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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Erfordernis eines Gutachtens "Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft" sowie eines Gesetzes zur Regelung von Verbands-, Muster- und Gruppenklagen (G-SIG: 15011506)

Begleitumstände zur Erstellung des Gutachtens "Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft", Informationen zum Verein VIEW e.V. (Institute of European and Consumer Law), Zuständigkeit für ein Gesetzgebungsverfahren betr. Verbandsklagerecht und deren Einordnung in die Rechtssystematik

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

11.03.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/495922. 02. 2005

Erfordernis eines Gutachtens „Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft“ sowie eines Gesetzes zur Regelung von Verbands-, Muster- und Gruppenklagen

der Abgeordneten Gitta Connemann, Ursula Heinen, Marlene Mortler, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Artur Auernhammer, Peter Bleser, Helmut Heiderich, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Peter Jahr, Julia Klöckner, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Jochen Borchert, Cajus Julius Caesar, Hubert Deittert, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Gerda Hasselfeldt, Susanne Jaffke, Volker Kauder, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose, Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Max Straubinger, Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, will die Einführung von Verbands-, Muster- und Gruppenklagen prüfen lassen. Dies wurde bekannt bei der Übergabe eines Gutachtens „Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft“ im Januar 2005 in Berlin. Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Hans-Wolfgang Micklitz und Prof. Dr. Astrid Stadler von der Universität Konstanz erstellt.

Prof. Dr. Hans-Wolfgang Micklitz ist Vorsitzender des Vereins VIEW e. V. Dieser Verein stellt auf seiner Internetseite www.view-berlin.de heraus: „… Den Umstand, dass das VIEW nun zum wiederholten Male vom BMVEL mit einer solchen Aufgabe betraut wurde, betrachten wir nicht gänzlich ohne Stolz. …“

Ausweislich einer Agro-Europe-Mitteilung lobte die Bundesministerin bei Übergabe des Gutachtens „Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft“, dass die Studie wichtige Ansätze für politische Defizite in der rechtlichen Durchsetzung von Verbraucheransprüchen liefere.

Darin sprechen sich die Wissenschaftler für eine Zusammenfassung bestehender Rechtsschutzmöglichkeiten in einem so genannten Gesetz zur Regelung von Verbands-, Muster- und Gruppenklagen (GVMuG) aus.

Erstmalig in der Sitzung vom 26. Januar 2005 wurden die Mitglieder des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages auf konkrete Anfrage über das Ob der Vergabe informiert. Details hinsichtlich Art und Weise der Vergabe konnten nicht vollständig mitgeteilt werden. Auf der Internetseite www.verbraucherministerium.de ist lediglich der Entwurf eines Gesetzestextes für das GVMuG auf den Seiten 1417 bis 1435 öffentlich einsehbar. Weder Begründung des Gesetzes noch weitere Feststellung und Erläuterungen der Gutachter, mithin der vorhergehende Text auf den Seiten 1 bis 1416, sind derzeit öffentlich zugänglich.

Der Entwurf des Gesetzes stellt im Wesentlichen eine Zusammenfassung an anderer Stelle geregelter Verbandsklagevorschriften dar wie u. a. die derzeit im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) geregelten Vorschriften zu Unterlassungsklagen, die derzeit im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelten Vorschriften zur Gewinnabschöpfung und die derzeit im Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geregelten Musterklagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Ist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) Auftraggeber des Gutachtens „Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft“?

Wenn nein, welches Bundesministerium war Auftraggeber?

Wann ist das Gutachten in Auftrag gegeben worden?

2

Ist der Erteilung des in Frage 1 genannten Gutachtens eine öffentliche Ausschreibung vorangegangen?

Wenn ja, welche Sachverständigen sind mit der Bitte um Erstellung eines Exposés angeschrieben worden?

3

Sollte keine öffentliche Ausschreibung durchgeführt worden sein, weshalb erfolgte die Vergabe des Gutachtens freihändig?

Welche Qualifikationen erfüllen die Gutachter?

4

Hat die Bundesregierung den Verein VIEW e. V. bzw. den Vorsitzenden dieses Vereins Prof. Dr. Hans-Wolfgang Micklitz bereits in der Vergangenheit mit der Erstellung von Gutachten beauftragt?

Wenn ja, aus welcher Kostenstelle sind die Kosten für weitere Gutachten bestritten worden?

5

Für den Fall einer bereits früheren Gutachtenerteilung entsprechend der Frage 4, wie erfolgte/n die damalige/n Vergabe/n?

Für den Fall freihändiger Vergaben, wie begründete sich die damalige ausschließliche Qualifikation der Gutachter?

6

Fördert die Bundesregierung den Verein VIEW e. V. in anderer Weise?

Hat die Bundesregierung sich u. a. an der Finanzierung der von VIEW e. V. organisierten „Bamberger Verbraucherrechtstage“ im Oktober 2004 beteiligt?

Wenn ja, in welcher Höhe, mit welcher Begründung und unter Belastung welchen Haushaltstitels?

7

Haben die Gutachter einen Zwischenbericht im Rahmen des in Frage 1 genannten Gutachtens erteilt oder das Auftrag gebende Bundesministerium bzw. andere Teile der Bundesregierung in anderer Weise zwischeninformiert?

Wie bewertet die Bundesregierung insoweit die Veranstaltung eines nicht öffentlichen Workshops des VIEW e. V. in Bamberg im März 2004 zum Thema „Das Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft“?

8

Haben an dem Workshop in Bamberg im März 2004 zum Thema „Das Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft“ Vertreter der Bundesregierung teilgenommen?

9

Wie hoch beziffern sich die Kosten für das Gutachten „Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft“?

Welcher Haushaltstitel wird mit diesen Kosten belastet?

10

Hat vor Erteilung des in Frage 1 genannten Gutachtensauftrages der Ausschluss einer Doppelforschung stattgefunden?

Hat eine vorherige Abstimmung mit u. a. dem Bundesministerium der Justiz bzw. mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit stattgefunden?

Wenn ja, wie und wann ist diese erfolgt?

11

Weshalb ist das in Frage 1 genannte Gutachten bislang nur teilweise veröffentlicht worden?

Wann ist mit einer vollständigen Veröffentlichung zu rechnen?

Wann wird die vollständige Zurverfügungstellung des Gutachtens an die Mitglieder des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages erfolgen?

12

Welches Bundesministerium wäre im Falle einer Umsetzung des Vorschlages der Gutachter, ein neues Gesetz zur Regelung von Verbands-, Muster- und Gruppenklagen (GVMuG) zu schaffen, für das erforderliche Gesetzgebungsverfahren federführend?

Wie begründet die Bundesregierung diese Zuständigkeit?

13

Wie begründet die Bundesregierung das Erfordernis der Vergabe des in Frage 1 genannten Gutachtens vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die von den Gutachtern empfohlene Einbringung der Regelungen zur Gewinnabschöpfung im UWG erst im Juli 2004 mit der Novellierung des UWG in diesem Gesetz in Kraft getreten ist?

Sieht die Bundesregierung bereits jetzt einen erneuten Bedarf für eine Novellierung des UWG?

14

Seit wann ist der Bundesregierung der Vorschlag der Gutachter einer Zusammenfassung der Verbandsklagerechte bekannt?

War dies Gegenstand des nicht öffentlichen Workshops „Das Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft“?

Wenn ja, weshalb ist der Vorschlag einer Zusammenfassung der Verbandsklagerechte nicht bereits im Rahmen der Novellierung des UWG berücksichtigt worden?

15

Wie begründet die Bundesregierung das Erfordernis der Vergabe des in Frage 1 genannten Gutachtens vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das UKlaG, in dem sich die von den Gutachtern angesprochenen Regelungen zu Unterlassungsklagen finden, erst im Dezember 2004 erneut novelliert worden ist?

Sieht die Bundesregierung bereits jetzt einen erneuten Bedarf für eine Novellierung des UKlaG?

16

Seit wann ist der Bundesregierung der Vorschlag der Gutachter einer Zusammenfassung der Unterlassungsklagen bekannt?

War dies Gegenstand des nicht öffentlichen Workshops „Das Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft“?

Wenn ja, weshalb ist der Vorschlag einer Zusammenfassung der Verbandsklagerechte nicht bereits im Rahmen der Novellierung des UKlaG berücksichtigt worden?

Berlin, den 22. Februar 2005

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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