Kompetenzen von Bund und Ländern im Bildungsbereich
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit den bundesstaatlichen Zuständigkeiten im Bildungs- und Wissenschaftsbereich sollte Qualität in allen Bildungsbereichen gesichert und der Verfassungsgrundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen garantiert werden. Weder die derzeitigen Regelungen noch die geplante Föderalismusreform scheinen diesem Anspruch jedoch gerecht zu werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
a) Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der frühkindlichen Erziehung der Kompetenztitel „Öffentliche Fürsorge“ (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 7 des Grundgesetzes – GG) für die Abdeckung der Bundeskompetenz in dieser Bildungsphase ausreichend?
b) Inwieweit sollte dieser Kompetenztitel aus Sicht der Bundesregierung ausgeweitet werden, um der wachsenden Bedeutung der frühkindlichen Erziehung gerecht zu werden und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in dieser Bildungsphase zu sichern?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis der verausgabten Mittel im Rahmen des Ganztagsschulprogramms zum formulierten Förderziel der qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen angesichts der Tatsache dass 90 Prozent der Mittel für den Aufbau neuer Ganztagsschulen oder in zusätzliche Plätze an bereits bestehenden Ganztagsschulen verwendet wurden (Quelle: Zwischenbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Stand August 2005)?
b) Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die Länder aufzufordern, bislang bei der Förderung vernachlässigte Schulformen oder Investitionsziele stärker als bisher zu berücksichtigten?
c) Wäre solch eine Aufforderung im Rahmen der derzeitigen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung rechtlich möglich?
d) Wie verhält es sich damit nach der geplanten Föderalismusreform?
a) Gibt es weitergehende Maßstäbe für die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Ganztagsschulprogramms als die in Artikel 1 der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003–2007 genannten? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?
b) Inwiefern werden bei der Vergabe der Fördermittel aus dem Ganztagsschulprogramm bereits die im „Nationalen Reformprogramm Deutschland“ angekündigten verbindlichen Standards zur Sicherung der Qualität von Unterricht und Lehre eingesetzt (Bundestagsdrucksache 16/313, LL 23, S. 7)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Ländern als den in der Bundestagsdrucksache 16/330 genannten Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz angesichts des „hohen Bedarfs schulischer Ganztagsangebote in allen Ländern“, eigene Investitionen im Sinne des Ganztagsschulprogramms zu tätigen (Quelle: Bundestagsdrucksache 16/330, Antwort der Bundesregierung auf Frage 33)?
b) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung nach In-Kraft-Treten der geplanten Föderalismusreform eine (rechtliche) Möglichkeit, eine ähnliche Förderung wie das Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ zu wiederholen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Aufnahme eines neuen Kompetenztitels „Recht der Berufsbildung“ in den Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 GG zur rechtlichen Klarstellung der Bundeskompetenz im Bereich der beruflichen Bildung?
a) Inwieweit hat sich das bundesstaatliche Sozialgefüge durch die bereits erfolgte oder angekündigte Einführung von Studiengebühren in den Bundesländern seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 aus Sicht der Bundesregierung in beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt bzw. zeichnet sich solch eine Entwicklung konkret ab?
b) Auf welche Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung bei dieser Einschätzung?
c) Welche Möglichkeiten zum Eingreifen verbleiben dem Bund im Falle einer solchen Entwicklung nach der geplanten Föderalismusreform?
a) Inwieweit werden die unterschiedlichen Ausgangslagen der Bundesländer bei der derzeitigen Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau aus Sicht der Bundesregierung ausgeglichen?
b) Welche Bundesmaßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung getroffen werden, um die kapazitiven Voraussetzungen für eine Öffnung des Hochschulzugangs zu schaffen und unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen zwischen Bundesländern abzubauen?
a) Inwieweit wird sich die Bundesregierung bei der laut Koalitionsvertrag geplanten Etablierung von Weiterbildung als einer „vierten Säule des Bildungssystems“ an den bestehenden Rahmenregelungen im Hochschulbereich orientieren?
b) Welche verfassungsrechtlichen Regelungen hält die Bundesregierung im Bereich der Weiterbildung für erforderlich, um bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der Weiterbildung zu definieren?