Bestandsaufnahme der finanzpolitischen Auswirkungen der schrittweisen Rückführung der Solidarpakt-II-Mittel auf die Etats der ostdeutschen Länder
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Gegenwärtig wird eine Diskussion über die Perspektive des Solidarpaktes II in der Öffentlichkeit geführt. So behauptet die NRW-SPD-Vorsitzende Hannelore Kraft: „Es kann nicht sein, dass Städte und Gemeinden in NRW, die arm wie die Kirchenmäuse sind und unter hoher Arbeitslosigkeit und niedrigen Steuereinnahmen leiden, ostdeutsche Städte wie Dresden unterstützen müssen, die zukünftig praktisch schuldenfrei sind.“ Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), warf Hannelore Kraft daraufhin „eine gefährliche Zündelei“ an der Solidarität zwischen Osten und Westen vor. In diesen Debatten wird gezielt der Eindruck erweckt, die östlichen Bundesländer seien für die hohe Arbeitslosigkeit und die finanziellen Probleme prekärer Regionen im Westen verantwortlich. Eine Versachlichung der Debatte ist daher dringend geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie verteilen sich die nach Solidarpaktfortführungsgesetz für die neuen Bundesländer und Berlin gewährten Sonderbundesergänzungszuweisungen (SoBEz) im Zeitraum 2005 bis 2019 auf deren Etats (bitte auch jeweils gesondert für jedes Land beantworten)?
Welche Erkenntnisse zieht der Bund aus den vorliegenden Finanzplanungen der Länder über die Kompensation der schrittweisen Verringerung der Solidarpakt-II-Mittel durch Ausgabenkürzungen bzw. Einnahmeerhöhungen durch die neuen Bundesländer und Berlin?
Welche Auswirkungen wird die schrittweise Rückführung der nach Solidarpaktfortführungsgesetz für die neuen Bundesländer und Berlin gewährten SoBEz auf die Investitionsausgaben der neuen Bundesländer und Berlin haben, bzw. welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der Investitionsausgaben je Einwohner auf der Basis der vorliegenden Finanzplanungen der Länder vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle Höhe der Ausgaben der neuen Länder und Berlin für Kostenerstattungen an den Bund für die Rentenleistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) auf Grund der Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR (bitte insgesamt und für jedes betroffene Bundesland ausweisen) vor?
Zu welchem Zeitpunkt werden die Ausgaben der neuen Länder und Berlin für Kostenerstattungen an den Bund für die Rentenleistungen nach dem AAÜG – auf Grund der Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR in die Rentenversicherung – die Einnahmen dieser Länder aus dem nach Solidarpaktfortführungsgesetz dem gewährten SoBEz überschreiten?
Wie entwickelt sich das Verhältnis zwischen den Gesamteinnahmen der neuen Bundesländer und Berlin aus Solidarpaktfortführungsgesetz entsprechend gewährten Sonderbundesergänzungszuweisungen im zu dem Gesamtaufkommen aus dem Solidaritätszuschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und der Zinsabschlag, das in den neuen Ländern und Berlin in den Jahren 2005 und 2006 generiert wurde und das allein dem Bund zusteht?
Welche Einnahmen zieht der Bund gegenwärtig insgesamt aus dem Solidaritätszuschlag, und in welchem Verhältnis stehen sie zu den Ausgaben für den Solidarpakt?
Wie wird sich dieses Verhältnis in den Jahren bis 2019 voraussichtlich entwickeln?
Wann wird das allein an den Bund abzuführende Aufkommen des Solidaritätszuschlages aus den neuen Länder und Berlin die Einnahmen dieser Länder aus dem Solidarpakt voraussichtlich überschreiten?