Äußerungen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, über das Erkundungsbergwerk Gorleben als „Schwarzbau“ vor dem Hintergrund der vorliegenden bergrechtlichen Genehmigung
der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Rolf Bietmann, Dr. Peter Paziorek, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Cajus Julius Caesar, Marie-Luise Dött, Albrecht Feibel, Dr. Maria Flachsbarth, Jochen-Konrad Fromme, Georg Girisch, Josef Göppel, Holger Haibach, Volker Kauder, Helmut Lamp, Doris Meyer (Tapfheim), Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Für die Endlagerung nuklearer Abfälle in Deutschland ist nach dem Atomgesetz der Bund zuständig und verantwortlich. Hierfür liegt die Ressortzuständigkeit beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als obere Bundesbehörde nachgeordnet ist. Mittels eines technischen Erfüllungsgehilfen (Dritter), der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoff mbH (DBE), errichtet und betreibt das BfS u. a. die beiden Standorte Schacht Konrad, als genehmigtes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und das Erkundungsbergwerk im Salzstock Gorleben. Mit dem Erkundungsbergwerk wird die Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager insbesondere für hochradioaktive Abfälle untersucht.
In der ersten Lesung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU „Keine weitere Verzögerung in der Frage der Entsorgung nuklearer Abfälle“ (Bundestagsdrucksache 15/3492) im Deutschen Bundestag am 24. September 2004 hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, die Behauptung aufgestellt, beim Erkundungsbergwerk im Salzstock Gorleben handele es sich um den „Schwarzbau“ eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle. Wörtlich hat der Bundesumweltminister in der Debatte gesagt: „In Gorleben ist ein Endlager gebaut worden, und zwar (…) ohne eine Plangenehmigung und einen Planfeststellungsbeschluss. Es gibt kein atomrechtliches Genehmigungsverfahren für den Bau eines atomaren Endlagers in Gorleben. Diesen Schwarzbau haben wir in der Tat gestoppt.“ (Plenarprotokoll 15/127, S. 11603 B).
In einem Brief vom 26. Oktober 2004 schreibt der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, zum Erkundungsbergwerk Gorleben zudem: „Es ist (…) ein Endlager ausgebaut worden, obwohl in allen Formulierungen, insbesondere in die Öffentlichkeit hinein, immer wieder betont wurde, es handele sich um eine schlichte Erkundung.“ Beim Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wiederholte der Bundesminister diese Behauptung ein drittes Mal, mit den Worten „Was da gemacht worden ist, ging über Erkundung hinaus. Unter dem Aspekt des Atomrechtes ist Gorleben ein Schwarzbau und nichts anderes.“ (dpa-Meldung vom 14. November 2004).
Vor dem Hintergrund der Behauptung des Bundesministers hat die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. (BI) Strafanzeige gegen „Verantwortliche des Bundesamtes für Strahlenschutz“ gestellt, um „staatsanwaltschaftliche Ermittlungen“ anzuschieben (Pressemitteilung der BI vom 20. November 2004).
Es handelt sich am Standort Gorleben jedoch um ein Erkundungsbergwerk, für das eine bergrechtliche Genehmigung, die die richtige Legitimation darstellt, vorliegt. Eine atomrechtliche Genehmigung stellt für das Erkundungsbergwerk am Standort Gorleben keine geeignete Legitimation dar und ist somit nicht erforderlich. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit seinem Urteil vom 9. März 1990 (AZ 7 C 23/89) festgestellt: „Die untertägige Erkundung eines Standortes (hier: Salzstock Gorleben) auf seine Eignung für die Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 9a III AtomG) ist noch nicht der Beginn der Errichtung einer entsprechenden Anlage und bedarf deshalb nicht der Planfeststellung nach § 9b AtomG, dies auch dann nicht, wenn Teile des Erkundungsbergwerkes, wie z. B. Schächte, nach Dimensionierung und Bauausführung im Fall positiver Standortentscheidung im dann aufgrund einer Planfeststellung zu errichtenden Endlager Verwendung finden sollen.“
Entgegen der Behauptung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, hat die Bundesregierung in ihrer Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen (EVU) vom 14. Juni 2000 den Standort Gorleben als ein Erkundungsbergwerk bezeichnet. Wörtlich heißt es: „1979 wurde entschieden, für eine mögliche Endlagerung den Salzstock Gorleben zu erkunden. (…) Somit stehen die bisher gewonnen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben (…) nicht entgegen.“
Entsprechend spricht auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) in seiner Stellungnahme zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Lüchow-Dannenberg am 12. Februar 2002 von einem Erkundungsbergwerk und nicht von einem Endlager in Gorleben: „Die Entscheidung im Abschnitt 3.8 (Erholung, Freizeit, Sport) ein Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft auch im Bereich des Erkundungsbergwerks Gorleben auszuweisen, ist fehlerhaft zustande gekommen und verstößt gegen die Grundsätze der Raumordnung. (…) Ergänzend wird auch auf die beigefügte Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 15. Januar 2002 verwiesen (Anlage 1). (…) Die Notwendigkeit der Standortsicherung hat die Bundesregierung u. a. in der Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000, (…) deutlich gemacht. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, alle notwendigen rechtlichen Schritte zu ergreifen, um die Position des Bundes als Antragsteller zu sichern und das Vorhaben gegen Eingriffe Dritter zu schützen. (…) Insofern weise ich darauf hin, dass die Voraussetzungen für einen Widerspruch des Bundes nach § 5 ROG vorliegen. Ich bitte Sie daher, den vorgelegten Entwurf dahin gehend abzuändern, dass der Bereich des Erkundungsbergwerks nicht mit konfligierenden Zielfestlegungen überplant und der bisherige Vorrangstandort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle erneut im Planwerk aufgenommen wird.“
Darüber hinaus bezeichnet die Bundesregierung in der kürzlich novellierten Endlagervorausleistungsverordnung (Bundesratsdrucksache 279/04) den Standort Gorleben als Erkundungsbergwerk. Die Endlagervorausleistungsverordnung geht weiterhin von zwei Standorten aus. Dies steht im Widerspruch zum „Ein-Endlager-Ansatz“ des BMU, der auch vom Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert wird. Schließlich ist im Entwurf der Bundesregierung der Verordnung einer Veränderungssperre für den Standort Gorleben von einer Erkundung und nicht von dem Bau eines Endlagers am Standort Gorleben die Rede.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Vorwurfs des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, eines „Schwarzbaus“ hinsichtlich des Erkundungsbergwerks Gorleben rechtliche Schritte gegen die bis 1998 bzw. die nach 1998 zuständigen Mitarbeiter des BMU bzw. des BfS und speziell gegen damalige sowie den gegenwärtigen Präsidenten des BfS eingeleitet?
Wenn ja, warum und mit welchem Ziel?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, welchen rechtlichen Beistand lässt die Bundesregierung den Mitarbeitern des BMU bzw. des BfS angesichts der auf die Behauptung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, zurückgehende Strafanzeige der BI zukommen, und welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung entsprechend gegen die Strafanzeige der BI?
Welche Kosten werden infolge der auf die Behauptung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, zurückgehenden Strafanzeige der BI der öffentlichen Hand entstehen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Kosten für die öffentliche Hand vor dem Hintergrund der faktischen und rechtlichen Begründetheit der Behauptung?
Wie vertragen sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Aussagen des BMU mit dem ebenfalls zitierten Urteil des BVerwG bzw. mit den zitierten Feststellungen der Bundesregierung (unterschieden nach BVerwG und Bundesregierung)?
Wie vertragen sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Aussagen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, mit den ebenfalls zitierten Feststellungen der Bundesregierung?
Sieht die Bundesregierung durch die Aussagen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, eine Beschädigung des BVerwG?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, dass es sich bei dem Erkundungsbergwerk Gorleben um einen „Schwarzbau“ handelt?
Wenn ja, welche Konsequenzen folgen daraus?
Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, im Schreiben vom 26. Oktober 2004 „Zwar können nach einem Bericht der OECD/NEA die Kosten einer untertägigen Erkundung leicht in der Größenordnung von 100 Mio. Euro liegen und die jährlichen Kosten für Forschung und Entwicklung 5 bis 11 Mio. Euro betragen. Für Gorleben ist danach aber etwa das Zehnfache ausgegeben worden, was die OECD/NEA für die Erkundung eines Standortes veranschlagt.“ angesichts der Tatsache, dass sich die angegebenen Kosten in dem offensichtlich zugrunde liegenden OECD-Bericht „The Role of Underground Laboratories in Nuclear Waste Disposal Programmes“ aus dem Jahr 2001 lediglich auf die Errichtung eines Untertagelabors und nicht auf die Errichtung eines Erkundungsbergwerkes für hochradioaktive Abfälle beziehen?
Bezieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, auf eine andere OECD-Studie?
Wenn ja, auf welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass eine OECD-Studie aus dem Jahr 1993 die Kosten für ein Erkundungsbergwerk für hochradioaktive Abfälle in Frankreich auf 3 Mrd. Französische Francs und für die USA auf 6,7 Mrd. US-Dollar beziffert, und von welchen Kosten für ein Erkundungsbergwerk für hochradioaktive Abfälle geht die Bundesregierung, unter Einbeziehung welcher vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zugrunde gelegten Studien, aus?
Welche konkreten aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, Maßstäbe oder Sicherheitskriterien widersprechen nach Auffassung der Bundesregierung der Entscheidung für Salz als Wirtsgestein für ein Endlager in Deutschland aus dem Jahr 1963, die mit dem gemeinsamen Entsorgungskonzept von Bund und Ländern aus den Jahren 1979 und 1990 bestätigt wurde?
Welchen konkreten aktuellen Maßstäben und Sicherheitskriterien für ein Standortauswahlverfahren wurde nach Auffassung der Bundesregierung „Phase 1“ des Auswahlverfahrens zu Gorleben nicht gerecht, nämlich die Überprüfung von 140 Salzstöcken hinsichtlich einer ausreichenden Größe (vgl. Thomauske, Bruno: Wege zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland. Wird die Verantwortung auf zukünftige Generationen verschoben?, In: Atw, 49. Jg. (2004), Heft 4, April 2004, S. 235 bis 247), angesichts der Kritik des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, in seinem Schreiben vom 26. Oktober 2004 „Für das Projekt Gorleben sind bereits etwa 1 400 Mio. Euro ausgegeben worden, ohne dass ein Standortauswahlverfahren nach den derzeitigen Maßstäben durchgeführt oder Sicherheitskriterien nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angewendet wurden.“
(jeweils einzeln aufgelistet)?
Welchen konkreten aktuellen Maßstäben und Sicherheitskriterien für ein Standortauswahlverfahren wurde nach Auffassung der Bundesregierung „Phase 2“ des Auswahlverfahrens zu Gorleben nicht gerecht – nämlich die Untersuchung der verbleibenden 23 Standorte auf Größe, Tiefenlage, Lage, Besiedlungsdichte und konkurrierende Nutzungsansprüche (vgl. Thomauske, Bruno: Wege zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland. Wird die Verantwortung auf zukünftige Generationen verschoben?, In: Atw, 49. Jg. (2004), Heft 4, April 2004, S. 235 bis 247), angesichts der Kritik des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, in seinem Schreiben vom 26. Oktober 2004 „Für das Projekt Gorleben sind bereits etwa 1 400 Mio. Euro ausgegeben worden, ohne dass ein Standortauswahlverfahren nach den derzeitigen Maßstäben durchgeführt oder Sicherheitskriterien nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angewendet wurden.“
(jeweils einzeln aufgelistet)?
Welchen konkreten aktuellen Maßstäben und Sicherheitskriterien für ein Standortauswahlverfahren wurde nach Auffassung der Bundesregierung „Phase 3“ des Auswahlverfahrens zu Gorleben nicht gerecht – nämlich die Untersuchung der verbleibenden 13 Standorte anhand der Bewertungsrichtlinie des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie der Berücksichtigung von Grundwasservorranggebieten, Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten (vgl. Thomauske, Bruno: Wege zu Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland. Wird die Verantwortung auf zukünftige Generationen verschoben?, In: Atw, 49. Jg. (2004), Heft 4, April 2004, S. 235 bis 247), angesichts der Kritik des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, in seinem Schreiben vom 26. Oktober 2004 „Für das Projekt Gorleben sind bereits etwa 1 400 Mio. Euro ausgegeben worden, ohne dass ein Standortauswahlverfahren nach den derzeitigen Maßstäben durchgeführt oder Sicherheitskriterien nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angewendet wurden.“
(jeweils einzeln aufgelistet)?
Welchen konkreten aktuellen Maßstäben und Sicherheitskriterien für ein Standortauswahlverfahren wurde nach Auffassung der Bundesregierung „Phase 4“ des Auswahlverfahrens zu Gorleben nicht gerecht – nämlich die Entscheidung für Gorleben aus den verbleibenden vier Standorten infolge Größe, Tiefenlage und Unverritzheit (vgl. Thomauske, Bruno: Wege zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland. Wird die Verantwortung auf zukünftige Generationen verschoben?, In: Atw, 49. Jg. (2004), Heft 4, April 2004, S. 235 bis 247), angesichts der Kritik des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, in seinem Schreiben vom 26. Oktober 2004 „Für das Projekt Gorleben sind bereits etwa 1 400 Mio. Euro ausgegeben worden, ohne dass ein Standortauswahlverfahren nach den derzeitigen Maßstäben durchgeführt oder Sicherheitskriterien nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angewendet wurden.“
(jeweils einzeln aufgelistet)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Phasen des Auswahlverfahrens zum Standort Gorleben durch ein von SPD, CDU/CSU und FDP getragenes gemeinsames Bund/Länder-Entsorgungskonzept aus dem Jahr 1979 bestätigt wurde und welchen konkreten „neuen“ wissenschaftlichen Erkenntnissen, Maßstäben und Sicherheitskriterien wurde dieses Bund/Länder-Entsorgungskonzept nicht gerecht
(jeweils einzeln aufgelistet)?
Wie verträgt sich die Aussage der Bundesregierung in ihrer Vereinbarung mit den EVU, wonach die Eignungshöffigkeit des Standortes Gorleben nach den gegenwärtigen geologischen Befunden gegeben ist, mit der Aussage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, vom 26. Oktober 2004 „Für das Projekt Gorleben sind bereits etwa 1 400 Mio. Euro ausgegeben worden, ohne dass ein Standortauswahlverfahren nach den derzeitigen Maßstäben durchgeführt oder Sicherheitskriterien nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angewendet wurden.“?
Welchen Maßstäben, die nach internationalem Regelwerk Stand von Wissenschaft und Technik sind, genügt das Standortauswahlverfahren Gorleben nicht
(Maßstäbe und Institutionen konkretisieren)?
Welchen konkreten aktuellen Maßstäben der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nach Auffassung der Bundesregierung das „Gorleben-Hearing“ nicht gerecht?
Welche konkreten ressortabgestimmten Maßstäbe und Sicherheitskriterien für ein Standortauswahlverfahren nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik hat sich die Bundesregierung seit 1998 zu Eigen gemacht und rechtlich verbindlich implementiert
(jeweils einzeln aufgelistet)?
Wenn die Bundesregierung solche konkreten „neuen“ Maßstäbe und Sicherheitskriterien bis dato nicht vorgelegt und rechtlich verbindlich festgeschrieben hat, wann wird sie dieses ressortabgestimmt tun?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in Gorleben für die Eignungsfeststellung wichtige und international führende Erkenntnisse und Maßstäbe gewonnen werden konnten und sich dieser positive Prozess bei einer Aufhebung des Moratoriums fortsetzen würde?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wann legt die Bundesregierung eine ressortabgestimmte Bewertung des bereits Ende 2002 veröffentlichten Endberichts des von ihr eingerichteten „AK End“ vor?
Inwieweit wird bei einer solchen ressortabgestimmten Bewertung des Endberichts des „AK End“ die Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) angesichts der Aussage des BMU „Zur angeblichen Äußerung des BMWA, dass das Ein-Endlager-Ziel ‚sicherheitstechnische Nachteile‘ aufweise, ist festzustellen, dass das BMWA für die atomtechnische Sicherheit weder kompetent noch zuständig ist.“ (BMU-Pressemitteilung vom 30. Juni 2004) einbezogen, und teilt die Bundesregierung diese Aussage des BMU?
Wie verträgt sich die Aussage des BMWA „Die Ausführungen zum Sachverhalt aus denen abgeleitet wird, dass die Verfolgung des Ein-Endlager-Zieles mit finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt in Höhe von mehreren Milliarden Euro verbunden ist, wobei diese Risiken mit der Dauer des Entscheidungsprozesses wachsen, werden geteilt. (…) Nach hiesiger Einschätzung treffen die Ausführungen im Prüfungsbericht zu den finanziellen Risiken des Ein-Endlager-Konzeptes dem Grunde und der Höhe nach zu.“ in einem Brief an den BRH vom 20. Januar 2004 mit der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Margareta Wolf, auf die Frage 41 des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme in der Fragestunde am 1. Dezember 2004, in der es heißt: „Der Bundesrechnungshof hat (…) lediglich finanzielle Risiken der Ein-Endlager-Zielsetzung zusammengestellt, die der Bundesregierung bekannt waren, und die sie nicht eingehen wird.“ (Plenarprotokoll 15/144, S. 13410 D)?
Wie verträgt sich die Aussage des BMU „Die Stellungnahme des Bundesrechnungshofs ist so weder sachgerecht noch nachvollziehbar. Von angeblichen ‚Milliarden-Risiken‘ für den Bundeshaushalt durch das Ein-Endlager-Konzept kann keine Rede sein.“ (BMU-Pressemitteilung vom 30. Juni 2004) mit der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Margareta Wolf, auf die Frage 41 des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme in der Fragestunde am 1. Dezember 2004, in der es heißt: „Der Bundesrechnungshof hat (…) lediglich finanzielle Risiken der Ein-Endlager-Zielsetzung zusammengestellt, die der Bundesregierung bekannt waren, und die sie nicht eingehen wird.“ (Plenarprotokoll 15/144, S. 13410 D)?
Sieht die Bundesregierung durch den „Ein-Endlager-Ansatz“ sowie durch den vom BRH zum BMU attestierten Tatbestand, dass das bisherige Vorgehen des BMU nicht zielgerichtet, unwirtschaftlich und wenig transparent ist, de facto Risiken für den Bundeshaushalt in Höhe mehrerer Milliarden Euro?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus, bzw. wird sie vom „Ein-Endlager-Ansatz“ des BMU abrücken?
Wenn nein, warum nicht, und wie widerlegt sie die Argumentation des BRH?
Teilt die Bundesregierung die Aussage des BMU in einer dpa-Meldung vom 8. November 2004, dass es sich bei der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente in Frankreich um eine „verkappte und illegale Lagerung von deutschem Atommüll in Frankreich“ handelt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, auf welcher national bzw. international rechtlichen Grundlage (jeweils einzeln aufgelistet) erfolgt die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus Deutschland in Frankreich und England bis zum 30. Juni 2005?
Wann genau wird die Bundesregierung eine abgeschlossene und ressortabgestimmte Bewertung der noch andauernden wissenschaftlichen Abarbeitung der so genannten Zweifelsfragen zum Standort Gorleben vorlegen?
Warum genau erfolgte die noch andauernde wissenschaftliche Abarbeitung der so genannten Zweifelsfragen zum Standort Gorleben und deren Bewertung durch die Bundesregierung nicht gemäß den ursprünglichen Zusagen der Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2004 und warum wurden sogar zwei der elf Studienvorhaben erst im zeitlichen Kontext der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Planungsstand und Auswirkungen des Ein-Endlager-Konzeptes“ (Bundestagsdrucksache 15/2621) zu Beginn des Jahres 2004 in Auftrag gegeben?
Was sind die tragenden Gründe dafür, dass zwischen Angebotseingang und -vergaben etwa zwei Jahre lagen?
Wann genau erfolgt nach Einschätzung der Bundesregierung eine Implementierung der von ihr vorzulegenden Bewertung der noch andauernden wissenschaftlichen Abarbeitung der so genannten Zweifelsfragen zum Standort Gorleben?
Wie genau gestaltet sich bis Ende 2006 der Zeitplan der Bundesregierung für eine Atomgesetznovelle zur Umsetzung des Ansatzes des BMU einer alternativen Standorterkundung für ein gemeinsames Endlager für hoch-, mittel- und schwachradioaktiven Abfall (unter Angabe der vorgesehenen Zeitpunkte für BMU-Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Einbringung in den Deutschen Bundestag, Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes) vor dem Hintergrund der Meldung in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ vom 9. Dezember 2004, in der es u. a. wörtlich heißt: „Doch den niedersächsischen Grünen eröffnete Trittin bei einem Besuch Anfang der Woche, dass mit einer Vorlage des Entwurfs vor Weihnachten nicht mehr zu rechnen sei.“?
Hat sich der Leiter der Abteilung „RS: Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ im BMU bei einem Moskau-Besuch im Sommer 2003 für ein Endlager für radioaktive Abfälle in Russland ausgesprochen?
Wenn ja, in welcher Form, in welchem Kontext und mit welcher Begründung?
Wenn nein, was waren Anlass, Gegenstand und Ergebnis der deutsch-russischen Gespräche unter Beteiligung des BMU?