Religiöser Pluralismus in der Bundeswehr
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Petra Pau, Dr. Hakki Keskin, Hüseyin-Kenan Aydin und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland wurde auch die hauptamtliche Militärseelsorge der Bundeswehr eingeführt. Die evangelische und römisch-katholische Kirche deckten damals den weit überwiegenden Teil der Bevölkerung und damit auch der Bundeswehrangehörigen als „Staatsbürger in Uniform“ ab. Neben der kirchlich-seelsorgerlichen Arbeit wurde den beiden Kirchen auch der lebenskundliche Unterricht als staatliche Aufgabe und Beitrag zur ethischen Selbstfindung der Wehrdienstleistenden übertragen.
Seither hat sich das Bild gewandelt. Seit der Wiedervereinigung ist eine erhebliche Anzahl von nicht religiös gebundenen Soldatinnen und Soldaten gerade aus den östlichen Bundesländern in der Bundeswehr aktiv. Gleichzeitig hat die Bindekraft der beiden Kirchen in der Gesamtbevölkerung Deutschlands nachgelassen. Zusätzlich streben religiös anderweitig gebundene deutsche Staatsbürger in die Bundeswehr und tragen zu einem neuen, weit vielfältigeren Bild bei.
Kulturelle und religiöse Vielfalt gehören heute zum Alltag in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch zur Bundeswehr; das wird sich in Zukunft durch die zahlreichen Auslandseinsätze und die damit verbundenen Eindrücke und Erfahrungen noch verstärken. Damit kommt historischen Vorbildern erhebliche Bedeutung zu. In der sogenannten Traditionspflege der Bundeswehr sollen diejenigen Vorbilder für heutige Wehrdienstleistende hervorgehoben werden, die zur Bewältigung der Aufgaben nach unserem Grundgesetz wichtig sind. Der Erfahrung jüdischer Soldaten in deutschen Streitkräften kommt damit große Bedeutung zu: als Paradigma, um die Fehler von damals heute zu vermeiden.
Kulturelle und religiöse Pluralisierung hat Auswirkungen auf die Bundeswehr und ihre ethische Prägung von Wehrdienstleistenden nicht zuletzt durch die Innere Führung; Auswirkungen auf die Militärseelsorge und ihre Organisationsformen angesichts des sich verändernden demografischen Umfelds und des modifizierten Auftrags unserer Streitkräfte; Auswirkungen auf die Vorbilder, die unsere Soldatinnen und Soldaten bei der Erfüllung ihres parlamentarischen Auftrages anleiten sollen. Wir wollen in Erfahrung bringen, wieweit der Prozess der Anpassung in der Bundeswehr gediehen ist, welche Erfahrungen bisher gemacht wurden und welche politischen Leitlinien der Fortentwicklung im BMVg verfolgt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Gibt es Erkenntnisse über die Anzahl der verschiedenen Glaubensgemeinschaften, die unter den Wehrdienstleistenden der Bundeswehr vertreten sind?
Wie hoch ist der Prozentsatz der Soldaten, die zurzeit Mitglied der ev. oder kath. Kirche sind?
Gibt es Schätzungen oder Angaben über die Anzahl der religionslosen Soldaten?
Welche Schritte wurden durch das Bundesministerium der Verteidigung unternommen, um die Belange von Nichtchristen innerhalb der Bundeswehr gebührend dort zu schützen, wo sie durch das gemeinschaftliche Leben in der Bundeswehr gezwungen sind, an Gebetshandlungen, Besinnungen und Andachten teilzunehmen?
Welche Maßnahmen werden im Rahmen der sogenannten Traditionspflege der Bundeswehr getroffen, um historische Vorbilder aus nichtchristlichen Religionen zu bieten, speziell aus dem Judentum und dem Islam?
Gibt es Regimenter und Standorte, die sich dieser Traditionspflege schwerpunktmäßig verschrieben haben?
Wie werden die Rechte von Bundeswehrangehörigen ohne Bekenntnis geschützt?
Werden andere Bekenntnisse als das ev. und katholische auf der Erkennungsmarke festgehalten, um im Ernstfall zu wissen, welche seelsorgerliche Betreuung gewünscht wird?
Welche Vorkehrungen sind für den Ernstfall getroffen, um Angehörige anderer Bekenntnisse ihren religiösen Riten gemäß zu bestatten?
Die Militärseelsorge der evangelischen und katholischen Kirche wird durch Seelsorger wahrgenommen, die nicht Angehörige der Bundeswehr sind, jedoch in staatlichem Auftrag den lebenskundlichen Unterricht für alle Wehrdienstleistenden innerhalb der Streitkräfte erteilen. Gibt es Überlegungen im BMVg, ethische Fragestellungen künftig auch in anderer Form und durch einen erweiterten Personenkreis an die Soldaten heranzutragen?
Was ist die Rechtsgrundlage dafür, dass katholische und evangelische Militärseelsorger kirchliche und zugleich staatliche Aufgaben wahrnehmen, z. B. den lebenskundlichen Unterricht?
Andere Armeen kennen hauptamtliche Militärseelsorger unterschiedlicher Bekenntnisse. Gibt es Überlegungen des Bundesministeriums der Verteidigung, Seelsorger anderer Bekenntnisse zumindest ehrenamtlich an die Bundeswehr heranzuführen und ihre Beratung und Hilfe einzuholen, z. B. im Rahmen von Fachbeiräten und informellen Kompetenznetzwerken ebenso, wie als Experten mit Beorderung als Reservist nach § 40 Soldatengesetz?
Welche Bildungsangebote, Handreichungen und Materialien über andere Bekenntnisse als das evangelische und katholische wurden innerhalb der Bundeswehr entwickelt oder sind projektiert, um kulturelle und religiöse Pluralität einzuüben und zu leben?
In welchem Rahmen ist die Bundeswehr darauf vorbereitet, durch spezielle Weisungen die ungestörte Religionsausübung Angehöriger anderer Bekenntnisse im Dienstalltag Rechnung zu tragen (z. B. österreichisches Bundesheer)?
a) Existieren spezielle Urlaubsregelungen zur Wahrnehmung von wichtigen religiösen Feiertagen?
b) Findet bei Versetzungsersuchen eine Berücksichtigung der Religion in die Nähe seelsorgerlicher Möglichkeiten statt?
c) Gibt es Regelungen zur Mitführung religiöser Gegenstände als Teil der Ausrüstung?
d) Gibt es Regelungen zur Einhaltung spezifischer Speiseregeln bei der Verpflegung?