Auswirkung des Emissionshandels auf die Förderung der erneuerbaren Energien
der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Marie-Luise Dött, Doris Meyer (Tapfheim), Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Caesar, Alexander Dobrindt, Albrecht Feibel, Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Dr. Michael Fuchs, Georg Girisch, Dr. Reinhard Göhner, Tanja Gönner, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Holger Haibach, Robert Hochbaum, Ernst Hinsken, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Max Straubinger, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit der Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland und der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stehen wichtige Weichenstellungen in der Umwelt- und Wirtschaftspolitik bevor. Insbesondere bei der Einführung des Emissionshandels ist darauf zu achten, dass bereits bestehende Instrumente, wie zum Beispiel die Ökosteuer, das EEG und die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf diesen abgestimmt werden.
Am 4. März 2004 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) das Gutachten „Zur Förderung erneuerbarer Energien“ des Wissenschaftlichen Beirates veröffentlicht. Darin wird der Frage nachgegangen, welche Wechselwirkungen zwischen der Einführung des Emissionshandels und dem EEG bestehen.
Das Ergebnis des Gutachtens ist deutlich: „Mit dem Beginn eines funktionierenden Marktes für CO2-Emissions-Lizenzen in Europa verändert sich die Wirkung des EEG. Hat es bisher, wenn auch mit sehr hohen volkswirtschaftlichen Kosten, zur Reduktion von CO2-Emissionen beigetragen, so wird sein Gesamteffekt auf die Reduktion von CO2-Emissionen nach der Implementierung dieses Lizenzmarktes gleich Null sein. Es wird dann zu einem ökologisch nutzlosen, aber volkswirtschaftlich teuren Instrument und müsste konsequenterweise abgeschafft werden.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie bewertet die Bundesregierung das oben genannte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats?
Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung des Gutachtens? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten für die anstehende Novelle des EEG?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, „dass der Beitrag des EEG zur Verminderung der CO2-Emissionen auf Null absinkt, sobald der Markt für CO2-Emissionslizenzen funktioniert“?
Wird es nach Auffassung der Bundesregierung in der ersten Handelsperiode von 2005 bis 2007 einen funktionierenden Markt für CO2-Emissionslizenzen geben? Wenn ja, warum ? Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung das Ergebnis des Gutachtens, dass auch bei einer Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 12,5 Prozent genau so viel CO2 emittiert wird, wie bei einem bisherigen EEG-Anteil von 6 Prozent? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage „das EEG dient der Subventionierung von CO2-Emissionen in Europa außerhalb des deutschen Kraftwerksektors. Der Netto-Effekt des EEG auf die europäischen CO2-Emissionen ist Null“?
Wie viele Tonnen CO2 werden jährlich durch die erneuerbaren Energien eingespart? Wie viele Tonnen CO2 entfallen dabei auf die einzelnen erneuerbaren Energien?
Mit welchem Zertifikatspreis pro Tonne CO2 rechnet die Bundesregierung für die erste Handelsperiode von 2005 bis 2007?
Teilt die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, im Interview mit der „Berliner Zeitung“ vom 20. März 2004, dass wenn der Emissionshandel erprobt ist und als Instrument des Wettbewerbs funktioniert, eine Prüfung aller Instrumente (Ökosteuer, Kraft-Wärme-Kopplung und Förderung der erneuerbaren Energien) notwendig ist?