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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Nutzung der Offshore-Windenergie in Deutschland (G-SIG: 15011144)

Wirtschaftliches Potenzial und jährliche Strommenge, Genehmigung für Offshore-Windparks, Auswirkungen auf Bürger und Gemeinden, Natur und Tierwelt sowie die Schifffahrt, Anträge und laufende Genehmigungsverfahren, Beteiligung deutscher Energieversorgungsunternehmen, jährliche Einspeisevergütung bis 2020, Nettobelastung für Stromverbraucher, Netzanbindung, Förderung in anderen europäischen Staaten, Stromerzeugungskosten, Wettbewerbsfähigkeit, Beitrag zur Klimavorsorge

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

12.10.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/374121. 09. 2004

Nutzung der Offshore-Windenergie in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Doris Meyer (Tapfheim), Horst Seehofer, Dr. Rolf Bietmann, Cajus Julius Caesar, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Georg Girisch, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Holger Haibach, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 1. August 2004 ist das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) in Kraft getreten. Darin sind auch neue Vergütungsbestimmungen für Strom aus Offshore-Windenergieanlagen festgelegt worden.

Danach beträgt die Vergütung für Strom aus Offshore-Windenergieanlagen mindestens 6,19 Cent pro Kilowattstunde. Für Strom aus Anlagen, die bis einschließlich des 31. Dezember 2010 in Betrieb genommen werden, erhöht sich die Vergütung für die Dauer von 12 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, um 2,91 Cent pro Kilowattstunde. In Abhängigkeit von der Entfernung zur Küste und zur Wassertiefe kann sich diese Frist verlängern.

Beginnend mit dem 1. Januar 2008 werden die Mindestvergütungen für Anlagen, die nach diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommen werden, um jeweils 2 Prozent gesenkt.

Für die Genehmigung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuständig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welches wirtschaftliche Potenzial zur Nutzung der Offshore-Windenergie gibt es in Deutschland (in MW)? Welche Strommenge lässt sich dadurch erzeugen (in TWh pro Jahr)?

2

Welche Leistung (in MW) an welchen Standorten wird nach Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015 und 2020 installiert sein?

3

Welche Anforderungen sind zu erfüllen, um eine Genehmigung zur Errichtung eines Offshore-Windparks durch das BSH zu erhalten?

4

Inwieweit werden dabei die Interessen der betroffenen Bürger und Gemeinden berücksichtigt?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von Offshore-Windparks auf Natur und Tierwelt?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung von Offshore-Windparks auf die Schifffahrt?

7

Wie viele Anträge zur Errichtung von Offshore-Windparks sind beim BSH bislang gestellt worden? Welche Standorte sind jeweils betroffen? Wie ist der jeweilige Planungs- und Genehmigungsstand? Bis wann werden noch laufende Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein?

8

Wie viele Windenergieanlagen mit welcher Leistung (in MW) werden diese Offshore-Windparks jeweils umfassen? Wann sollen diese in Betrieb genommen werden?

9

Wie viele Anträge zur Errichtung von Offshore-Windparks binnenwärts der AWZ sind gestellt worden? Wie viele Anträge sind bereits genehmigt worden?

10

Wie viele Windenergieanlagen mit welcher Leistung (in MW) werden diese Offshore-Windparks jeweils umfassen? Wann sollen diese in Betrieb genommen werden?

11

Entstehen durch die Antragstellung zur Errichtung von Offshore-Windparks Kosten? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit sich bei der Errichtung von Offshore-Windparks auch deutsche Energieversorgungsunternehmen beteiligen und welche Rechte sich diese bereits gesichert haben bzw. inwieweit bereits Vorverträge geschlossen wurden? Wenn ja, welche Unternehmen sind an welchen Projekten beteiligt?

13

Mit welchen Volumina für die Einspeisevergütung rechnet die Bundesregierung für die Offshore-Windenergie bis 2020 pro Jahr (in Mio. Euro)?

14

Mit welcher Nettobelastung für die Stromverbraucher rechnet die Bundesregierung durch die Offshore-Windenergie bis 2020 pro Jahr (in Mio. Euro)?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung von Offshore-Windparks auf die netzgekoppelte Stromversorgung (Netzstabilität, Netzkapazität, notwendige Regelenergie) in Deutschland im Jahr 2010, 2015 und 2020 (unter Angabe der angenommenen installierten Leistung)?

16

Wann wird die Deutsche Energieagentur (dena) diesbezüglich ihre Studie zur Integration von Windkraftwerken in das Verbundsystem vorlegen? Was sind die Ursachen dafür, dass die Studie nicht wie ursprünglich angekündigt im Frühjahr 2004 vorgelegt wurde?

17

Inwieweit werden die Ergebnisse der dena-Studie im Rahmen des EEG umgesetzt werden?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die technische Machbarkeit der Netzanbindung von Offshore-Windparks?

19

Welche internationalen Erkenntnisse zur technischen Machbarkeit zur Netzanbindung von Offshore-Windparks liegen der Bundesregierung vor?

20

Welche Kosten entstehen durch die Netzanbindung von Offshore-Windparks (in Mio. Euro pro Jahr)?

21

In welchem Umfang ist ein Ausbau der Netzkapazitäten erforderlich? Welche Kosten sind damit verbunden (in Mio. Euro pro Jahr)?

22

Welche Systeme zur Förderung der Offshore-Windenergie gibt es in anderen europäischen Staaten? Welche Kosten sind dadurch den Stromverbrauchern bisher jeweils entstanden?

23

Wie hoch sind die Stromerzeugungskosten für Strom aus Offshore-Windenergie in Deutschland im Jahr 2005 und von welchen Stromerzeugungskosten geht die Bundesregierung bei welcher Referenzanlage im Jahr 2010, 2015 und 2020 aus (in Cent pro kWh)? Wie hoch sind diese in anderen europäischen Staaten (in Cent pro kWh)?

24

Bis wann (Jahreszahl) rechnet die Bundesregierung mit einer wettbewerbsfähigen Stromerzeugung aus Offshore-Windenergie und von welchem Marktpreis hinsichtlich der Stromgestehungskosten (in Cent pro kWh) geht die Bundesregierung dabei aus?

25

Welcher Beitrag zur Klimavorsorge kann durch die Nutzung der Offshore-Windenergie geleistet werden? Wie viel Mio. t CO2 pro Jahr können dadurch bis 2020 eingespart werden? Welches Volumen fossiler Primärenergie (in SKE) wird durch wie viel installierte Leistung Offshore-Windenergie (in MW) unter Berücksichtigung der erforderlichen Regelenergie eingespart?

Berlin, den 21. September 2004

Dr. Peter Paziorek Doris Meyer (Tapfheim) Horst Seehofer Dr. Rolf Bietmann Cajus Julius Caesar Marie-Luise Dött Dr. Maria Flachsbarth Georg Girisch Josef Göppel Kurt-Dieter Grill Holger Haibach Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Franz Obermeier Ulrich Petzold Werner Wittlich Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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