BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Einsatzfähigkeit des EU-Netzwerks zum Verbraucherschutz in Deutschland (G-SIG: 15011033)

Art und Umfang grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherrechte, Position der Bundesregierung bei den Ratsverhandlungen über Einrichtung eines Netzes von Verbraucherschutzbehörden angesichts der privaten Verbraucherschutzorganisationen, Einrichtung einer neuen Behörde, Kosten, Vereinbarkeit mit dem Bürokratieabbau

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

29.06.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/336815. 06. 2004

Einsatzfähigkeit des EU-Netzwerks zum Verbraucherschutz in Deutschland

der Abgeordneten Ursula Heinen, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Peter Bleser, Jochen Borchert, Cajus Julius Caesar, Gitta Connemann, Hubert Deittert, Albert Deß, Thomas Dörflinger, Gerda Hasselfeldt, Helmut Heiderich, Uda Carmen Freia Heller, Susanne Jaffke, Dr. Peter Jahr, Volker Kauder, Julia Klöckner, Marlene Mortler, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose, Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Thomas Silberhorn, Max Straubinger, Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die EU-Wirtschafts- und Justizminister haben die Einrichtung eines EU-weiten Netzes von Verbraucherschutzbehörden beschlossen. Alle Mitgliedstaaten werden durch die neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (KOM (2003) 443 endg.) verpflichtet, bis 2006 eine staatliche Behörde („öffentliche Behörde“, vgl. Artikel 3) aufzubauen, die an dem Netzwerk teilnimmt. Ziel dieser Einrichtung ist es, grenzüberschreitende Verstöße gegen Verbraucherrechte aufzudecken und gegen unseriöse Marktteilnehmer vorzugehen. Insbesondere soll die Behörde die Partnerbehörden in anderen Mitgliedstaaten um Amtshilfe bitten können bei der Aufnahme von Ermittlungen, Auskunftserteilung oder der Untersagung der Tätigkeiten unseriöser Anbieter. Diese Zusammenarbeit macht vor allem die zunehmende Nutzung von E-Commerce durch die Verbraucher notwendig.

Aber auch allgemeine Ängste vor Schwierigkeiten bei Reklamationen, geringerem Rechtsschutz im Ausland und mangelnder Unterstützung durch Verbraucherschutzverbände halten viele Verbraucher von grenzüberschreitenden Käufen ab. Dies bedeutet, dass der Binnenmarkt längst nicht in dem Maße ausgenutzt wird, wie es rechtlich und dem Marktvolumen nach möglich wäre.

Im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten der EU besteht in Deutschland bereits seit vielen Jahren ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschutzeinrichtungen. Diese sind privat organisiert und erhalten Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe aus dem jeweiligen Landeshaushalt. Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern mit Einrichtungen in vielen Städten übernehmen bereits die Interessenvertretung der Verbraucher. Sie werden dabei vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt, der insbesondere die politische Arbeit bündelt und klagebefugt ist. Begleitet wird dies zudem durch die Arbeit der Stiftung Warentest. Der vzbv und die Stiftung Warentest sind ebenfalls unabhängig organisiert, erhalten aber Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Ergänzt wird das System durch die Arbeit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die ausschließlich privat organisiert und finanziert ist. Das deutsche System geht also von einer Mischung von individueller Beratung und individuell geltend zu machenden Ansprüchen und mittelbar verbraucherschützender Wirkung durch das Wettbewerbsrecht aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Umfang grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherrechte und Lauterkeitsrecht?

2

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Ahndung grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherrechte und Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht, und in welchen Bereichen sieht sie die größten Probleme und Risiken?

3

Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Einrichtung eines EU-weiten Netzes von Verbraucherbehörden ein, und welche Positionen hat sie auf EU-Ebene, insbesondere in den Ratsverhandlungen, hierzu vertreten?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das nach der Verordnung einzusetzende System mit dem wirtschaftlichen Verbraucherschutz in Deutschland, der in Deutschland in erster Linie individualrechtlich ausgestaltet ist, vereinbar ist, und wenn ja, aus welchen Gründen?

5

Wie soll das nach der Verordnung vorgesehene Netz von Verbraucherbehörden in die in Deutschland bestehenden Strukturen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten eingefügt werden?

6

Hält die Bundesregierung insbesondere die volle Einbeziehung und Nutzung der in Deutschland sehr gut funktionierenden nicht-staatlichen Stellen für möglich und mit dem Wortlaut der Verordnung für kompatibel, und wie könnte eine solche konkret aussehen?

7

Wird die Bundesregierung eine einzige Bundesbehörde oder jeweils in den Ländern eine neue Behörde schaffen, um die Anforderungen zur Durchführung der EU-Verordnung zu erfüllen, und falls nein, wie sollen die Anforderungen erfüllt werden?

8

Ist eine Übertragung der behördlichen Aufgaben an den vzbv möglich, und wie müsste dies erfolgen?

9

Wie würde in diesem Fall die Koordination zwischen dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) und dem vzbv ausgestaltet werden?

10

Welche Vorteile bieten die verschiedenen Möglichkeiten, insbesondere die Übertragung der Aufgaben an den vzbv, die Schaffung eines zuständigen Referats innerhalb des BMVEL oder die Schaffung einer oder mehrerer eigenständigen Behörden?

11

Welche Kosten würden bei den jeweiligen Alternativen schätzungsweise anfallen?

12

Welche zusätzlichen Mittel sollen für die Bewältigung der Aufgaben bereitgestellt werden?

13

Aus dem Haushalt welches Bundesministeriums sollen die Mittel bereitgestellt werden?

14

Welche der angesprochenen Möglichkeiten zur Einrichtung einer deutschen Verbraucherbehörde ist die aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf Kostenersparnis des öffentlichen Haushalts effizienteste?

15

Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der durch die Verordnung vorgegebenen Vernetzung das zumindest vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, ausgegebene Ziel des Bürokratieabbaus zu verwirklichen?

Berlin, den 15. Juni 2004

Ursula Heinen Peter H. Carstensen (Nordstrand) Peter Bleser Jochen Borchert Cajus Julius Caesar Gitta Connemann Hubert Deittert Albert Deß Thomas Dörflinger Gerda Hasselfeldt Helmut Heiderich Uda Carmen Freia Heller Susanne Jaffke Dr. Peter Jahr Volker Kauder Julia Klöckner Marlene Mortler Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose Norbert Schindler Georg Schirmbeck Bernhard Schulte-Drüggelte Kurt Segner Thomas Silberhorn Max Straubinger Volkmar Uwe Vogel Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen