Glaubwürdigkeit des Regierungssprechers im Hinblick auf eine nach Angaben des Prozessvertreters der Bundesregierung unwahre Aussage von Béla Anda in den Medien
der Abgeordneten Bernhard Kaster, Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Günter Nooke, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Renate Blank, Jochen Borchert, Manfred Carstens (Emstek), Albrecht Feibel, Herbert Frankenhauser, Jochen-Konrad Fromme, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Peter Gauweiler, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Vera Lengsfeld, Dr. Michael Luther, Bernd Neumann (Bremen), Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Erika Steinbach, Antje Tillmann, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wesentliche Aufgabe eines Regierungssprechers in der Bundesrepublik Deutschland ist die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Medien über die Politik der Bundesregierung. Er erläutert und vertritt ihre Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele gegenüber der Öffentlichkeit. Das Vertrauen in den Regierungssprecher ist deshalb ein entscheidendes Kapital einer jeden Regierung.
Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger sowie die beteiligten Journalisten im öffentlichen und privaten Handeln des Regierungssprechers eine charakterlich tadellos und inhaltlich einwandfreie Arbeitsweise erkennen können, kann der Sprecher der Bundesregierung die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllen und seiner Aufgabe entsprechend gerecht werden. Dagegen führt jedweder Zweifel an Kompetenz oder Charakter eines Regierungssprechers in der Öffentlichkeit auch zu einem Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust der Bundesregierung selbst.
Zahlreiche Medienberichte über den Amtshaftungsprozess um eine dem derzeitigen Regierungssprecher Béla Anda anvertraute und schließlich verschwundene Fotodiskette vor dem Landgericht Berlin lassen aufgrund von entsprechenden Einlassungen der Bundesregierung in der mündlichen Hauptverhandlung inzwischen erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Regierungssprechers aufkommen. So soll sich der Prozessvertreter der Bundesregierung dahingehend eingelassen haben, „dass Béla Anda unbestritten die Unwahrheit gesagt habe, doch gelte, so wörtlich: ,Lügen ist nicht strafbar.‘“ (z. B. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. Januar 2005). Dieses Zitat findet sich übereinstimmend auch in anderen Veröffentlichungen; so benutzt beispielsweise das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ dieses Zitat am 24. Januar 2005 in seiner ONLINE-AUSGABE sogar als Überschrift.
Ferner berichten die prozessbeobachtenden Medien übereinstimmend über folgende Wertung des Vorsitzenden Richters: „Anda habe auch eindeutig die Persönlichkeitsrechte des Fotografen verletzt, da er den Verlust der Diskette zunächst in Abrede stellte und unter anderem einen Journalisten anstachelte, eine negative Geschichte über den Fotografen zu schreiben, jedoch ergebe sich daraus kein Anspruch auf Schmerzensgeld“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. Januar 2005).
Im Hinblick auf die bestehenden Ansprüche an die Glaubwürdigkeit eines Sprechers der Regierung der Bundesrepublik Deutschland muss unabhängig von der Rechtskraft des entsprechenden Urteils dringend geklärt werden, ob die veröffentlichten und nicht dementierten Haltungen und Aussagen des Prozessvertreters der Bundesregierung im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin zutreffend in den Medien wiedergegeben worden sind. Die Glaubwürdigkeit des Regierungssprechers wäre ein für allemal in Mitleidenschaft gezogen, wenn seitens der Bundesregierung offiziell eingeräumt worden wäre, dass Béla Anda öffentlich gelogen habe und auch lügen dürfe. Zudem ergeben sich bei einer Bestätigung der Ausführungen des Prozessvertreters in der öffentlichen Verhandlung und der berichteten Einlassungen des Vorsitzenden Richters auch neue strafrechtliche Aspekte, die entsprechend zu bewerten wären.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Trifft es zu, dass – wie zahlreichen undementierten Medienberichten zu entnehmen – der Prozessvertreter der Bundesregierung in dem Amtshaftungsprozess um eine dem Regierungssprecher Béla Anda anvertraute und verschwundene Foto-Diskette vor dem Berliner Landgericht eingeräumt hat, der Regierungssprecher habe in der Frage der verschwundenen Fotodiskette gelogen?
Trifft es zu, dass der Prozessvertreter der Bundesregierung gegenüber dem Landgericht Berlin die Auffassung vertreten hat, dass Béla Anda unbestritten die Unwahrheit gesagt habe und Lügen nicht strafbar sei, und bedeutet dies, dass Béla Anda auch lügen dürfe, und warum hat die Bundesregierung die diese Aussage zitierenden Presseberichte in einer Vielzahl deutscher Zeitungen und Medien nicht umgehend dementiert und richtig gestellt?
Hat die Bundesregierung, die durch ihren Prozessvertreter über den Ablauf der Verhandlung informiert ist, Erkenntnisse, dass Medienberichte über den Berliner Landgerichtsprozess und die darin erläuterte Haltung der Bundesregierung, z. B. in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 25. Januar 2005, in irgendeinem Punkt eine Aussage nicht richtig wiedergeben, und wenn ja, um welche Aussage handelt es sich dabei?
Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Béla Anda eigene Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes eingeleitet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Inwieweit ist der Sachverhalt im Vorfeld des Landgerichtsprozesses mit dem Regierungssprecher abgestimmt worden und ist dabei auch thematisiert worden, ob die Einlassungen von Béla Anda gegenüber den Journalisten der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, er hätte niemals eine Diskette von Amerika nach Deutschland mitgenommen, der Wahrheit entsprechen?
Trifft es zu, dass Regierungssprecher Béla Anda schon vor dem Landgerichtsprozess eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, in der er versichert, dass er nicht mehr behaupten werde, in dem besagten Fall eine Fotodiskette nicht erhalten zu haben?
Sind aufgrund der ursprünglichen unwahren Behauptungen durch den Regierungssprecher disziplinarische Maßnahmen gegen Staatssekretär Béla Anda eingeleitet worden, wenn nein, warum nicht, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat es eine Kontaktaufnahme zwischen Regierungssprecher Béla Anda und der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ im Februar oder März 2002 gegeben, in der der Regierungssprecher dem Medium glaubhaft versicherte, er hätte in diesem betreffenden Fall niemals eine Diskette mit Fotos von Amerika mit nach Deutschland genommen, wenn ja, auf welchem Weg ist diese Kontaktaufnahme erfolgt, fernmündlich, mündlich oder schriftlich?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei Gesprächen des Regierungssprechers mit einem Medium dieses Medium grundsätzlich davon ausgehen kann, dass der Regierungssprecher in Ausübung seines Amtes und nicht als Privatmann redet, und wenn nein, wie unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung Gespräche des Regierungssprechers im Rahmen seiner Sprecherfunktion von Privatgesprächen mit Journalisten?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Béla Anda in dem konkreten Kontakt mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ im Frühjahr 2002 als Regierungssprecher gehandelt hat, und wenn nein, wie hat Béla Anda gegenüber dem Medium deutlich gemacht, dass er sich zu diesem Thema nur als Privatperson äußert?
Welche Gesichtspunkte sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass Telefonate mit Journalisten der Privatsphäre eines Regierungssprechers zuzuordnen sind, obwohl sie am Diensttelefon geführt werden?
Trifft es zu, dass der Vorsitzende Richter des betreffenden Zivilprozesses in der Verhandlung oder der Urteilsbegründung die Feststellung getroffen hat, durch das Verhalten von Béla Anda könnten die Persönlichkeitsrechte des klagenden Foto-Journalisten verletzt worden sein?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass – ob im öffentlichen oder privaten Handeln – die bewusste Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch das Verbreiten unwahrer Behauptungen in Massenmedien ein angemessenes Verhalten für einen Regierungssprecher der Bundesrepublik Deutschland ist?
Hält die Bundesregierung es für tragbar, dass einer ihrer Repräsentanten im Rang eines Staatssekretärs – ob als Regierungssprecher oder als Privatperson – bewusst wahrheitswidrige Aussagen in Medien verbreiten lässt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bewusste Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch das Verbreiten unwahrer Behauptungen in Massenmedien ein Anzeichen für eine strafbare Handlung, evtl. auch abseits der Offizialdelikte, beinhalten kann, und wenn nein, wieso kommt bei diesem Verhalten eine Strafbarkeit nicht in Betracht?
Wie verhält sich aus Sicht der Bundesregierung die Aussage ihres Prozessvertreters „Lügen ist nicht strafbar“ mit den §§ 186 und 187 Strafgesetzbuch?
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des großen öffentlichen Interesses an diesem Fall und der Tatsache, dass ein Regierungssprecher vertrauensvoll mit den Medien zusammenarbeiten muss, Erkenntnisse oder Befürchtungen hinsichtlich eines möglichen Glaubwürdigkeitsverlustes ihres Regierungssprechers, und wenn ja, welche Maßnahmen sind beabsichtigt, Vertrauen und Glaubwürdigkeit wieder herzustellen, wenn nein, welche Anhaltspunkte sprechen gegen entsprechende Befürchtungen?
Hält die Bundesregierung es für tragbar, dass ein in zahlreichen deutschen Medien der Lüge überführter Regierungssprecher weiterhin seine Aufgaben an der Seite des deutschen Bundeskanzlers, insbesondere auch bei künftigen Auslandsreisen, wahrnehmen kann, und wenn ja, wie begründet sie ihre Haltung?
Hat die Bundesregierung Anhaltpunkte dafür, dass Béla Anda in dem betreffenden Fall gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages – ob in Ausschusssitzungen oder auf Anfragen – die Unwahrheit gesagt haben könnte und wenn nein, hat Béla Anda dies ausdrücklich bestätigt?
Hält die Bundesregierung es für vertretbar, einen Staatssekretär und Regierungssprecher weiterhin auf Fragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestag antworten zu lassen, der in den Medien öffentlich und undementiert der Lüge bezichtigt worden ist?
Hat die Bundesregierung Befürchtungen, dass aufgrund des immer mysteriöser werdenden Falles der verschwundenen 150 Fotos die Spekulationen über den möglichen Inhalt der Bilder betreffend den Bundeskanzler weiter steigen, und wenn nein, welche Gründe sprechen gegen solche Befürchtungen?
Wen hat Béla Anda nach seiner Rückkehr aus New York davon unterrichtet, dass eine ihm anvertraute Foto-Diskette abhanden gekommen ist?
Sind Nachforschungen über den Verbleib der Foto-Diskette angestellt worden, beispielsweise durch Nachfragen im Hotel oder bei der Flugbereitschaft?
Wie reagiert die Bundesregierung üblicherweise bei Hinweisen auf den Verlust von Gegenständen durch Journalisten, die den Bundeskanzler auf seinen Auslandsreisen begleiten?