Sicherheitsstudie der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit
der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Hartmut Koschyk, Franz Obermeier, Dr. Rolf Bietmann, Günter Baumann, Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Norbert Geis, Roland Gewalt, Georg Girisch, Ralf Göbel, Tanja Gönner, Josef Göppel, Dr. Wolfgang Götzer, Kurt-Dieter Grill, Reinhard Grindel, Holger Haibach, Volker Kauder, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Doris Meyer (Tapfheim), Ulrich Petzold, Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder, Thomas Strobl (Heilbronn), Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 28. Januar 2004 wurde in der Presse über eine Studie der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zur Gefährdung deutscher Kernkraftwerke (KKW) durch terroristische Flugzeugabstürze berichtet. In einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellten „Kurzfassung“ zu dieser Studie wurde der mangelnde Schutz von KKW, insbesondere der älteren Anlagen, u. a. Isar I, vor terroristischen Angriffen behauptet. Die Studie, die bereits im Januar 2003 fertig gestellt wurde, und ihre „Kurzfassung“ unterlagen auf Veranlassung des BMU der Geheimhaltung. Der Umgang mit dem Gutachten ist vor dem Hintergrund, dass das Gutachten als „vs – vertraulich“ eingestuft wurde, nicht nachvollziehbar.
Am 7. Februar 2004 berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, dass das BMU eingeräumt habe, dass Isar I doch gegen den Absturz von Militärflugzeugen vom Typ Starfighter gesichert sei.
Darüber hinaus hat der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, unter scheinbarem Bezug auf die Studie der GRS eine weitere Verunsicherung über die Sicherheit einiger KKW ausgelöst, als er forderte, fünf der 18 deutschen KKW vorzeitig vom Netz zu nehmen. Diese fünf KKW böten keinen ausreichenden Schutz gegen Terrorangriffe mit Passagierflugzeugen. Die erweiterten Schutzmaßnahmen der KKW-Betreiber seien diesbezüglich nicht ausreichend und gesellschaftlich nicht akzeptabel. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, hat sich inzwischen in einer Pressemitteilung seines Hauses vom 1. März 2004 diese Ansicht zu Eigen gemacht.
Vor dem Hintergrund der Äußerungen des Präsidenten des BfS muss die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister des Innern, Otto Schily, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin – dringend erklären, wie sie die Sicherheitslage einschätzt und welche Konsequenzen sie daraus zieht. Sollte sie die Aussagen des Präsidenten des BfS nicht teilen, muss sie Auskunft geben, warum der Chef einer oberen Bundesbehörde dann ohne sicherheitspolitische Notwendigkeit in unverantwortlicher Weise eine öffentliche Diskussion entfacht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie beurteilt die Bundesregierung den Inhalt des Gutachtens der GRS „Gutachterliche Untersuchungen zu terroristischen Flugzeugabstürzen auf deutsche Kernkraftwerke“?
Welche Maßnahmen wurden aufgrund des Gutachtens in die Wege geleitet?
Aus welchen Gründen wurden das Gutachten der GRS „Gutachterliche Untersuchungen zu terroristischen Flugzeugabstürzen auf deutsche Kernkraftwerke“ sowie eine dazu im BMU erstellte „Kurzfassung“ als „vs – vertraulich“ eingestuft?
Lagen die Gründe – zumindest auch – darin, dass keine Handlungsanleitung für mögliche Terrorangriffe gegeben werden sollte?
Wurden durch die Herausgabe der „Kurzfassung“ an Dritte und durch deren Verbreitung Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland berührt?
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass ein Text „Zusammenfassung der GRS-Studie durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)“ vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) in das Internet eingestellt wurde?
Was wurde unternommen, um diese weltweite Verbreitung zu unterbinden?
Durch welche Stelle im BMU wurde die Herausgabe der „Kurzfassung“ veranlasst, durchgeführt oder sonst ermöglicht und an wen ist die Herausgabe erfolgt?
War bei der Behandlung des GRS-Gutachtens und der „Kurzfassung“ im BMU sichergestellt, dass entsprechend den Bestimmungen der Geheimschutzordnung nur ein eng begrenzter Personenkreis mit diesen Unterlagen in Berührung kommen konnte?
Was wurde unternommen um aufzuklären, wie es zu der Weitergabe der „Kurzfassung“ nach außen kommen konnte, und welche Vorkehrungen wurden getroffen, um solche Vorkommnisse künftig zu verhindern?
Wann und wie wurde der Geheimschutzbeauftragte des BMU in der Sache tätig?
Wurden insbesondere disziplinarrechtliche Vorermittlungen angestellt und/oder Strafanzeigen gegen Unbekannt erstattet?
Wenn nein, aus welchen Gründen heraus ist dies unterblieben?
Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass ein etwaiges Unterlassen der gebotenen Maßnahmen andere ermutigen könnte, sich über Geheimschutzbestimmungen hinwegzusetzen und deutsche Sicherheitsinteressen zu gefährden?
Was hat das BMU bezüglich Isar I unternommen, um der auf seiner eigenen „Kurzfassung“ beruhenden Fehlinformation von Presse und Öffentlichkeit und Beunruhigung der Bevölkerung entgegenzuwirken?
War der Vorschlag des Präsidenten der BfS, ältere Anlagen abzuschalten, mit dem BMU abgestimmt?
Teilt die Bundesregierung die in der „Berliner Zeitung“ vom 21./22. Februar 2004 wiedergegebenen Aussagen des Präsidenten des BfS, ältere Anlagen abzuschalten?
Wenn ja, wird diese Auffassung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und vom Bundesministerium des Innern (BMI) jeweils auch geteilt?
Wenn ja, wie vereinbart sich diese Auffassung mit der Strommengenübertragung auf das älteste deutsche KKW, das im Einvernehmen mit BMU, BMWA und Bundeskanzleramt erfolgt ist?
Wenn ja, auf welchen Informationen bzw. welcher veränderten Sicherheitslage beruhen diese Einschätzungen?
Wenn ja, warum kommt die Bundesregierung erst mehr als ein Jahr nach Fertigstellung der GRS-Sicherheitsstudie zu dieser Einschätzung?
Hält die Bundesregierung in Ansehung, dass die Vereinbarung zur Reststrommenge nach dem 11. September 2001, also in Kenntnis einer allgemeinen terroristischen Gefahr, erfolgte, ein Abrücken von ihrer Vereinbarung mit der Energiewirtschaft für notwendig?
Hält die Bundesregierung an den Reststrommengen für die einzelnen KKW, die ohne Zustimmung der Betreiber nicht verändert werden können, fest?
Welche Konsequenzen für die Sicherheitskonzepte der benannten KKW zieht die Bundesregierung insbesondere für den aktiven Schutz durch hierzu befähigte Institutionen des Bundes?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Schutz der KKW nicht Aufgabe der Bundeswehr ist?