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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Sachstand des Bologna-Prozesses in den Teilnehmerstaaten und Anerkennung der Abschlüsse in Drittstaaten (G-SIG: 15011280)

Umstellung des Studiensystems auf Bachelor- und Masterstudiengänge, Akkreditierung und Qualitätssicherung, Anerkennung von deutschen Bachelor-Abschlüssen im Ausland, Zahl der ausländischen Studierenden und Zulassung zu einem Masterstudium

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

01.12.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/419609. 11. 2004

Sachstand des Bologna-Prozesses in den Teilnehmerstaaten und Anerkennung der Abschlüsse in Drittstaaten

der Abgeordneten Katherina Reiche, Marion Seib, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer, Dr. Christoph Bergner, Helge Braun, Vera Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Helmut Heiderich, Michael Kretschmer, Werner Lensing, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Bernward Müller (Gera), Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Uwe Schummer und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Angesichts von Globalisierung und Vernetzung des Wissens ist die Internationalisierung der Hochschulen ein wichtiges Anliegen. Dem trägt der Bologna- Prozess zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums Rechnung.

Mittlerweile beteiligen sich 40 Länder am Bologna-Prozess, die Idee reicht weit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus. Strategische Ziele des Bologna- Prozesses sind Transparenz und Vergleichbarkeit der Studiengänge und Abschlüsse, Mobilität von Studierenden und Absolventen, Beschäftigungsfähigkeit, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen.

Ein Schwerpunkt des Bologna-Prozesses ist die Umstellung auf gestufte Studienabschlüsse. Die Teilnehmerstaaten haben sich dazu verpflichtet, vor dem Jahr 2005 mit der Einführung eines zweistufiges Studiensystems zu beginnen und es bis zum Jahr 2010 vollständig umzusetzen. In Deutschland gibt es heute bereits rund 2 500 Bachelor- und Masterstudiengänge. Die Akkreditierung wird durch die Überführung des Akkreditierungsrates in eine Stiftung des öffentlichen Rechts auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt. Um die Fortschritte Deutschlands bewerten und einordnen zu können, ist ein Vergleich mit den anderen Bologna-Teilnehmerstaaten wichtig, insbesondere auch im Vorfeld der anstehenden Nachfolgekonferenz in Bergen/Norwegen.

Zunehmend ist zu lesen, dass es bei der Anerkennung von deutschen Bachelor- Abschlüssen im Ausland, insbesondere in den Bologna-Drittstaaten, zu Schwierigkeiten kommt. Vor allen Dingen sollen dreijährige Bachelor-Studiengänge als Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang in den USA nicht zugelassen werden. So warnte z. B. der geschäftsführende Direktor der Fulbright- Kommission, Rolf Hoffmann, am 8. Juli in der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ vor großen Problemen bei der Anerkennung der neuen Studienabschlüsse Bachelor und Master. Am 16. August 2004 berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ von Vorbehalten in den USA und am 13. Oktober 2004 meldete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf eine Umfrage der amerikanischen Educational Credential Evaluators (ECE) und des Institute of International Education (IIE), dass US-amerikanische und kanadische Universitäten den deutschen Bachelor- Abschluss größtenteils nicht anerkennen. Nach Meldungen in derselben Zeitung vom 14. Oktober 2004 fordert der Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Wolf-Michael Catenhusen, eine konzertierte Aktion der Europäischen Union.

Würden die Meldungen stimmen, dann wäre ein wesentliches Ziel des Bologna- Prozesses, nämlich die Abschlüsse europäischer Studenten zu harmonisieren und ihre gegenseitige und internationale Anerkennung zu sichern, ernsthaft in Gefahr.

Deutschland beschränkt sich im Bologna-Prozess im Wesentlichen auf die Einführung eines zweistufigen Studiensystems. Dies ist um so verwunderlicher, als England mit seinem „Foundation degree“ (dadurch 3-Stufigkeit), Frankreich mit dem Festhalten am „Licence“ und der Sonderposition seiner Elitehochschulen sowie Italien mit der Beibehaltung des italienischen Diploms (Stufe 1: Vordiplom, Stufe 2: Diplom) andere Wege gehen. Viele Argumente zu Bachelor-/ Masterstudienangeboten brechen sich an dieser in letzter Zeit sichtbar gewordenen nationalen Linie von England, Frankreich und Italien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie viele Teilnehmerstaaten des Bologna-Prozesses haben mit der Umstellung ihres Studiensystems auf Bachelor- und Masterstudiengänge (zweistufiges Studiensystem) – wie im Berlin-Kommuniqué vorgesehen – begonnen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

2

Wie viel Prozent der Studiengänge sind in den Bologna-Teilnehmerstaaten auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

3

Wie viel Prozent der gestuften Studiengänge in den Bologna-Teilnehmerstaaten sind modularisiert, mit ECTS (European Credit Transfer System) und Diploma Supplement versehen?

4

Wie viel Prozent der Studierenden in den Bologna-Teilnehmerstaaten sind bereits in Bachelor- und Masterstudiengängen eingeschrieben (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

5

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, welche Maßnahmen hinsichtlich der Qualitätsabsicherung der neuen Studienabschlüsse Bachelor und Master im Rahmen des European Network for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) bereits unternommen worden sind?

6

Wie weit ist der Aufbau von unabhängigen Qualitätskontrollsystemen mit den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bologna-Teilnehmerstaaten gediehen?

7

Inwieweit ist die Entwicklung eines Bologna-weiten Credit-Point-Systems auf Grundlage des ECTS vorangeschritten?

8

Sind der Bundesregierung Probleme bei der Anerkennung von ECTS- Punkten in anderen Bologna-Teilnehmerstaaten bekannt?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten für die Hochschulen bei der Akkreditierung von Studiengängen in den Bologna-Teilnehmerstaaten?

10

Welche Bologna-Teilnehmerstaaten verzichten ganz auf ein Akkreditierungssystem deutscher Prägung (d. h. Apparat aus Akkreditierungsrat, Akkreditierungsagenturen, Akkreditierungskommissionen etc.)?

11

Inwieweit und nach welchen Kriterien werden in anderen Ländern Studentenorganisationen in den Bologna-Prozess mit einbezogen?

12

Wie sind in den Bologna-Staaten die Juristen-, Mediziner-, Pharmazeuten- und Lehrerstudiengänge, die in Deutschland mit einer oder mehreren Staatsprüfungen abschließen, geregelt?

13

Inwieweit haben Teilnehmerstaaten in Bezug auf Ausgestaltung und Erhöhung der Zahl ihrer Austauschprogramme (über die EU-Programme hinaus) auf die Forderung der Bologna-Erklärung, die Mobilität der Studierenden zu fördern, reagiert?

14

Inwieweit haben die Bologna-Teilnehmerstaaten in ihren Studienfinanzierungssystemen für die Studenten Maßnahmen ergriffen, um die Mobilität der Studierenden zu fördern?

15

Gibt es in anderen Bologna-Teilnehmerstaaten oder Bologna-Drittstaaten einzügige Masterstudiengänge ohne einen berufsqualifizierenden Bachelor- Zwischenabschluss?

16

Wie viel Prozent der Masterstudiengänge sind in den Ländern mit klassischem zweigliedrigen Studiensystem, vor allen Dingen in den USA, Kanada, Großbritannien, Australien, konsekutiv, nicht-konsekutiv oder als Weiterbildungsstudiengang konzipiert?

17

Wie lange dauern die bisher in den Bologna-Staaten eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge in der Regel (aufgeschlüsselt nach Ländern)?

18

Welchen Spezialisierungsgrad haben die bisher in den Bologna-Staaten eingeführten Bachelor-Studiengänge, sind sie eher auf eine spezielle Berufsqualifizierung ausgerichtet oder eher auf ein breites Fachwissen angelegt?

19

Wie viel Prozent der Bachelor-Absolventen streben in den Bologna-Teilnehmerstaaten einen Masterabschluss an?

20

Wie viel Prozent der Bachelor-Absolventen in den Ländern mit klassischem zweigliedrigen Studiensystem, insbesondere in den USA, in Großbritannien, Kanada und Australien, absolvieren ein Masterstudium?

21

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass es in Bologna- Drittstaaten Probleme mit der Anerkennung von deutschen Bachelor- Abschlüssen für die Zulassung zu einem Masterstudium, insbesondere im anglo-amerikanischem Raum, USA, Kanada, Australien etc., gibt?

22

Sind der Bundesregierung konkrete Fälle bekannt, in denen deutschen Bachelor-Absolventen ihr Abschluss in anglo-amerikanischen Ländern, insbesondere USA, Kanada und Australien, nicht anerkannt wurde als Zulassung zu einem Master- bzw. Graduiertenstudium?

23

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele deutsche Bachelor-Absolventen im anglo-amerikanischen Raum, insbesondere in den USA, Kanada und Australien, ein Masterstudium aufgenommen haben?

24

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele deutsche Bachelor-Absolventen in anderen Bologna-Teilnehmerstaaten einen Masterabschluss anstreben (nach Ländern aufschlüsseln)?

25

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Studierende mit ausländischem Bachelor-Abschluss in Deutschland ein Masterstudium anstreben (aufgegliedert nach Fächern und Ländern)?

26

Hat sich die Anzahl der ausländischen Studierenden in den Semestern 7 bis 11 an deutschen Hochschulen in den Jahren 2003 und 2004 erhöht, und wenn ja, um viele (aufgeschlüsselt nach Fächern und Herkunftsländern)?

27

Orientieren sich die Hochschulen im anglo-amerikanischem Raum, insbesondere den USA, Kanada und Australien, hinsichtlich ihrer Zulassungserfordernisse beim Masterstudium an der zeitlichen Länge des Studiums bis zum Bachelor-Abschluss, an den Inhalten des Studiums oder gibt es Mischformen?

28

Sind die Hochschulen in Bologna-Drittstaaten, insbesondere im anglo- amerikanischen Raum (USA, Kanada, Australien), über die Reformen des deutschen Hochschulsystems und des Bologna-Prozesses im Allgemeinen informiert?

29

Was tut die Bundesregierung dafür, dass die deutschen Bachelor- und Masterabschlüsse weltweit anerkannt werden? Welche Abkommen sind dafür geschlossen worden?

30

Was tut die Bundesregierung für die Information von Hochschulen in Bologna-Drittstaaten, insbesondere in den USA und Australien, über deutsche Bachelor- und Masterabschlüsse sowie über den Bologna-Prozess allgemein?

31

Ist es zutreffend, dass gerade die Universitäten in den USA, die über den Bologna-Prozess in Deutschland gut informiert sind und durch Austausch ständig im Kontakt mit deutschen Studenten stehen, große Vorbehalte gegenüber dem derzeitigen Bachelor- und Masterabschluss deutscher Hochschulen haben?

32

Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung, der Länder, des Akkreditierungsrates und der Akkreditierungsagenturen in den Bologna- Drittstaaten über den Bologna-Prozess und vor allen Dingen die deutschen Bachelor- und Masterstudiengänge informieren und welche speziellen Aufgaben fallen dabei den Organisationen im Einzelnen zu? Welche Rolle kommt dabei speziell der EU, der Bundesregierung, den Ländern, den Akkreditierungsagenturen, den Hochschulen und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zu?

33

Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung das Diploma Supplement bei der Anerkennung von Abschlüssen in Bologna- Teilnehmerwie auch Bologna-Drittstaaten?

34

Unter welchen Voraussetzungen werden die in Großbritannien eingeführten Abschlüsse eines dreijährigen Bachelor-Studiengangs in den USA, in Kanada und in Australien bei der Zulassung zu einem Masterstudiengang anerkannt?

35

Durch welche Maßnahmen kann die Qualitätssicherung, die als das erste Hauptziel des Bologna-Prozesses angesehen wird, erreicht werden?

Berlin, den 9. November 2004

Katherina Reiche Marion Seib Thomas Rachel Dr. Maria Böhmer Dr. Christoph Bergner Helge Braun Vera Dominke Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Helmut Heiderich Michael Kretschmer Werner Lensing Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Bernward Müller (Gera) Albert Rupprecht (Weiden) Uwe Schummer Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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