Bodenschutz und Altlasten
der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Ulrich Petzold, Dr. Rolf Bietmann, Cajus Julius Caesar, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Georg Girisch, Josef Göppel, Peter Götz, Holger Haibach, Klaus Hofbauer, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Doris Meyer (Tapfheim), Franz Obermeier, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Böden bilden zusammen mit den Elementen Luft und Wasser die zentralen Lebensgrundlagen. Gleichwohl wurde dem Bodenschutz in den letzten Jahren nicht dieselbe Aufmerksamkeit zu Teil wie dem Luft- und Gewässerschutz.
Zunehmende Kontaminationen, Erosionen und Versiegelungen haben jedoch zusehends die Bedeutung des Bodenschutzes stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken lassen, auf nationaler gleichermaßen wie auf internationaler Ebene.
Entsprechend ihrem 6. Umweltaktionsprogramm hat die Europäische Union (EU) für den Herbst 2004 die Vorlage einer „Bodenschutz-Strategie“ durch die Europäische Kommission angekündigt. Diese soll Rechtsvorschriften zur Einführung eines gemeinschaftsweiten Bodeninformations- und -überwachungssystems sowie detaillierte Empfehlungen für künftige Bodenschutzmaßnahmen beinhalten.
Eine wesentliche Rolle im Rahmen des Bodenschutzes spielt nach wie vor der Umgang mit Altlasten. Im Zusammenhang mit den Altlastenfällen sind dabei vor allem die Grenzen der Zustandsstörerhaftung in der Diskussion, zumal die Verursacher als Handlungsstörer oftmals nicht mehr herangezogen werden können. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2000 eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die die Haftung des Eigentümers des belasteten Grundstücks als Zustandsstörer auf den Verkehrswert des Grundstücks nach der Sanierung beschränkt. Die darüber hinausgehenden Sanierungskosten muss dagegen der Staat übernehmen. Diese Entscheidung hat bis dato jedoch keine gesetzliche Verankerung erfahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie groß sind die mit Altlasten kontaminierten Flächen in Deutschland (in ha und Prozent)?
Wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Bundesländer?
Wie viele Eigentümer sind von Altlasten betroffen?
Was sind die häufigsten Ursachen für die Kontamination?
Was sind die häufigsten Eintragswege für die Schadstoffe?
Welches sind die häufigsten im Boden eingelagerten Schadstoffe?
Wie groß sind die Altlastenverdachtsflächen (in ha)?
In wie viel Prozent der Fälle kommt es durch die Altlasten zu Gefährdungen des Grundwassers bzw. der Oberflächengewässer?
Welche Sanierungsverfahren kommen am häufigsten zur Anwendung?
Wie viele der kontaminierten Böden werden in Bodenreinigungsanlagen behandelt, wie viele werden in Deponien abgelagert (in Prozent)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über natürliche Selbstreinigungsprozesse?
Bei welchen Schadstoffen ist eine natürliche Selbstreinigung des Bodens möglich?
Wie kann das „Flächenrecycling“ aus Sicht der Bundesregierung verbessert werden?
Welcher Anteil entfällt im Rahmen der Flächeninanspruchnahme auf Ausgleichsflächen (in ha und Prozent)?
Wie hat sich das Verhältnis zwischen den Ausgleichsflächen und der Flächeninanspruchnahme in den letzten Jahren entwickelt (in ha und Prozent)?
Beabsichtigt die Bundesregierung infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 weiterhin eine Änderung des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Hinblick auf die Zustandsstörerhaftung?
Wenn nein, warum nicht?
Falls die Bundesregierung keine Änderung des BBodSchG beabsichtigt, wie will sie für die Betroffenen eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen?
Welche Kosten kämen auf den Staat durch eine entsprechende Änderung des BBodSchG voraussichtlich zu?
Wie würden sich diese auf Bund, Länder und Kommunen verteilen?
Wie können aus Sicht der Bundesregierung Sanierungskosten gesenkt werden?
Wie können die vorangehende Sanierung und die Folgenutzung zu einer konzeptionellen Einheit verbunden werden?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erstellten Gutachtens von Prof. Dr. Peter M. Huber „Grundlagen und Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit des Grundeigentümers im Umweltrecht“ aus dem Jahr 2004?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung die Bodenschutzvorsorge gestärkt werden?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Inhalte eines vorbeugenden Bodenschutzes?
Welche Instrumente und Planungshilfen stehen dabei auf kommunaler Ebene zur Verfügung?
Wann ist mit dem Vorliegen bundesweit einheitlicher Kriterien für die Bodenbewertung zu rechnen?
Wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung ökologische, ökonomische und soziale Belange im Rahmen eines vorbeugenden Bodenschutzes sinnvoll miteinander vereinbaren?
Welche Aufklärungsmaßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit zum Thema „Bodenschutz“ und „vorbeugender Bodenschutz“ ergriffen?
Welche weiteren Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?
Welche Auswirkungen wird die europäische „Bodenschutz-Strategie“ voraussichtlich auf Deutschland haben?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung nachgewiesene Rüstungsaltlasten, die durch die alliierten Streitkräfte nach dem Zweiten Weltkrieg verursacht worden sind, gegenüber den davon betroffenen Grundstückseigentümern zu entschädigen?
Wird die Bundesregierung die Einrede der Verjährung geltend machen?
Wenn ja, wie begründet sie dies gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern?