Heimgesetz auf dem Prüfstand
der Abgeordneten Maria Eichhorn, Willi Zylajew, Dr. Maria Böhmer, Antje Blumenthal, Cajus Julius Caesar, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Markus Grübel, Volker Kauder, Kristina Köhler (Wiesbaden), Walter Link (Diepholz), Michaela Noll, Rita Pawelski, Christa Reichard (Dresden), Hannelore Roedel, Andreas Scheuer und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Heimgesetz, das seit 1974 besteht und dem Schutz der Heimbewohner dient, wurde auf Initiative der CDU/CSU-geführten Bundesländer im Jahr 2001 zum 1. Januar 2002 von der Bundesregierung novelliert. Diese Novellierung war vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, hierbei insbesondere der Erhöhung des Durchschnittsalters beim Wechsel von der Wohnung in ein Heim und die Zunahme der pflegebedürftigen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner dringend erforderlich.
Ziel der Gesetzesnovelle sollte sein, die Rechtsstellung und den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern zu verbessern und die Qualität der Betreuung und Pflege weiterzuentwickeln.
Wesentliche Schwerpunkte der Neufassung des Heimgesetzes sollten sein:
- Verbesserung der Transparenz bei den Heimverträgen
- Weiterentwicklung der Mitwirkung
- Stärkung der Heimaufsicht
- Verbesserung der Zusammenarbeit von Heimaufsicht, medizinischem Dienst der Krankenversicherung, Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe
- Abgrenzung zwischen Heim und „Betreutem Wohnen“
Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag hatte trotz einiger Bedenken der Novellierung zugestimmt, da Konsens bei der generellen Zielrichtung bestand, den Schutz der Heimbewohner zu stärken und die Möglichkeiten der Heimaufsicht auszubauen.
Insbesondere wurde vonseiten der Fraktion der CDU/CSU bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisiert, dass die Ziele einer verbesserten Transparenz von Heimverträgen, einer effektiveren Heimaufsicht, einer besseren Abgrenzung zwischen Heimaufsicht und dem medizinischen Dienst der Krankenkassen sowie eine klare Grenzziehung zwischen „Wohnen im Heim“ und Wohnen im Bereich „Betreutes Wohnen“ mit der Novellierung nicht erreicht werden.
Die damals vorgebrachte Kritik der Fraktion der CDU/CSU wurde in den letzten Monaten von verschiedenen Seiten immer wieder bestätigt. Gleichzeitig wird gefordert, die Heime von gesetzlichen und bürokratischen Vorschriften zu entlasten, damit mehr Zeit bei den zu pflegenden älteren Menschen verbleibt und die Kostensteigerungen der letzten Jahre in angemessener Weise eingedämmt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebenen Kurzexpertise mit dem Titel „Entbürokratisierungspotenziale in stationären Einrichtungen der Altenpflege“ des Instituts für Gerontologie an der Universität Dortmund (Mai 2003, Bearbeitung: Dipl. Soz. Wiss. Frauke Schönberg, Projektleitung: Dr. Eckart Schnabel), der zufolge es keine vollständige Übersicht der gesetzlichen Regelungen gibt, die für den Aufbau und den Betrieb von Altenheimen relevant sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Schätzung der benannten Kurzexpertise, dass über 980 Rechtsvorschriften für Alten- und Pflegeheime relevant sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Tatbestand, dass die in der oben genannten Kurzexpertise sich überschneidenden Prüfungskompetenzen der unterschiedlichsten Behörden als besonders belastend empfunden werden?
Durch welche Dienste, Einrichtungen und Aufsichten werden derzeit Qualitätsprüfungen und Kontrollen in Heimen durchgeführt?
In welchen zeitlichen Abständen werden diese Kontrollen und Qualitätsprüfungen von den oben genannten Diensten, Einrichtungen und Aufsichten in der Regel durchgeführt und welche Kriterien und Inhalte werden jeweils geprüft (bitte Inhalte separat für die jeweiligen Dienste und Aufsichten nennen)?
Machen die zuständigen Prüfinstanzen nach Auffassung der Bundesregierung in ausreichender Weise von ihrer Möglichkeit der unangemeldeten Prüfung Gebrauch?
Spiegeln angemeldete Prüfungen nach Ansicht der Bundesregierung das für eine angemessene Beurteilung der Institution nötige, reale Bild über die genauen Zustände in der Einrichtung wider?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Wie groß ist der durchschnittliche, zeitliche Abstand zwischen Antragstellung einer Bewohnerbegutachtung zwecks Einstufung in eine Pflegestufe und der Mitteilung des Begutachtungsergebnisses und wie hoch sind nach Wissen der Bundesregierung die Kosten und bürokratischen Belastungen für die Träger von Alten- und Pflegeheimen, die dadurch entstehen?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung unternehmen, um die stetig wachsende Zeitspanne zwischen Antragstellung einer Begutachtung und Mitteilung der Pflegestufe zu reduzieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Klagen zahlreicher Träger von Alten- und Pflegeheimen, dass die Heimaufsichten erheblich in die betriebliche Gestaltung der Heime eingreifen?
Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der überschneidenden Prüfungskompetenzen, insbesondere wegen der unterschiedlichen Prüfungsschemata, Handlungsbedarf?
Wenn ja, gibt es konkrete Planungen der Bundesregierung und wie sehen diese Planungen aus?
Inwiefern sind nach Auffassung der Bundesregierung solche Kontrollen mit dem Grundsatz in § 2 Abs. 2 HeimG vereinbar, nach dem „die Selbstständigkeit der Träger der Heime in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben unberührt bleiben“?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Arbeitsgemeinschaft diakonischer Unternehmen in der Altenpflege nach einer klaren Definition der Rechte im Heimgesetz zur Vermeidung von Missverständnissen, Irritationen und Doppelprüfungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Forderung von Verantwortlichen in Alten- und Pflegeheimen, einen einheitlichen Prüfkatalog zu erstellen, nach dem alle Prüfer vorgehen müssen?
Macht es nach Auffassung der Bundesregierung bei den Prüfungen Sinn, ein stärkeres Gewicht auf die tatsächliche Pflegeleistung, also den physischen und psychischen Gesamtzustand des zu Pflegenden, zu legen als auf die reine Erfüllung von formalen Kriterien?
Wie viel Prozent der Arbeitszeit der Pflegekräfte wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung für verwaltende Tätigkeiten (Dokumentation von Arbeitsabläufen) aufgewandt?
Teilt die Bundesregierung die Schätzung des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB), der zufolge rund 40 Prozent der Arbeitszeit von Pflegekräften für verwaltende Tätigkeiten aufgewandt werden müssen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung der benannten Kurzexpertise, dass das Heimgesetz und das Pflegequalitätssicherungsgesetz zu unnötiger Bürokratie führen?
Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der bürokratische Aufwand der Alten- und Pflegeheime hinsichtlich der Abwicklung von Grundsicherung, Wohngeld und SGB V-Zuzahlungen (SGB V: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Tatbestand, dass in benannter Kurzexpertise folgende Regelungen als unangemessen und bürokratisch bewertet werden: Verfahrensregelungen bei den Vergütungsverhandlungen, Anzeige, Melde- und Aufzeichnungspflichten (§ 13 HeimG), Durchführung statistischer Erhebungen, Hygiene- und Arzneimittelregelungen, Rückerstattungsregelungen bei Nichterfüllung (§ 5 Abs. 11 HeimG), Anforderungen an die Heimverträge (§ 5 HeimG) und einseitigen Kündigungsregelungen (§ 8 HeimG)?
Sieht die Bundesregierung bei den einzelnen aufgezählten Regelungen Handlungsbedarf?
Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Regelungen, die in der Agenda „Weniger Bürokratie – Mehr Pflege“ des VDAB und der CAREkonkret als unnötige bürokratische Regelungen bezeichnet werden und die der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, bereits am 18. Dezember 2003 übergeben wurde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die unter Kapitel 3.2. „Kritik an Gesetzen – Ergebnisse aus Träger- und Heimleitungsperspektive (1)“ der benannten Kurzexpertise der Universität Dortmund (vgl. auch Frage 1) vorgeschlagenen 31 Regelungen mit Entbürokratisierungspotenzialen?
Wie bewertet die Bundesregierung die folgenden Empfehlungen der benannten Kurzexpertise: Juristische Überprüfung der genannten Normen, Überarbeitung von Heimpersonalverordnung und Heimmindestbauverordnung, Quantifizierung des Kontroll- und Prüfaufwands für stationäre Einrichtungen, Prüfung und ggf. Sicherstellung der Kooperationsverpflichtung zwischen den Behörden bzw. Schaffung von Anreizen für eine Kooperation, Herstellung von Transparenz und Aufklärung hinsichtlich bestehender Gesetze sowie Heimleitungen in den Fokus des Interesses nehmen?
Plant die Bundesregierung einzelne Empfehlungen umzusetzen oder werden diese bereits umgesetzt?
Wenn ja, welche Regelungen werden bereits umgesetzt und mit welchem Erfolg bzw. wie ist der derzeitige Verfahrensstand der Umsetzung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Kuratoriums „Wohnen im Alter“ (KWA) vom 20. Januar 2004 nach einer Lockerung der gesetzlichen Vorgaben des Heimgesetzes?
Wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die Einrichtung des Heimbeirates in der Praxis bewährt?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit der Information der Heimbewohner (Heimbeiräte), und die Möglichkeit der Akteneinsicht als Maßnahme zur Mitwirkung in den Heimen zur Wahrung der Interessen der Bewohner ausreichend?
Welche Erfahrungswerte gibt es hierzu?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Heimbewohner aufgrund ihrer eigenen Pflegebedürftigkeit ihre Interessen nicht angemessen vertreten können und deren Angehörige oftmals keine wirksame Interessenvertretung wahrnehmen wollen, ergreifen, um die Stellung des Heimbeirates im Interesse der Heimbewohner zu stärken?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Vorstandsvorsitzenden des KWA, Dr. Helmut Braun, vom 10. Januar 2004, dass mit dem seit 1. Januar 2002 geltenden novellierten Heimgesetz die „viel zitierte Heterogenität der Gruppe der älteren Menschen durch eine Art ,Gleichmacherei‘ sehr undifferenziert negiert“ wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Kuratoriums „Wohnen im Alter“, dass das novellierte Heimgesetz auf die Differenzierung nach unterschiedlichen Wohnformen verzichtet?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die unterschiedlichen Wohnformen in Zukunft besser differenzieren zu können?
Werden nach Auffassung der Bundesregierung im Heimgesetz die speziellen Belange von Behinderten und insbesondere auch neue Betreuungs- und Wohnkonzepte ausreichend berücksichtigt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Bedingungen für das Wohnen in Wohngemeinschaften im Rahmen der Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär zu verbessern?
Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Gründung von Wohngemeinschaften unbürokratischer zu gestalten?
Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die wichtigsten bisherigen Ergebnisse des „Runden Tisches Pflege“, der von den Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Gesundheit und Soziale Sicherung ins Leben gerufen wurde?
Welche Erkenntnisse haben sich aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe III – Entbürokratisierung des „Runden Tisches Pflege“ ergeben?
Wurden bereits konkrete Maßnahmen als Folge von Erkenntnissen, die im Rahmen des „Runden Tisches Pflege“ gewonnen wurden, eingeleitet?
Wann wird die Bundesregierung gemäß § 22 Heimgesetz einen ersten Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner vorlegen?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um den vielfältigen Bedürfnissen und Ansprüchen älterer Menschen, und hierbei insbesondere der zunehmenden Pflegebedürftigkeit älterer Menschen in Heimen besser gerecht zu werden?
Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Diskrepanz zwischen zugesicherter und tatsächlich erbrachter Leistung in den Pflegeeinrichtungen nicht noch größer werden zu lassen?
Was wird die Bundesregierung zur besseren Abstimmung der Regelungen des SGB XI und des Heimgesetzes unternehmen, um Irritationen bei der Abwicklung bestimmter Vorgänge (z. B. Weiterzahlung nach Tod des Heimbewohners) zu vermeiden?