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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Umsetzung von Europäischen Richtlinien in Deutschland (G-SIG: 15011148)

Fristgemäße Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, insbesondere im Geschäftsbereich des BMU, Länderkompetenz in Umweltfragen und Umsetzung von EU-Richtlinien im Umweltbereich, Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland am Europäischen Gerichtshof wegen nicht fristgerechter Umsetzung von EU-Richtlinien in Umweltfragen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.10.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/374521. 09. 2004

Umsetzung von Europäischen Richtlinien in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Josef Göppel, Dr. Rolf Bietmann, Cajus Julius Caesar, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Georg Girisch, Kurt-Dieter Grill, Holger Haibach, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Doris Meyer (Tapfheim), Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Marco Wanderwitz, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Rechtssetzung der Europäischen Union (EU) hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dabei ist im Wesentlichen zwischen Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen zu differenzieren. Letztere entsprechen in etwa den nationalen Verwaltungsakten. Während Verordnungen unmittelbare Rechtswirkung entfalten, müssen Richtlinien in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Rechtsgrundlage für den Erlass von Richtlinien ist Artikel 249 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). EU-Richtlinien sind hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Die Form der Umsetzung können die einzelnen Mitgliedstaaten dagegen frei bestimmen. Richtlinien sind damit europarechtliche Rahmengesetze, die eine politische Forderung der Gemeinschaft aufstellen. Sie sind die häufigste Rechtssetzungsform, da sie den Mitgliedstaaten Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung belassen.

In Deutschland werden europäische Richtlinien durch Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. Insbesondere im Umweltrecht spielen europäische Richtlinien eine wachsende Rolle. Umweltprobleme sind länderübergreifend und machen an den nationalen Grenzen nicht Halt. Im Rahmen der europäischen Umweltpolitik ist die Richtlinie daher das wichtigste politische Instrumentarium. Bezüglich der Umsetzung der Richtlinien besteht jeweils eine vom Mitgliedstaat zu beachtende Frist. Immer wieder hat es deutliche Kritik von Seiten der EU-Kommission gegeben, weil in Deutschland europarechtliche Richtlinien nicht fristgemäß umgesetzt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche EU-Richtlinien im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) müssen derzeit noch von Deutschland umgesetzt werden?

2

Bis wann muss die Umsetzung jeweils erfolgen?

3

Hinsichtlich welcher Richtlinien ist die Umsetzungsfrist bereits verstrichen?

4

Bis wann ist bei diesen Richtlinien mit der Umsetzung zu rechnen?

5

Was sind die Gründe für die nicht fristgemäße Umsetzung?

6

In welchen Fällen wurde die nicht fristgemäße Umsetzung durch die Bundesländer verursacht?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Umverteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Umweltbereich künftig eine fristgemäße Umsetzung sicherstellen könnte?

8

Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um in Zukunft Fristüberschreitungen zu vermeiden?

9

Sind derzeit Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Nichtumsetzung von umweltrechtlichen Richtlinien anhängig? Wenn ja, in welchen konkreten Fällen? Wann ist jeweils eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu erwarten?

Berlin, den 21. September 2004

Dr. Peter Paziorek Josef Göppel Dr. Rolf Bietmann Cajus Julius Caesar Marie-Luise Dött Dr. Maria Flachsbarth Georg Girisch Kurt-Dieter Grill Holger Haibach Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Doris Meyer (Tapfheim) Franz Obermeier Ulrich Petzold Marco Wanderwitz Werner Wittlich Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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