Elektromagnetische Felder – Forschungsstand und Aufklärung
der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Helge Braun, Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Christoph Bergner, Dr. Rolf Bietmann, Dr. Maria Böhmer, Cajus Julius Caesar, Alexander Dobrindt, Marie-Luise Dött, Vera Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Georg Girisch, Josef Göppel, Helmut Heiderich, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Michael Kretschmer, Helmut Lamp, Barbara Lanzinger, Werner Lensing, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Doris Meyer (Tapfheim), Marlene Mortler, Bernward Müller (Gera), Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Thomas Rachel, Katherina Reiche, Uwe Schummer, Marion Seib, Jens Spahn, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Unter dem Stichwort „Elektrosmog“ wird über die Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern seit Jahren eine sehr kontroverse und emotionale Debatte geführt. Der Begriff fällt dabei zumeist im Zusammenhang mit dem Mobilfunk.
Zu den Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf Menschen, Tiere und Umwelt gibt es mittlerweile über 20 000 Untersuchungen weltweit.
Das Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (infas) führt jedes Jahr im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Deutschland eine Umfrage mit dem Titel „Ermittlung der Befürchtungen und Ängste der breiten Öffentlichkeit hinsichtlich möglicher Gefahren der hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks“ durch. Gemäß dem Abschlussbericht über die Befragung für das Jahr 2004 ist knapp ein Drittel der Bundesbürger über die elektromagnetischen Felder von Mobilfunk-Basisstationen, Mobilfunkgeräten oder schnurlosen Telefonen besorgt.
Sowohl Forschung als auch Aufklärungsmaßnahmen sind notwendig, um den Sorgen innerhalb der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dies insbesondere angesichts der Tatsache, dass in Deutschland die Zahl der Mobilfunkanschlüsse mit rund 55 Millionen diejenige der Festnetzanschlüsse mit rund 50 Millionen mittlerweile klar übertrifft. Auch und gerade im Hinblick auf neue Technologien wie den Mobilfunk-Standard UMTS oder den TV-Sendestandard DVB-T, das digitale terrestrische Fernsehen, bedarf es weiterer Forschung und Aufklärung. Denn die Akzeptanz der Bevölkerung ist die Voraussetzung für den Erfolg moderner Telekommunikations- und Unterhaltungstechnologien in Gegenwart und Zukunft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Studien hat die Bundesregierung über die Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern in den vergangenen Jahren in Auftrag gegeben? Welche Kosten waren damit jeweils verbunden?
Ist die Wirtschaft an diesen Studien beteiligt gewesen? Wenn ja, in welcher Form und in welcher finanziellen Höhe?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung über elektromagnetische Felder, insbesondere im Zusammenhang mit Mobilfunk und DVB-T, ergriffen? Wenn ja, welche Kosten waren damit verbunden? Inwieweit hat sich die Wirtschaft daran beteiligt?
Wie hat sich bis heute der Aufbau von Mobilfunk-Basisstationen für den neuen Mobilfunk-Standard UMTS entwickelt? Wie viele UMTS-Basisstationen sind bisher pro Jahr installiert worden?
Wie viele UMTS-Basisstationen müssen von den Mobilfunk-Betreibern noch in diesem Jahr installiert werden, um die Verpflichtung aus dem Lizenzvertrag mit der Bundesregierung, bis Ende 2005 mindestens 50 Prozent der Bevölkerung mit der UMTS-Technologie zu versorgen, einhalten zu können?
Haben die neuen UMTS-Basisstationen bereits Mobilfunkbasisstationen nach dem GSM-Standard ersetzt? Wenn ja, bei wie vielen Anlagen im Verhältnis zur Gesamtzahl? Hat die Bundesregierung unterstützende Maßnahmen ergriffen, dass sich die vier deutschen Mobilfunkbetreiber bei der Errichtung und dem Betrieb einzelner UMTS-Basisstationen zusammenschließen?
Wie viele UMTS-Basisstationen gibt es derzeit insgesamt in Deutschland? Wie verteilen sich diese auf Städte und ländliche Regionen?
Wie verteilen sich die UMTS-Basisstationen auf öffentliche bzw. private Immobilien bzw. Stellflächen? Auf wie vielen Grundstücken und Immobilien, die sich im Eigentum des Bundes befinden, stehen UMTS-Basisstationen und wie viele Einnahmen verzeichnet der Bund aus der Vermietung der Stellflächen jährlich?
Wie und in welchem Umfang fördert die Bundesregierung die Installation von neuen Mobilfunk-Basisstationen nach dem UMTS-Standard auf Grundstücken und Immobilien des Bundes?
Verfügt die Bundesregierung über wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über eine mögliche Wertminderung von öffentlichen und privaten Immobilien infolge der Errichtung von Mobilfunk-Basisstationen auf, im oder unmittelbar neben dem entsprechenden Gebäude? Wenn ja, welche Konsequenzen und/oder Aufklärungsmaßnahmen leitet sie daraus ab?
Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, wie viele UMTS-Basisstationen für eine flächendeckende Versorgung in Deutschland benötigt werden?
Wann erwartet die Bundesregierung erste Ergebnisse der im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms geförderten Studien zu möglichen biologischen Effekten chronischer Exposition nach UMTS-Standard? Gibt es bereits erste Zwischenergebnisse?
Wann erwartet die Bundesregierung erste Ergebnisse der in der Schweiz durchgeführten unabhängigen Überprüfung der Studie der Netherlands Organisation for Applied Scientific Research TNO, der sog. TNO-Studie, die eine schwache, aber statistisch signifikante Reduktion des Wohlbefindens sowie Auswirkungen auf die kognitiven Leistungen unter UMTS-Exposition beobachtet hat? Wie bewertet die Bundesregierung die TNO-Studie?
Teilt die Bundesregierung die Äußerung von Prof. Dr. med. Reinhold Berz: „Es erscheint mir nur schwer vorstellbar, dass das Abschalten aller Mobilfunkeinrichtungen zu einer messbaren Steigerung der Gesundheit in der Bevölkerung führen würde.“ (Informationszentrum Mobilfunk e. V. (2004): Infopaket Mobilfunk – Heft 3 Umwelt und Gesundheit, S. 13)? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Hersteller von Mobilfunkgeräten das Umweltsiegel Blauer Engel für strahlungsarme Mobilfunkgeräte nicht nutzen? Sind der Bundesregierung hierfür Gründe bekannt?
Sieht die Bundesregierung positive Effekte, die sich aus einer Nutzung des Umweltsiegels Blauer Engel für strahlungsarme Mobilfunkgeräte ergeben würden? Wenn ja, welche?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Nutzung von Qualitätssiegeln für Mobilfunkgeräte in anderen Ländern? Nach welchen Kriterien werden diese in anderen Ländern vergeben und welche Erfahrungen wurden dort damit gemacht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbranche „Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ vom 5. Dezember 2001?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich möglicher biologischer Effekte oder negativer gesundheitlicher Auswirkungen durch den neuen TV-Sendestandard DVB-T?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich möglicher biologischer Effekte oder negativer gesundheitlicher Auswirkungen durch schnurlose Telefone nach dem DECT-Standard und durch mobile Kommunikation mittels Wireless LAN?
Welche Forschungsaufträge hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der elektromagnetischen Felder auf den menschlichen Körper beim Betrieb der Sendeanlagen für das digitale terrestrische Fernsehen, der Benutzung von schnurlosen Telefonen nach dem DECT-Standard oder mobiler Kommunikation mittels Wireless LAN vergeben? Welche Kosten sind damit jeweils verbunden und welche Ergebnisse liegen bereits vor?
Wie ist die Stärke der Einwirkung des elektromagnetischen Feldes auf den Menschen bei den genannten Technologien und Standards (UMTS, DVB-T, DECT, W-LAN) im Vergleich zu bewerten?
Wie ist die derzeitige Rechtslage bei Haftungsfragen in Bezug auf Zusammenhänge zwischen elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen?
Ist nach dem aktuellen Forschungsstand die derzeitige 26. BImSchV zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder ausreichend? Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, die eine Überarbeitung der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes erfordern?