Sicherstellung bedarfsgerechter Ernährung von Kleinkindern
der Abgeordneten Julia Klöckner, Marlene Mortler, Ursula Heinen, Uda Carmen Freia Heller, Peter Bleser, Annette Widmann-Mauz, Gitta Connemann, Artur Auernhammer, Helmut Heiderich, Dr. Peter Jahr, Helmut Lamp, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Jochen Borchert, Cajus Julius Caesar, Hubert Deittert, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Gerda Hasselfeldt, Susanne Jaffke, Gerlinde Kaupa, Werner Lensing, Michaela Noll, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose, Anita Schäfer (Saalstadt), Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Max Straubinger, Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Ausgehend vom Vorsorgeprinzip hat der Gesetzgeber strenge Grenzwertregelungen festgelegt, um für Kleinst- und Kleinkinder eine weit über das übliche Maß hinausgehende Sicherheit der Ernährung gewährleisten zu können.
Eine Legaldefinition des Begriffs Kinderlebensmittel ist nicht bekannt. Als Kinderlebensmittel können solche Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs verstanden werden, für die keine besonderen diätetischen Anforderungen gelten, die aber gezielt für Kinder beworben werden. So genannte Kinderlebensmittel zeichnen sich einerseits dadurch aus, dass sie aufgrund ihrer Aufmachung speziell Kinder ansprechen (Spielzeugbeigaben, bunte aufwendige Umhüllung, bekannte Fernsehlieblinge auf der Verpackung etc). Andererseits wird den Eltern durch Produktbeschreibung und Werbung vermittelt, dass es sich um besonders wertvolle Lebensmittel handeln würde (z. B. „mit den wertvollen Bausteinen der Milch“, „das Ernährungsplus für ihr Kind“, „mit viel Milch und Honig“ etc).
Zum Schutz der Gesundheit ist es laut Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz verboten, Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, die geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen. Daneben sind die wichtigsten Regelungen für Säuglings- und Kleinkindernahrung in der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diät-Verordnung) enthalten. Nach der Umsetzung von europaweit geltenden Richtlinien der EU sind in der Diät-Verordnung sehr detaillierte Vorschriften zur Zusammensetzung hinsichtlich Brennwert und Gehalt an Nährstoffen, Mineralstoffen, Vitaminen und Spurenelementen festgelegt.
Unter dem Begriff der Kleinkinderlebensmittel versteht man diätetische Lebensmittel für Kinder bis zum Alter von 3 Jahren. Sie unterliegen den Vorgaben der deutschen Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diät-VO) und der Richtlinie 96/5 EG der Kommission vom 16. Februar 1996 über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder. Die Diät-VO legt fest, dass sich Kleinkinderlebensmittel aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung oder des besonderen Verfahrens ihrer Herstellung deutlich von den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs unterscheiden müssen.
Eine Studie der Arbeiterkammer Wien aus dem Jahre 2000 kommt zu dem Schluss, dass die Zusammensetzungen von so genannten Kinderlebensmitteln nicht den Empfehlungen für kindgerechte Lebensmittel entsprechen.
Kinderlebensmittel sind zu süß und überwiegend auch zu fett, um als ausschließlich gesunde Zwischenmahlzeit angesehen zu werden. Regelmäßiger, insbesondere übermäßiger Verzehr von so genannten Kinderlebensmitteln kann eine ausgewogene bedarfsgerechte Ernährung gefährden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie wird eine flächendeckende Untersuchung der Babynahrung aus Produktion und Handel auf ihre sensorische und mikrobiologische Beschaffenheit überprüft?
Wird Baby- und Kleinkindnahrung in Deutschland flächendeckend stichprobenweise auf die deklarierten Inhaltsstoffe – Nährstoffe, Mineralstoffe und Vitamine – und die entsprechende Kennzeichnung überprüft?
Werden flächendeckend und routinemäßig chemische Untersuchungen auf Schadstoffe – z. B. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxine, Schwermetalle, Nitrat, Acrylamid, Weichmacher aus dem Verpackungsmaterial – durchgeführt?
Welche Maßnahmen werden derzeit bei positiven Befunden solcher Untersuchungen ergriffen?
Werden die Ursachen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Firmen festgestellt?
Werden die Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Firmen abgestimmt und vorgenommen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verzehr von Fertigprodukten durch Kleinkinder ab dem 2. Lebensjahr?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Menge an Lebensmitteln, die von Kleinkindern bereits ab dem 2. Lebensjahr regelmäßig gegessen werden und die nicht der Diätverordnung entsprechen?
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Grenzwerte für Mykotoxine, Pestizidrückstände, Schwermetalle und andere Schadstoffe in Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs mitunter um ein Vielfaches höher liegen als die strengen Maßstäbe für diätetische Kleinkinderlebensmittel, um das hohe Schutzniveau für Kleinkinder sicherzustellen, wenn ab dem 2. Lebensjahr Lebensmittel und Fertigprodukte des allgemeinen Verzehrs den Speiseplan mitbestimmen?
Woran können Eltern beim Einkauf von Fertigprodukten erkennen, ob diese den Anforderungen an eine kleinkindgerechte Ernährung (0 bis 3 Jahre) entsprechen?
Welche Maßnahmen werden unternommen, um Eltern Informationen an die Hand zu geben und mit aktuellen Daten von derzeitig sich am Markt befindlichen so genannten Kinderlebensmitteln darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Produkten unter anderem um Süßigkeiten und nicht notwendigerweise um besonders wertvolle Kinderprodukte handelt?
Welche Maßnahmen werden unternommen, um den Verbrauchern die Abgrenzung und Unterscheidung von so genannten Kinderlebensmitteln und Kleinkinderlebensmitteln zu ermöglichen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Zusatz von Inulin, Calcium und Vitaminen bei so genannten Convenience-Produkten, die speziell für die Zielgruppe Kinder bestimmt sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verwendung von neueren Sü��ungsmitteln, die sich z.B. durch eine niedrigere glykämische Wirkung auszeichnen?
Welche analytischen Methoden zur Erfassung von Vitaminen in vitaminisierten Kleinkinder- und so genannten Kinderlebensmitteln liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den Untersuchungsbehörden vor?
Liegen der Bundesregierung statistische Zahlen über den Umfang von Lebensmitteluntersuchungen auf deklarierte Vitamine vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Gefährdungspotential der Kontamination von pulverförmigen Lebensmitteln für „Hochrisikogruppen“, zu denen unter anderem Säuglinge zählen, durch Enterobacter sakazakii?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Vorfall gezogen, bei dem von einer Firma Milchersatzpulver ohne Vitamin-B1-Zusatz nach Israel geliefert wurde?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorschlag der Änderung des Kjeldahl-Faktors zur Berechnung des Eiweißgehaltes für Säuglingsanfangsnahrung auf Kuhmilchbasis?