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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bildungspolitische Auswirkungen der geplanten Kindergeldbefristung auf 25 Jahre (G-SIG: 16010251)

Kindergeldbefristung und Wegfall weiterer Unterstützungsleistungen, Auswirkungen auf Familien mit Kindern, die Studierendenquote, Menschen des zweiten Bildungsweges, Studierende aus Beamtenfamilien, elternunabhängige Gestaltung der Bildungsfinanzierung <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

03.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/64214. 02. 2006

Bildungspolitische Auswirkungen der geplanten Kindergeldbefristung auf 25 Jahre

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Kornelia Möller, Diana Golze, Jörn Wunderlich, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung beabsichtigt laut Presseberichten, den Bezug von Kindergeld auf das 25. Lebensjahr zu begrenzen. Bisher wird Kindergeld bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bezahlt (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz – EStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 Bundeskindergeldgesetz – BKGG).

Bereits im November 2005 wurde im Deutschen Bundestag nach dem Stand der Planungen gefragt (Bundestagsdrucksache 16/158, S. 18); hier verwies die Bundesregierung jedoch ohne weitere Angaben lediglich auf den laufenden Planungsprozess. Im „Nationalen Reformprogramm Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 16/313) wurde keinerlei Aussage zu diesem Komplex getätigt.

Die geplante Regelung würde vor allem zu Lasten von Eltern mit studierenden Kindern gehen, da ein Hochschulstudium in vielen Studiengängen realistischer Weise bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nicht abgeschlossen werden kann.

Die Eltern sind jedoch rechtlich gesehen bis zum Abschluss einer Erstausbildung ihren studierenden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, gegebenenfalls auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Die Einführung von Studiengebühren in mehreren Bundesländern wird die Familien vor weitere Schwierigkeiten stellen.

Der Erfolg im Bildungssystem ist schon heute stark von der sozialen und damit ökonomischen Situation im Elternhaus abhängig. Das Kindergeld ist somit ein wesentlicher beeinflussender Faktor in Bezug auf die Bildungsbeteiligung der unterschiedlichen sozialen Schichten. Mit der geplanten Regelung würde für viele Studentinnen und Studenten in der Abschlussphase ihres Studiums plötzlich die Unterstützung ihrer Eltern zur Sicherung ihres Lebensunterhalts in Frage gestellt werden. Dieses Problem würde sich gerade für Kinder aus bildungsfernen Schichten stellen. Somit droht diese Maßnahme, die soziale Selektivität im Bildungssystem weiter zu verschärfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

a) Wann soll ein Gesetzesentwurf zur Kindergeldbefristung vorgelegt werden?

1

b) Welche konkreten Schritte wurden dazu bereits unternommen?

1

c) Warum hat die Bundesregierung die geplante Kürzung in ihrem „Nationalen Reformprogramm Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 16/313) nicht genannt?

1

d) Welchem Ministerium obliegt die Federführung für die Umsetzung eines Gesetzentwurfs?

1

e) Bis wann soll die Kindergeldkürzung frühestens eingeführt werden?

1

f) Sind Übergangszeiten geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

2

a) Wie viele Familien mit Kindern werden in welcher Höhe von der geplanten Kürzung betroffen sein (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die finanziellen Auswirkungen für diese Familien bzw. Einzelpersonen zumindest teilweise zu kompensieren?

3

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten Kindergeldkürzung auf die soziale Selektivität des Bildungssystems?

3

b) Wie will die Bundesregierung ihr Ziel der Chancengleichheit, das sie unter anderem in ihrem „Nationalen Reformprogramm Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 16/313, S. 6, Abschnitt C) genannt hat, trotz der zu befürchtenden Verschärfung der sozialen Selektivität durch die Kindergeldkürzung erreichen?

4

a) Wie viele Familien mit Kindern bzw. Einzelpersonen werden durch die geplante Kindergeldbefristung in welcher Höhe von dem Wegfall von weiteren Unterstützungsleistungen, die an den Kindergeldanspruch gekoppelt sind (Bezug von Waisen- und Halbwaisenrente, Anspruch auf Steuerklasse II bei Alleinerziehenden, Anspruch auf Kinderzulagen im Besoldungsrecht und im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, Anspruch auf Beihilfe bei Beamtinnen und Beamten etc.), betroffen sein (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Leistungen)?

4

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Möglichkeiten zur Bildungsbeteiligung von Kindern aus Familien, die über diesen Wegfall der an den Kindergeldanspruch gekoppelten Leistungen von der geplanten Befristung besonders betroffen sind?

4

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen für Alleinerziehende – auch vor dem Hintergrund der Geschlechtergerechtigkeit –, da Alleinerziehende zum größten Anteil Frauen sind?

4

d) Welche Kompensationsmaßnahmen sind bezüglich des Wegfalls dieser weiteren an das Kindergeld gekoppelten Unterstützungs- und Transferleistungen geplant, um negative Auswirkungen auf Chancengleichheit im Bildungssystem und Geschlechtergerechtigkeit zu vermeiden?

5

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten Kürzung auf die Studierendenquote?

5

b) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung einer negativen Auswirkung auf die Studierendenquote entgegenwirken?

5

c) Wie bewertet die Bundesregierung Auswirkungen der zusätzlichen Belastung durch den Wegfall des Kindergelds und der Einführung von Studiengebühren auf die Chancen von Menschen aus sozial schwächer gestellten Familien, ein Studium aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen?

6

a) Welche Erkenntnisse und/oder wissenschaftlich fundierte Prognosen über die Auswirkungen der geplanten Kindergeldkürzung für die Bildungsbeteiligung von Menschen, die eher ungerade Bildungsbiographien aufweisen, also etwa den zweiten Bildungsweg wählen, zunächst eine Ausbildung machen oder aber auf Grund von Wartesemestern längere Zeit auf den gewählten Studiengang warten müssen, liegen der Bundesregierung vor?

6

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Auswirkungen?

6

c) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um negativen Auswirkungen für diese Gruppe entgegenzuwirken?

6

d) Wie will die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihr anvisiertes Ziel der Öffnung der Hochschulen für Menschen des zweiten Bildungswegs (vgl. Bundestagsdrucksache 16/313, S. 8, LL 24 ) realisieren?

7

a) Wie hoch ist die Anzahl von Studierenden aus Beamtenfamilien, die sich im Vertrauen auf ihre Beihilfeberechtigung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben befreien lassen und nun mit der geplanten Kindergeldkürzung bereits ab dem 25. Lebensjahr den vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung bezahlen müssen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

7

b) Wie bewertet die Bundesregierung die zu erwartende höhere finanzielle Belastung dieser Gruppe?

7

c) Welche Kompensationsmaßnahmen und/oder Übergangsregelungen sind geplant?

8

a) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung der Ausbildung weitgehend den Eltern überlassen ist, aber sich die wenigsten Studiengänge und Ausbildungen vor dem 25. Lebensjahr abschließen lassen, ihren verfassungsmäßigen Auftrag des besonderen Schutzes von Familien?

8

b) Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Überlegungen, die Bildungsfinanzierung im tertiären Sektor komplett elternunabhängig zu gestalten?

Berlin, den 13. Februar 2006

Cornelia Hirsch Kornelia Möller Diana Golze Jörn Wunderlich Dr. Petra Sitte Volker Schneider (Saarbrücken) Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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