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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Zukunft der beruflichen Ersteingliederung und Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen (G-SIG: 15011257)

Förderung der Chancengleichheit, Bereitstellung und Verteilung der Mittel, Sicherstellung der beruflichen Rehabilitation, Personalausstattung, Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetze, Zuständigkeiten, Aufteilung und Möglichkeiten der Fachaufsicht, Zahl und Verteilung der Maßnahmegenehmigungen, Wahrung der Rechtsansprüche, Verkürzung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen, institutionelle Förderung, Planungssicherheit für Rehabilitationseinrichtungen, Wirksamkeit der Servicestellen für Rehabilitation

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

16.11.2004

Aktualisiert

29.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 15/410126. 10. 2004

Zukunft der beruflichen Ersteingliederung und Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen

der Abgeordneten Hubert Hüppe, Jürgen Klimke, Antje Blumenthal, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Ingrid Fischbach, Dr. Maria Flachsbarth, Michael Hennrich, Gerlinde Kaupa, Barbara Lanzinger, Werner Lensing, Maria Michalk, Hildegard Müller, Matthias Sehling, Jens Spahn, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Beruf und Beschäftigung sind für alle Menschen nicht nur zur Sicherung des Lebensunterhaltes unabdingbar, sondern auch zur Integration in die Gesellschaft. Dies gilt in besonderem Maße für Menschen mit Behinderungen, da ohne Zugang zum und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben die Forderungen nach Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung nicht umsetzbar sind. Die katastrophale Lage auf dem Arbeitsmarkt macht sich bei behinderten Menschen in noch stärkerem Ausmaß bemerkbar als beim Bevölkerungsdurchschnitt: Während die allgemeine Arbeitslosenquote im Jahr 2003 10,4 Prozent betrug, lag die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter bei 17 Prozent. Das ist ein dramatischer Anstieg gegenüber dem Jahr 2002, in dem die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter noch 14,5 Prozent betrug.

Die Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) weisen für das Jahr 2003, dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen, einen besorgniserregenden Anstieg arbeitsloser Schwerbehinderter aus – die BA selber spricht von einer Beschleunigung der Zunahme der Arbeitslosigkeit unter Schwerbehinderten im Jahr 2003, während die Zuwächse bei allen Arbeitslosen kontinuierlich kleiner geworden seien. Dieses Ergebnis hat sich im Jahr 2004 auf hohem Niveau bei circa 175 000 arbeitslosen Schwerbehinderten konsolidiert. Die Arbeitslosenzahl Schwerbehinderter für den August 2004 ist jedoch um 3,3 Prozent höher als im Vorjahresmonat – trotz der neuen Berechnungsgrundlage der BA, die ab 1. Januar 2004 nicht mehr die Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen in der Arbeitslosenstatistik berücksichtigt, und deshalb im Ergebnis für 2004 weniger Menschen als arbeitslos ausweist als dies im Jahr 2003 der Fall war. Reell kann also mit einem noch höheren Anstieg der Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser gerechnet werden.

Voraussetzung für eine adäquate Beschäftigung ist eine fundierte Ausbildung. Ein wichtiges Instrument der BA zu Gunsten einer großen Gruppe Arbeitssuchender ist die Qualifizierung durch berufsvorbereitende Maßnahmen und Maßnahmen der beruflichen Bildung. Auf diese haben Menschen mit Behinderungen nach § 33 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) einen Rechtsanspruch. Gerade für gesundheitlich beeinträchtigte und behinderte Menschen stellt die berufliche Rehabilitation eine unverzichtbare Maßnahme zur erfolgreichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt dar. Diese Maßnahmen werden insbesondere durch Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke geleistet, die behinderten oder gesundheitlich beeinträchtigten Menschen moderne Ausbildungsmöglichkeiten anbieten sowie eine Vielzahl von Zusatzqualifikationsmöglichkeiten bereithalten. Am Ende steht in der Regel ein anerkannter Abschluss mit einer Prüfung vor der Handels- oder Handwerkskammer oder einer staatlichen Abschlussprüfung. Durch die Arbeit der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke ist es gelungen, eine Vielzahl von behinderten Menschen erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt (wieder)einzugliedern. Die Nachfrage nach diesen Bildungsmaßnahmen war in den vergangenen Jahren unverändert hoch. Es ist jedoch eine Tendenz dahin gehend zu beobachten, dass die Rechtsansprüche Behinderter nur zögernd erfüllt werden.

Ziel dieser Anfrage ist es, Angaben zum derzeitigen Stand und zur langfristigen Perspektive der Eingliederung gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung der Hartz-IV-Gesetzgebung zu erhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der beruflichen Erst- und Wiedereingliederung behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu? Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung innerhalb ihrer arbeitsmarktpolitischen Konzepte als besonders geeignet an, um die Chancengleichheit von behinderten und nichtbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern?

2

In welcher Größenordnung plant die BA die Bereitstellung von Mitteln für die berufliche Erst- und Wiedereingliederung behinderter Menschen für 2005 und die fünf Folgejahre?

3

Soll die Transparenz der von der BA zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel im Reha-Deckungskreis verbessert werden, die derzeit durch die eigenverantwortliche Bewirtschaftung durch die jeweiligen Dienststellen nicht mehr gegeben ist? Hält die Bundesregierung die bei der Verteilung der Mittel auf die Regionaldirektionen eingesetzten Indikatoren für angemessen?

4

Wie stellte sich der Mittelbedarf der BA für Pflichtleistungen im Bereich der Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen in der Vergangenheit dar (1998 bis 2003, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Wie viele Personen nahmen an diesen Maßnahmen teil, und wie viele von ihnen wurden in den ersten Arbeitsmarkt oder in Lehrstellen vermittelt?

5

Von welchem jährlichen Mittelbedarf für Pflichtleistungen geht die Bundesregierung bis zum Jahr 2010 aus (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Wie viele Personen sollen voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen?

6

Wie entwickelte sich der Personalstand im Rehabilitationsbereich in der Zentrale und den Regionaldirektionen (bitte getrennt ausweisen) in den letzten fünf Jahren? Hält die Bundesregierung diese Mitarbeiteranzahl für ausreichend, um den Anspruch behinderter Menschen auf berufliche Rehabilitation sicherzustellen, und welche Personalplanung wird in Zukunft betrieben werden?

7

Sind für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze die BA oder die Kommunen zuständig? Wenn die Kommunen zuständig sind, wie wird sichergestellt, dass sie bis zum Beginn der Zuständigkeit das notwendige Wissen im Bereich der beruflichen Rehabilitation erwerben? Fallen Rehabilitationsleistungen der BA unter die Regelung des § 16 SGB II, soweit Arbeitslosengeld-II-Empfänger betroffen sind, und wenn nein, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Bestimmungen erhalten künftige Arbeitslosengeld-II-Empfänger ab 2005 Rehabilitationsleistungen der BA?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das von der BA eingesetzte Instrument der Mittelbewirtschaftung im Bereich der Pflichtleistungen, auf die Leistungsempfänger einen Rechtsanspruch haben, angemessen und geeignet ist zur Erfüllung der Rechtsansprüche, und befürwortet die Bundesregierung diese Mittelbewirtschaftung auch für die Zukunft?

9

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die von der BA bereitgestellten Mittel durch die Regionaldirektionen rechtzeitig an die Leistungserbringer sowie Leistungsempfänger weitergegeben werden, und auf welche Zeitplanung stützt die Bundesregierung ihre Auffassung?

10

Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die Aufteilung der Fachaufsicht für die von der BA wahrgenommenen Aufgaben zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) für die Fachaufsicht über die BA und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) für die Fachaufsicht über den Rehabilitationsbereich bewährt?

11

In welcher Art nimmt das BMWA in Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die BA Einfluss darauf, dass der Bereich der Pflichtleistungen für Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben der Mittelbewirtschaftung unterliegt, und welchen Beitrag leistet die vom BMWA wahrgenommene Rechtsaufsicht über die BA dazu, dass Menschen mit Behinderungen in den kommenden Jahren Pflichtleistungen verlässlich erhalten werden?

12

Welche Möglichkeiten hat das die Fachaufsicht für Rehabilitation ausübende BMGS, konzeptionelle und finanziell notwendige Schritte für die Rehabilitation junger Menschen mit Behinderungen beim Rehabilitationsträger durchzusetzen?

13

Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz der Erhöhung der Haushaltsmittel die Anzahl der durch die BA erteilten Maßnahmegenehmigungen für Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke rückläufig ist?

14

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Rückgang der Maßnahmegenehmigungen die erhöhten Teilnahmekosten konterkariert und die angestrebte Verbesserung der beruflichen Rehabilitation von behinderten Menschen verhindert? Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um die Zahl der Maßnahmegenehmigungen wieder zu erhöhen? Wenn nein, warum teilt die Bundesregierung diese Meinung nicht?

15

Sind der Bundesregierung Unterschiede bei der Bewilligungspraxis von Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen in den einzelnen Arbeitsagenturdirektionen bekannt? Wenn ja, welche Unterschiede sind der Bundesregierung bekannt und wie bewertet die Bundesregierung diese Unterschiede?

16

Wie haben sich die Bewilligungen für die Teilhabe an der beruflichen Rehabilitation gemäß § 35 SGB IX seit dem Jahr 2000 hinsichtlich der Verteilung der Maßnahmen auf die Berufsbildungs-, Berufsförderungswerke und sonstige Träger oder Anbieter entwickelt? Wie erklärt die Bundesregierung ggf. unterschiedliche Fallzahlen in den einzelnen Jahren?

17

Wie verteilten sich diese Bewilligungen für die Teilnahme an der beruflichen Rehabilitation auf Assessment-/Berufsfindungsmaßnahmen, Rehabilitationsvor-bereitungsmaßnahmen und Qualifizierungen mit Abschluss auf die verschiedenen Träger (Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und andere Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation)? Wie wird sich diese Entwicklung nach Meinung der Bundesregierung im Jahr 2005 voraussichtlich fortsetzen?

18

Ist nach Meinung der Bundesregierung durch die geplante Hartz-IV-Gesetzgebung der Rechtsanspruch auf Teilhabe an Leistungen zur beruflichen Rehabilitation für alle Menschen mit Behinderungen in bisherigen Umfang sichergestellt? Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dieser Anspruch auch zukünftig gewahrt wird?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die BA plant, aus Kostengründen den Rechtsanspruch für junge Menschen mit Behinderungen auf Ausbildung durch Teilqualifikationen zu ersetzen?

20

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass durch die Rechtsaufsicht des BMWA über die BA die Rechtsansprüche behinderter Menschen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewahrt werden können?

21

Sind der Bundesregierung Klagen von Mitarbeitern in Arbeitsagenturen bekannt, die derzeitige Politik der BA bringe sie in einen „Dunstkreis der Rechtsbeugung“, und selbst im Bereich der beruflichen Rehabilitation würden „bestehende Rechtsansprüche … unterlaufen“ („Mitarbeiter im Arbeitsamt kritisieren Spartricks“ in: Der Tagesspiegel vom 17./18. April 2003)? Falls ja, sind Maßnahmen vorgesehen, um diese Praktiken zu unterbinden?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, dass durch die Verkürzung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen auf durchschnittlich elf Monate der individuell notwendige Förderbedarf junger Menschen mit Behinderungen ggf. nicht mehr gedeckt wird? Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, dass durch die verkürzte Förderdauer die Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 123 SGB III durch die Teilnahme an dieser Maßnahme nicht mehr erfüllt werden kann, und ist dies aus Sicht der Bundesregierung erwünscht?

23

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die bisher durch die Förderlehrgänge F2 und F3 geleistete, erfolgreiche berufliche Integration schwer lernbehinderter Jugendlicher unter den Rahmenbedingungen des neuen Fachkonzepts für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nicht mehr zu realisieren ist? Plant die Bundesregierung Nachbesserungen im Fachkonzept, die eine Berücksichtigung dieser Personengruppe zulässt und den Bedürfnissen dieser Gruppe Rechnung trägt?

24

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch zentrale Ausschreibungsverfahren die Einrichtungen nach § 35 SGB IX dem Förderbedarf ihrer Teilnehmer nicht mehr ausreichend gerecht werden können?

25

Wird die institutionelle Förderung für Berufsbildungs-, Berufsförderungswerke und Werkstätten für behinderte Menschen, die zum Erhalt der regionalen Strukturen dringend erforderlich ist, auch zukünftig erhalten bleiben? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Abschaffung der institutionellen Förderung für diese Einrichtungen, und würden dadurch Förderungsmittel anderer Rehabilitationsträger durch ungeklärte Zuständigkeiten verloren gehen?

26

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der wohnortnahen im Gegensatz zur internatsgebundenen Rehabilitation zu?

27

Welchen Stellenwert haben in den Planungen der BA die so genannten Reha-Gutscheine (in Anlehnung an die Bildungsgutscheine) im Rahmen des Persönlichen Budgets? Wie beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu sichern, dass der Anspruch behinderter Menschen auf berufliche Rehabilitation auch tatsächlich gewährleistet werden kann?

28

Wie soll in diesem Zusammenhang ein Mindestmaß an Planungssicherheit für Rehabilitationseinrichtungen (gemäß § 35 SGB IX) gewährleistet werden, um regionale Angebote für behinderte Menschen, die besondere Bedingungen für die Durchführung einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme benötigen, vorhalten zu können?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Servicestellen für Rehabilitation (hinsichtlich ihres Bekanntheitsgrades, ihrer Frequentierung und ihrer Beratungsqualität)? Konnte durch die Arbeit der Servicestellen in einer Vielzahl von Fällen eine wesentliche Beschleunigung der Klärung der Zuständigkeiten von Rehabilitationsträger erreicht und eine qualifizierte Beratung zur Feststellung des individuellen Hilfebedarfs durchgeführt werden?

30

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Arbeit der Servicestellen für Rehabilitation zukünftig effektiver zu gestalten?

Berlin, den 26. Oktober 2004

Hubert Hüppe Jürgen Klimke Antje Blumenthal Andreas Storm Annette Widmann-Mauz Dr. Wolf Bauer Monika Brüning Verena Butalikakis Dr. Hans Georg Faust Ingrid Fischbach Dr. Maria Flachsbarth Michael Hennrich Gerlinde Kaupa Barbara Lanzinger Werner Lensing Maria Michalk Hildegard Müller Matthias Sehling Jens Spahn Matthäus Strebl Gerald Weiß (Groß-Gerau) Wolfgang Zöller Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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