Zukunft der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie nach der Quotenliberalisierung
der Abgeordneten Erich G. Fritz, Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Annette Widmann-Mauz, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Gunther Krichbaum, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Ronald Pofalla, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Matthäus Strebl und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Textil- und Bekleidungsindustrie zählt gemessen am Umsatz und an der Zahl ihrer Beschäftigten zu den größten Industriegruppen in Deutschland. Die 1 400 Unternehmen der Branche beschäftigen im Inland 140 000 und international ca. 450 000 Mitarbeiter.
Die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ist eine der wichtigsten Konsumgüterbranchen des Landes, auch wenn ein Großteil des inländischen Bedarfs mit Einfuhren aus anderen Ländern gedeckt wird. Von der Textilproduktion in Deutschland sind derzeit gut 30 Prozent für die Weiterverarbeitung zu Bekleidung bestimmt, etwa 30 Prozent entfallen auf Heim- und Haustextilien. Annähernd 40 Prozent sind so genannte technische Textilien, denen in den kommenden Jahren die größten Wachstumschancen eingeräumt werden.
Durch die seit Anfang 2005 bestehende Quotenliberalisierung infolge des Endes des Welttextilabkommens werden China, aber auch andere große Textilhersteller in Asien, ihre Exporte weiter ausweiten können und somit Druck auf die Weltmarktpreise erzeugen. Dies wird zu erheblichen Strukturveränderungen in der textilen Weltwirtschaft führen, von denen auch Deutschland nicht unberührt bleiben wird.
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Branche einen tief greifenden und schmerzhaften strukturellen Anpassungsprozess vollzogen. Durch die Verlagerung lohnintensiver Arbeitsschritte ins Ausland sowie die Umorientierung der Branche auf neue Anwendungen (technische Textilien) und qualitativ hochwertige Segmente ist die Branche heute international wettbewerbsfähig. Die hohe und ständig steigende Exportquote der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie zeigt, wie sehr das Exportgeschäft für Unternehmen und ihre Strategien an Bedeutung gewinnt. Während 1991 nur knapp ein Viertel des Gesamtumsatzes exportiert wurde, gehen heute bereits fast 40 Prozent in den Export – mit steigender Tendenz. Der europäische Markt alleine ist jedoch zu eng für hoch spezialisierte Anwendungen, Nischenprodukte und relativ hochpreisige Qualitätswaren. Der erfolgreiche Einstieg in weltweite Absatzmärkte ist daher unerlässlich.
Ob die Branche ihre weltweiten Absatzpotenziale auch nutzen kann, hängt entscheidend davon ab, dass kleinen und mittleren Unternehmen der Sprung auf viel versprechende, aber leider schwierige Märkte gelingt. Angesichts sinkender Inlandsumsätze in vielen Betriebszweigen und des zunehmenden Importwettbewerbs wird das Exportgeschäft für viele Unternehmen und ihre Belegschaften nicht nur eine Notwendigkeit sein, sondern zur Überlebensfrage werden. Es wird auf die weitere Entwicklung der internationalen Marktzugangsbedingungen ankommen, die deutsche Exporteure häufig noch vor prohibitiv hohe Hürden stellen. Nur durch den Abbau tarifärer und nichttarifärer Hemmnisse international können die Exportchancen der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie nachhaltig verbessert werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass der internationale Wettbewerb im Textil- und Bekleidungshandel im Einklang mit den Richtlinien der Welthandelsorganisation (WTO) steht. Des Weiteren ist dringend erforderlich, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland es der Branche erlauben, weiterhin wettbewerbsfähig sein zu können. Neben klassischen Kostenfaktoren, die für alle mittelständischen Branchen von Bedeutung sind, spielen für die Textil- und Bekleidungsindustrie insbesondere ein innovationsfreundliches Umfeld und der umfassende Schutz geistigen Eigentums eine entscheidende Rolle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung vom Abbau der Mengenbeschränkungen für Textil- und Bekleidungseinfuhren a) auf die Industrieländer, insbesondere auf Deutschland; b) auf die Schwellenländer; c) auf die Entwicklungsländer?
Wie schätzt die Bundesregierung die jüngste Entwicklung der Textil- und Bekleidungsimporte hinsichtlich Preisen und Mengen aus Asien, insbesondere aus China ein, und welche künftige Entwicklung erwartet sie?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die chinesische Regierung zu einer moderaten Exportstrategie zu bewegen, damit internationale Handelskonflikte von vornherein vermieden werden können?
Welche Maßnahmen ergreift und empfiehlt die Bundesregierung, um durch Quotenliberalisierung drohende soziale Verwerfungen und wirtschaftlichen Rückschritt der stark im Textil- und Bekleidungssektor engagierten kleineren Entwicklungsländer zu verhindern?
Für wie wirkungsvoll hält die Bundesregierung die im Protokoll zum WTO-Beitritt Chinas enthaltene Regelung, wonach im Falle einer Marktstörung bzw. bei einer drohenden Marktstörung im Textil- und Bekleidungsbereich bis 2008 auf einen Schutzklauselmechanismus zurückgegriffen werden kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Schritt der Türkei, die zu Jahresbeginn die textile Schutzklausel im Fall von 42 Produktkategorien angewandt und die Verhängung „vorsorglicher“ Importquoten verfügt hat, und welche Maßnahmen ergreift sie, um den reibungslosen Ablauf des freien Warenverkehrs innerhalb der Zollunion zwischen der Türkei und der EU zu gewährleisten?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit das von der EU-Kommission auf Anregung der europäischen High Level Group on Textiles and Clothing beschlossene Monitoringsystem für Textil- und Bekleidungsimporte so schnell wie möglich funktionstüchtig wird?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Branche potentielle Absatzchancen auf internationalen Märkten ergreifen kann?
Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung der Exportfähigkeit der Branche für deren Zukunft am Standort Deutschland ein?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Problem international hoher Marktzugangshürden speziell im Textil- und Bekleidungsbereich zu lösen?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um im Rahmen der WTO-Verhandlungen den Weg für weiterreichende, sektorale Zollsenkungsverhandlungen für den Textil- und Bekleidungssektor zu ebnen?
Was unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung weltweiter nichttarifärer Handelshemmnisse (NTBs), und wird die Bundesregierung die negativen volkswirtschaftlichen Effekte von NTBs wissenschaftlich analysieren lassen, damit Verhandlungen in Zukunft konkreter, schlagkräftiger und realitätsnäher geführt werden können?
Wird die Bundesregierung in den Schwellenländern Asiens die Errichtung von Verbindungsbüros als Anlauf- und Kontaktstelle für mittelständische Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie unterstützen, nicht zuletzt wegen ihres Pilotcharakters für andere Branchen?
Wie kann das Auslandsmesseprogramm des Bundes künftig noch mittelstandsgerechter gestaltet werden und angesichts des stetig steigenden Engagements der mittelständischen Industrie ein angemessener Sockelbetrag des Sachtitels Auslandsmessen gewährleistet werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass gemäß der Ratsverordnung zur zukünftigen Gestaltung der Allgemeinen Zollpräferenzen für Entwicklungsländer (APS) vom 20. Oktober 2004 Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklungsstand bestimmter Sektoren in bestimmten Ländern bei der Graduierung keine Rolle mehr spielen sollen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass einseitige Präferenzen für Schwellenländer den Anreiz vermindern, über bilaterale oder multilaterale Marktöffnung zu verhandeln, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Problematik angesichts des weltweit hohen Protektionsgrades im Textil- und Bekleidungsbereich?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Innovationsvorsprünge mittelständischer Textil- und Bekleidungsunternehmen zu fördern, und was unternimmt die Bundesregierung, um die technologische Führerschaft deutscher Unternehmen im Bereich technischer Textilien zu erhalten?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Deutschland als Produktionsstandort für die Textil- und Bekleidungsindustrie attraktiv zu halten?
Wie unterstützt die Bundesregierung deutsche mittelständische Unternehmen, deren geistige Eigentumsrechte im Ausland verletzt werden?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Kampf gegen internationale Marken- und Produktpiraterie, insbesondere hinsichtlich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden, der Grenzbeschlagnahme und der Schulung des zuständigen Personals?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bevölkerung auf die negativen Folgen des Kaufs von Kopien und Fälschungen aufmerksam zu machen, auch hinsichtlich drohender rechtlicher Konsequenzen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit es zu einer möglichst raschen Umsetzung der von den Staaten der paneuropäischen Kumulierungszone und des Mittelmeerraums beschlossenen erweiterten Präferenzzone (Paneuro-mediterrane Kumulierungszone) mit harmonisierten Ursprungsregeln kommt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einbeziehung der westlichen Balkanstaaten in die Paneuro-mediterrane Kumulierungszone ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und Integration dieser Länder wäre, und wenn ja, was unternimmt sie, damit deren Einbeziehung möglichst schnell vollzogen werden kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Möglichkeit der buchmäßigen Trennung von Vormaterialien mit und ohne Präferenzursprung speziell für die Textil- und Bekleidungsindustrie von existenzieller Bedeutung ist und eine unnötig restriktive Auslegung der Bewilligungskriterien sowie ein daraus resultierender Entzug der Bewilligung bzw. Nichtgewährung der buchmäßigen Trennung Folgen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Sektors hätte? Ist die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bereit, die Bewilligungskriterien weiterhin wirtschaftsfreundlich zu interpretieren, um damit enorme Flexibilitätsverluste und Kostensteigerungen für die Branche zu verhindern?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorhaben der EU-Kommission, geltende Antidumpingmaßnahmen gegenüber den von dem Seebeben im Indischen Ozean betroffenen Ländern auszusetzen, auch wenn die von den Maßnahmen berührten Exporteure nicht durch die Flutkatastrophe geschädigt wurden und diese Exporteure die WTO-Regeln weiterhin verletzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, alle von der Flutkatastrophe betroffenen Länder – also auch Indien – im Rahmen des neuen APS als zu den bedürftigsten Ländern gehörig einzustufen?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die gleichzeitige Lockerung der APS-Ursprungsregeln (regionale Kumulierung) und die damit einhergehende Bevorzugung indischer Textilwaren gegenüber Textilprodukten aus weniger entwickelten Ländern?