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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Auswirkungen der Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung auf die deutsche Getreidewertschöpfungskette (G-SIG: 15011190)

Internationale Vergleichbarkeit von Mykotoxin-Grenzwerten für Getreide, Benachteiligung deutscher Bauern durch verschärfte Mykotoxin-Grenzwerte, Grenzwerte für Deoxynivalenol (DON) in Lebensmitteln; Überwachungsverfahren und -ergebnisse hinsichtlich Mykotoxin-Belastung in Lebensmitteln

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

18.10.2004

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 15/385428. 09. 2004

Auswirkungen der Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung auf die deutsche Getreidewertschöpfungskette

der Abgeordneten Marlene Mortler, Doris Meyer (Tapfheim), Peter H. Carstensen (Nordstrand), Artur Auernhammer, Peter Bleser, Gitta Connemann, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Helmut Heiderich, Ursula Heinen, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Peter Jahr, Julia Klöckner, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Jochen Borchert, Cajus Julius Caesar, Hubert Deittert, Thomas Dörflinger, Gerda Hasselfeldt, Susanne Jaffke, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose, Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Max Straubinger, Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Getreide und Mais und Roggen sind bei feuchten Wetterverhältnissen während der Blüte starkem Befallsrisiko durch Fusarien (Schimmelpilze) ausgesetzt. Wenn der Feuchtigkeitsgehalt des Korns hoch genug ist, bilden sich sowohl im Feld als auch später nach der Ernte Pilzgifte (Mykotoxine). Diese Mykotoxine können bei Menschen und Tieren zu toxischen Wirkungen führen.

Die im Februar 2004 in Kraft getretene Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung setzt nun neue Grenzwerte für verschiedene Mykotoxine wie Ochratoxin, Fumoniscine und für den Gehalt an Deoxynivalenol (DON), dem Toxin, welches von den Fusarien gebildet wird und in Getreideerzeugnissen enthalten sein kann. Die Verordnung löste damit die Höchstmengenverordnung aus dem Jahre 1999 ab.

Da eine einheitliche EU-Regelung für Getreide in naher Zukunft nicht vorgesehen ist, sind im Gegensatz zu den deutschen Mühlenbetreibern, die europäischen Mitbewerber solch engen Grenzwerten nicht unterworfen. Allerdings treten Mykotoxine wohl vermehrt in feuchten Regionen, nicht in trockenen, sonnigen Regionen auf, so dass Produzenten in südlichen Regionen durch geringere Mykotoxin-Werte belastet sind.

Durch die neue Höchstmengenverordnung könnten deutsche Landwirte bei der Vermarktung ihres Getreides benachteiligt werden. Ausländische Produzenten müssen zwar beim Import dieselben Auflagen erfüllen, aber an der Grenze ist nicht zu kontrollieren, ob die Partien in den Ursprungsländern verschnitten worden sind (in Deutschland gilt ein Verschneidungsverbot).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In welchen EU-Ländern gibt es Festlegungen von Mykotoxin-Grenzwerten für Getreide und wie hoch sind sie im Vergleich zu den deutschen Grenzwerten?

2

Widerspricht es dem Prinzip eines umfassenden und unteilbaren Verbraucherschutzes, wenn ausländische Getreideprodukte, die keinem oder einem niedrigeren Grenzwert unterliegen, auf die deutschen Ladentheken kommen, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die deutsche Regelung zu einer Irreführung der Verbraucher führen könnte?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den USA, wo seit Jahren ein DON-Höchstwert für Lebensmittel von 1 000 µg/kg gilt, sich daraus negative Effekte für die Verbraucher ergeben haben?

4

Kann die Bundesregierung dokumentierte deutsche bzw. europäische Fälle vorweisen, bei denen ein Verbraucher durch den Verzehr DON-belasteter Nahrungsmittel gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat?

5

Wie viel der im Jahre 2003 in Deutschland geernteten 19,23 Mio. Tonnen Weizen wurden auf ihren DON-Gehalt beprobt und können sich daraus repräsentative Aussagen ableiten lassen?

6

Sind die Bemusterungen und deren Analytik unter Praxisbedingungen erfolgt?

7

Welche Schnelltestverfahren zur Analytik der Proben stehen zur Verfügung und wie lange dauert der gesamte Testdurchlauf inkl. Probenaufbereitung?

8

Können die existierenden Schnelltestverfahren von den Mühlen selbst angewendet werden, oder müssen hierzu externe Untersuchungsstellen herangezogen werden?

9

Welche Ergebnis-Schwankungsbreiten werden bei den Schnelltestverfahren angegeben?

10

Wie sind die Überwachungsbehörden durch die Bundesregierung über die Gesamtproblematik informiert und sensibilisiert worden?

11

Welche wirtschaftlichen Folgen für die deutsche Getreidewirtschaft erwartet die Bundesregierung durch die Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung?

12

Was empfiehlt die Bundesregierung deutschen Mühlen, die aus mäßig DON-belastetem Weizen verordnungskonforme weiße Mehltypen 405 und 550 herstellen, dadurch die Kuppelprodukte nicht in jedem Fall in Verkehr bringen können, aber ihre europäischen Mitbewerber höher belastete Kuppelprodukte weiterhin legal in Europa, inklusive Deutschland, in Verkehr bringen können?

13

Würde es durch das Nicht-in-Verkehr-Bringen von Kuppelprodukten zu einem Anstieg der Mehlpreise kommen?

14

Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des geltenden DON-Höchstwertes die Auffassung, dass die innerhalb der deutschen Getreidewertschöpfungskette stehenden Betriebe, insbesondere bei der Herstellung von ernährungsphysiologisch besonders wertvollen und vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft besonders geförderten Vollkornlebensmitteln, vor einem unkalkulierbaren Risiko stehen, da es bei ihrer Herstellung nicht zu einer DON-Anreicherung kommen darf?

15

Wie stellt sich der Bundesregierung die Mykotoxin-Belastung der Ernte im Jahr 2004 dar?

16

Welche Möglichkeiten gibt es, die Mykotoxin-Belastung durch spezielle Anbaumaßnahmen zu reduzieren?

Berlin, den 28. September 2004

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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