Wandel der Arbeitswelt und Modernisierung des Arbeitsrechts
der Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau), Antje Blumenthal, Dr. Ralf Brauksiepe, Matthäus Strebl, Peter Weiß (Emmendingen), Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim Fuchtel, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Hannelore Roedel, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit einigen Jahren ist von einer „Erosion des Normalarbeitsverhältnisses“ die Rede. Die Vertreter dieser These gehen davon aus, dass immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über einen unbefristeten Vollzeitarbeitsplatz verfügen, während der Anteil derer, die sich in „prekären“ Beschäftigungsverhältnissen befinden, steigt. Einerseits wird konstatiert, dass in der globalisierten Wirtschaft die Anforderungen an die räumliche Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und an die Flexibilität der Beschäftigungsformen und -verhältnisse steigen und dass zugleich der Gesetzgeber daraus die Konsequenzen zu ziehen habe. Andererseits besteht die Befürchtung, dass die erhöhte Mobilität und Flexibilität den arbeits- und sozialrechtlichen Status vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwächt.
Zugleich wird über die Zukunft der Lohnfindung in Deutschland diskutiert. Einerseits wird die Frage aufgeworfen, ob angesichts einer angeblich abnehmenden Tarifbindung die Tarifvertragsparteien überhaupt noch in der Lage sind, Mindestarbeitsbedingungen effektiv sicherzustellen. Andererseits wird kritisiert, dass wenig flexible Tarifabschlüsse die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen, es zeichne sich ein „Bedeutungsverlust“ oder eine „Erosion“ von Normalarbeitsverhältnissen ab (so etwa IAB-Kompendium zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2002, S. 135 bis 144, oder die IG Metall auf ihrer Internetseite)?
Falls es diese Anzeichen gibt: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Politik, insbesondere für die Haushalte der sozialen Sicherungssysteme?
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
Wie groß ist der Anteil der abhängig Beschäftigten an allen Erwerbstätigen, und wie hat er sich in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Selbständigen an den Erwerbstätigen in den letzten Jahren entwickelt?
Wie groß ist der Anteil der Selbständigen, die keine weiteren Mitarbeiter beschäftigen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Einkommenssituation Selbständiger ohne oder mit nur wenigen weiteren Beschäftigten?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Teilzeitbeschäftigten?
Wie hat er sich in den letzten Jahren entwickelt?
Wie viele Stunden arbeiten die Teilzeitbeschäftigten im Durchschnitt wöchentlich?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Zeitarbeitsfirmen beschäftigt sind?
Wie hat er sich in den letzten Jahren entwickelt?
Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer im Entleihbetrieb, und wie groß ist der Anteil der Leiharbeitnehmer, die vom entleihenden Betrieb übernommen werden?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die befristet beschäftigt sind?
Wie lang ist die durchschnittliche Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses?
Hat die Änderung von § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) – also die (zunächst bis Ende 2006 geltende) Änderung der Altersgrenze für die generelle Möglichkeit der Befristung ohne sachlichen Grund vom 58. auf das 52. Lebensjahr ab dem 1. Januar 2003 – nach Kenntnis der Bundesregierung schon signifikante Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehabt?
Wenn ja: Welche?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die durch die Änderung von § 14 Abs. 3 TzBfG erfolgte Erweiterung der Befristungsmöglichkeit faktisch eine Einschränkung des Kündigungsschutzes für die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellt?
Wie verträgt sich die Änderung des § 14 Abs. 3 TzBfG mit der Aussage des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, auf dem DGB-Bundeskongress am 29. Mai 2002, die von der CDU/CSU ins Auge gefasste Einschränkung des Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei „zynisch und unsozial“?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung generell zwischen dem Kündigungsschutzrecht einerseits und den Beschäftigungsaussichten von Arbeitslosen bzw. der Attraktivität des Standortes Deutschland andererseits?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, in der „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 17. Januar 2003: „Der verminderte Kündigungsschutz in Betrieben bis zu fünf Mitarbeitern führt dazu, dass diese Kleinstunternehmen nicht mehr Leute einstellen als fünf“?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, auf dem DGB-Bundeskongress am 29. Mai 2002: „Wir alle wissen, dass eine Einschränkung des Kündigungsschutzes niemandem etwas bringt. Und schon gar nicht neue Arbeitsplätze.“?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die zitierten Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundeskanzlers miteinander vertragen?
Welche Effekte erwartet die Bundesregierung von der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Änderung des Schwellenwertes im Kündigungsschutzgesetz?
Gibt es schon Anzeichen für eine Auswirkung dieser Gesetzesänderung auf das Einstellungsverhalten der Betriebe und Verwaltungen, in denen in der Regel zwischen sechs und zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind?
Wenn ja: Welche?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Tarifbindung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor – insgesamt sowie differenziert nach privater Wirtschaft und öffentlichem Dienst?
Wie groß ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag gilt – in ganz Deutschland und differenziert nach alten und neuen Bundesländern?
Wie hat sich der Organisationsgrad der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Anteil der gewerkschaftlich gebundenen Beschäftigten an allen abhängig Beschäftigen) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren in Deutschland insgesamt und jeweils in den alten und in den neuen Ländern entwickelt?
Liegen der Bundesregierung Anzeichen für eine „Tarifflucht“ seitens der Arbeitgeber vor?
Wie viele Unternehmen mit insgesamt wie vielen Beschäftigten verlassen jährlich die Arbeitgeberverbände bzw. entscheiden sich dort, wo möglich, für eine „OT“-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Höhe der Arbeitsentgelte (Stundenentgelte) vor?
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den folgenden Verdienstklassen: bis 3,50 Euro/Stunde, 3,51 bis 5,00 Euro/Stunde; 5,01 bis 7,00 Euro/Stunde; 7,01 bis 9,00 Euro/Stunde, 9,01 bis 11 Euro/Stunde?
Hat die Bundesregierung Anzeichen dafür, dass in bestimmten Branchen bzw. Regionen „Dumping“-Arbeitsentgelte gezahlt werden?
Wenn ja: In welchen Branchen bzw. Regionen?
Traut die Bundesregierung es den Tarifvertragsparteien nach wie vor zu, die Mindestarbeitsbedingungen festzulegen und effektiv für die große Mehrheit der Beschäftigten durchzusetzen?
Hält die Bundesregierung das derzeit vorhandene rechtliche Instrumentarium zur Absicherung von Mindestarbeitsbedingungen für ausreichend?
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, unter bestimmten Bedingungen einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung für bestimmte Wirtschaftszweige bzw. Beschäftigungsarten die Voraussetzungen für die Anwendung des Gesetzes über die staatliche Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen gegeben?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Position zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns?
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die rechtlichen Grundlagen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu ändern?
Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Aussage des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, auf dem DGB-Bundeskongress am 29. Mai 2002: „Diese Tarifrunde hat erneut die Stärke der Tarifautonomie bewiesen. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände brauchen keine Einmischung von außen.“ mit der Aussage des Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003: „Ich erwarte also, dass sich die Tarifparteien […] auf betriebliche Bündnisse einigen, wie das in vielen Branchen bereits der Fall ist. Geschieht das nicht, wird der Gesetzgeber zu handeln haben.“ (Plenarprotokoll 15/32, S. 2487 C)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ankündigung, der Gesetzgeber werde gegebenenfalls zu handeln haben, eine „Einmischung von außen“ darstellt?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Jahr 2004 bereits erfolgten Tarifabschlüsse?
Geht die Bundesregierung nach dem derzeitigen Verlauf der Tarifrunde davon aus, dass die Ergebnisse von Tarifverhandlungen im Bereich von Öffnungsklauseln bis Ende 2004 so zufriedenstellend sein werden, dass sich ein Handeln des Gesetzgebers zur Ermöglichung betrieblicher Bündnisse für Arbeit – das laut einer Verabredung im Zusammenhang mit dem Vermittlungsverfahren zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat im Dezember 2003 von den Ergebnissen der diesjährigen Tarifrunde abhängig gemacht werden soll – erübrigt?
Schließt die Bundesregierung es definitiv aus, dass sie eine Änderung des tarifvertragsgesetzlichen Günstigkeitsprinzips (§ 4 Abs. 3 TVG) und/oder der Tarifsperre im Betriebsverfassungsgesetz (§ 77 Abs. 3 BetrVG) im weiteren Verlauf der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages noch für erforderlich halten wird?
Hat die Bundesregierung die schon im Koalitionsvertrag 1998/2002 von den Parteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigte Absicht, man wolle „die Tarifautonomie stärken, vor allem durch ein Klagerecht der Verbände …“, umgesetzt?
Wenn nein: Warum nicht?
Verfolgt die Bundesregierung nach wie vor das Ziel, ein Verbandsklagerecht im Tarifbereich gesetzlich zu verankern?