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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Finanzierung der Europa-Universität Viadrina/Frankfurt-Oder (G-SIG: 15011046)

Finanzbeitrag des Bundes zur Finanzierung der Universität Viadrina, Umwandlung in eine trinationale Stiftungsuniversität unter Beteiligung von Polen und Frankreich, Arbeit der auf Beamtenebene eingesetzten Arbeitsgruppe

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

06.07.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/339717. 06. 2004

Finanzierung der Europa-Universität Viadrina/Frankfurt-Oder

der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer, Ilse Aigner, Dietrich Austermann, Norbert Barthle, Dr. Christoph Bergner, Jochen Borchert, Helge Braun, Manfred Carstens (Emstek), Vera Dominke, Albrecht Feibel, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Herbert Frankenhauser, Jochen-Konrad Fromme, Hans-Joachim Fuchtel, Helmut Heiderich, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Steffen Kampeter, Volker Kauder, Bernhard Kaster, Norbert Königshofen, Michael Kretschmer, Helmut Lamp, Werner Lensing, Dr. Michael Luther, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Bernward Müller (Gera), Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Uwe Schummer, Marion Seib, Antje Tillmann, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Nach Presseberichten hat die Bundesregierung der Präsidentin der Europa Universität Viadrina in Frankfurt/Oder 50 Mio. Euro für ihre Hochschule zugesagt. Die Präsidentin selbst soll am Tag nach der Wahl des Bundespräsidenten das Bundesministerium der Finanzen (BMF) von dieser vom Bundeskanzler gegebenen Zusage unterrichtet haben. Zum Teil wird darauf verwiesen, dass es sich dabei um die Anfinanzierung einer Stiftung als künftiger Trägerin einer deutschfranzösisch-polnischen Stiftungsuniversität handelt. Diese Finanzzusage trifft zusammen mit einer desolaten Haushaltssituation des Bundes und mit realen Kürzungen in der Forschungsförderung und im Hochschulbau. In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine Absenkung der Hochschulmittel in beträchtlichem Ausmaß vorgesehen. Auch die Finanzierung der angekündigten Exzellenzförderung für die Hochschulen ist nicht gesichert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Seit wann wurde darüber verhandelt, dass der Universität Viadrina des Landes Brandenburg prinzipiell ein Finanzbeitrag des Bundes zur Verfügung gestellt werden soll und wann ist die Entscheidung darüber gefallen?

2

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den in der Presse erhobenen Vorwürfen, die Zuweisung an die Viadrina stünde im Zusammenhang mit der Kandidatur von Prof. Dr. Gesine Schwan für das Amt des Bundespräsidenten?

3

Wie hoch ist der der Viadrina in Aussicht gestellte Betrag?

4

Aus welchem Titel des Bundeshaushalts soll die Finanzierung erfolgen? Inwieweit ist in der geltenden Finanzplanung des Bundes entsprechend Vorsorge dafür getroffen?

5

Wofür sollen die Fördermittel verwendet werden?

6

Ist es zutreffend, dass die Präsidentin selbst das BMF über die vom Bundeskanzler gegebene Finanzzusage für die Viadrina informiert hat? Was hat das BMF daraufhin veranlasst?

7

Hat das BMF sich bemüht, eine Bestätigung der Information zu erhalten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8

Nach welchen fachlichen bzw. sachlichen Kriterien hat die Bundesregierung die Entscheidung getroffen, der Viadrina diese Finanzmittel zuzuweisen und inwieweit sind Evaluationen über die Qualität von Forschung und Lehre an der Viadrina eingeflossen?

9

Sind die Kritikpunkte, die der Wissenschaftsrat insbesondere an der Umsetzung des wissenschaftlichen Konzeptes in seinen Gutachten zur Viadrina 1993 und 1999 formulierte, inzwischen ausgeräumt?

10

Wann soll die angekündigte erneute Überprüfung des Wissenschaftsrates erfolgen und warum wurden deren Ergebnisse vor der Förderentscheidung nicht abgewartet?

11

Soll die Förderung außerhalb des zwischen Bund und Ländern abgesprochenen regulären und bewährten Finanzierungsverfahrens erfolgen? Wenn ja, welche außerordentlichen Umstände rechtfertigen diese Sonderbehandlung?

12

Ist beabsichtigt, eine gesonderte Finanzierung der Viadrina aus der angekündigten Exzellenzförderung zu tätigen?

13

Bestehen Pläne, auch anderen Hochschulen außerhalb des angekündigten Wettbewerbsverfahrens Sonderzuweisungen zukommen zu lassen, und welches wären hierfür die maßgeblichen Kriterien?

14

Wie bewertet es die Bundesregierung unter Gerechtigkeitsaspekten vor dem Hintergrund, dass sich die Hochschulen im Rahmen der geplanten Exzellenzförderung einem harten wettbewerblichen Verfahren unterziehen müssen, wenn die Viadrina außerhalb des angekündigten Wettbewerbs eine Förderung in einer Größenordnung von 50 Mio. Euro verteilt auf zwei Jahre erhält?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung mit ihrer Finanzzusage die Bestrebungen der Präsidentin, die Viadrina unter Beteiligung von Frankreich und Polen in eine trinationale Stiftungsuniversität umzuwandeln, zu unterstützen und trifft es zu, dass zur Anfinanzierung der Stiftung 50 Mio. Euro gefordert worden sind?

16

Welches Stiftungskapital hält die Bundesregierung zur Finanzierung einer trinationalen Universität von der heutigen Größe der Viadrina für erforderlich?

17

Welchen Betrag gedenkt die Bundesregierung – vorbehaltlich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit – zu leisten?

18

Auf welche Bestimmung des Grundgesetzes stützt die Bundesregierung eine etwaige Finanzzusage und Mittelzuweisungen an die Viadrina?

19

Aus welchem Grund beabsichtigt die Bundesregierung den Finanzbeitrag gerade jetzt zuzusagen, nachdem jahrelange Versuche der Präsidentin der Viadrina, Mittel für eine Stiftungsuniversität von der Bundesregierung zu erhalten, bislang nicht zum Erfolg geführt haben? Was waren die Gründe für die bisherige Ablehnung der von der Präsidentin geforderten Mittel?

20

Wie weit ist die Arbeit der auf Beamtenebene eingesetzten Arbeitsgruppe zur Förderung der Viadrina gediehen? Worin besteht der Auftrag der Arbeitsgruppe und worauf genau bezieht sich diese Förderung konkret?

21

Ist das Land Brandenburg in der Arbeitsgruppe vertreten und gibt es eine Stellungnahme des Landes zu dem Vorhaben?

22

Unterstützen Frankreich und Polen die Bestrebungen zur Gründung einer trinationalen Stiftungsuniversität?

23

Beteiligen sich die beiden Staaten an der Finanzierung? Wenn ja, in welcher Höhe?

24

Gibt es Planungen oder Verhandlungen der Bundesregierung zur Gründung von weiteren Stiftungsuniversitäten im Rahmen der Erweiterung der EU?

Berlin, den 17. Juni 2004

Katherina Reiche Thomas Rachel Dr. Maria Böhmer Ilse Aigner Dietrich Austermann Norbert Barthle Dr. Christoph Bergner Jochen Borchert Helge Braun Manfred Carstens (Emstek) Vera Dominke Albrecht Feibel Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Herbert Frankenhauser Jochen-Konrad Fromme Hans-Joachim Fuchtel Helmut Heiderich Susanne Jaffke Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Volker Kauder Bernhard Kaster Norbert Königshofen Michael Kretschmer Helmut Lamp Werner Lensing Dr. Michael Luther Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Bernward Müller (Gera) Kurt J. Rossmanith Georg Schirmbeck Uwe Schummer Marion Seib Antje Tillmann Klaus-Peter Willsch Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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