schmidt (Mülheim) Andrea Astrid Voßhoff Marco Wanderwitz Ingo Wellenreuther Wolfgang Zeitlmann Willi Zylajew Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen