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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Dienstleistungsfreiheit nach der EU-Osterweiterung (G-SIG: 15011664)

Wettbewerbsfähigkeit, Niederlassungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen deutscher und ausländischer Unternehmen, Übergangsfristen, Verdrängung deutscher Arbeitnehmer und Schaffung bzw. Erhalt deutscher Arbeitsplätze, Erfahrung mit Mindestentgelten und anderen Arbeitnehmerrechten im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der Baubranche, Ausweitung auf andere Branchen, Auswirkungen, Probleme bei Vollzug und Kontrolle (u.a. Abgrenzung von Arbeitnehmerentsendung zu Arbeitnehmerüberlassung und Selbständigkeit zu Scheinselbständigkeit, zuständige Behörden, Zusammenarbeit mit den neuen EU-Mitgliedstaaten), politischer Handlungsbedarf

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

27.05.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/540719. 04. 2005

Dienstleistungsfreiheit nach der EU-Osterweiterung

der Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Georg Nüßlein, Peter Hintze, Peter Altmaier, Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, Kurt-Dieter Grill, Olav Gutting, Gunther Krichbaum, Holger Haibach, Dr. Gerd Müller, Thomas Silberhorn, Michael Stübgen, Matthias Wissmann, Roland Gewalt, Georg Girisch, Josef Göppel, Michael Grosse-Brömer, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Ursula Heinen, Michael Hennrich, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Klaus Hofbauer, Bernhard Kaster, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Jürgen Klimke, Michael Kretschmer, Franz Obermeier, Thomas Rachel, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Andreas Schockenhoff, Edeltraut Töpfer, Annette Widmann-Mauz und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht außer Frage, dass die EU-Osterweiterung den Interessen Deutschlands entspricht. Auch die Bundesregierung hat in der Vergangenheit oft von den Chancen der Osterweiterung gesprochen. Diese Chancen müssen aber in konkrete wirtschaftliche Vorteile übersetzt werden, und zwar im Rahmen eines aktiven politischen Gestaltungsprozesses.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung frühzeitig und wiederholt aufgefordert, unsere Interessen bei den europäischen Verhandlungen zu vertreten und auf nationaler Ebene einen angemessenen rechtlichen Rahmen zu setzen, um die wirtschaftlichen Chancen der Osterweiterung nutzen zu können. Dies betrifft auch die Ausgestaltung der Dienstleistungsfreiheit für Unternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland und für deutsche Unternehmen in den neuen EU-Mitgliedstaaten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung zudem aufgefordert, ein regelmäßiges und umfassendes Monitoring der wirtschaftlichen Auswirkungen der Osterweiterung einzuleiten.

Beiden Aufforderungen ist die Bundesregierung bisher nicht oder nur ungenügend nachgekommen. Und bei der Aushandlung der nächsten EU-Erweiterung mit Bulgarien und Rumänien scheint sich an der Herangehensweise der Bundesregierung nichts geändert zu haben.

In der aktuellen Debatte um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und deutscher Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der EU-Dienstleistungsfreiheit ist die Bundesregierung gefordert, zunächst die konkrete Sachlage zu klären. Auf Grundlage dieser konkreten Fakten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Osterweiterung können und müssen weitere politische Maßnahmen diskutiert und beschlossen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen

II. Verdrängung deutscher Arbeitnehmer

III. Probleme bei Vollzug und Kontrolle der Dienstleistungsfreiheit

IV. Politischer Handlungsbedarf

Fragen64

1

Wie viele Dienstleistungsunternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten haben sich seit dem 1. Mai 2004 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen (aufgeschlüsselt nach Regionen, Branchen und Herkunftsländern)?

2

Wie viele der genannten Niederlassungen werden als selbständige Unternehmen betrieben (aufgeschlüsselt nach Regionen, Branchen und Herkunftsländern)?

3

Wie viele Dienstleistungsunternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten bieten seit dem 1. Mai 2004 grenzüberschreitende Dienstleistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an (aufgeschlüsselt nach Regionen, Branchen und Herkunftsländern)?

4

Wie viele der genannten Unternehmen bieten die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen als selbständige Einzelunternehmer in den Branchen an, die durch Übergangsfristen in Deutschland geschützt sind (aufgeschlüsselt nach Regionen, Branchen und Herkunftsländern)?

5

Wie groß sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Unterschiede der Angebotspreise von Dienstleistungsunternehmen aus Deutschland und aus den neuen EU-Mitgliedstaaten auf dem deutschen Markt (aufgeschlüsselt nach Branchen und Herkunftsländern)?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Dienstleistungsangebots aus den EU-Beitrittsstaaten (niedergelassene und grenzüberschreitende Anbieter) im Vergleich zu den vor der Erweiterung gemachten Prognosen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen speziell in den Handwerksbranchen, die gemäß der Anlage A zur Handwerksordnung reglementiert sind?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen speziell in den Handwerksbranchen, die gemäß der Anlage B zur Handwerksordnung reglementiert sind?

9

Wie viele Dienstleistungsunternehmen aus Deutschland haben sich seit dem 1. Mai 2004 im Gebiet der neuen EU-Mitgliedstaaten niedergelassen (aufgeschlüsselt nach Staaten und Branchen)?

10

Wie viele der genannten Niederlassungen werden als selbständige Unternehmen betrieben (aufgeschlüsselt nach Staaten und Branchen)?

11

Wie viele Dienstleistungsunternehmen aus Deutschland bieten seit dem 1. Mai 2004 grenzüberschreitende Dienstleistungen auf dem Gebiet der neuen EU-Mitgliedstaaten an (aufgeschlüsselt nach Staaten und Branchen)?

12

Wie viele der genannten Unternehmen bieten die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen als selbständige Einzelunternehmen in den Branchen an, die durch Übergangsfristen in den neuen EU-Mitgliedstaaten geschützt sind (aufgeschlüsselt nach Staaten und Branchen)?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit und Nützlichkeit der Übergangsfristen für einzelne Dienstleistungsbranchen?

14

Welche neuen EU-Mitgliedstaaten haben im Gegenzug zu den deutschen Übergangsfristen im Bereich der Dienstleistungsfreiheit reziproke Maßnahmen ergriffen?

15

Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, dass die neuen EU-Mitgliedstaaten, die noch keine reziproken Maßnahmen im Gegenzug zu den deutschen Übergangsfristen im Bereich der Dienstleistungsfreiheit ergriffen haben, dies in Zukunft für einzelne Branchen (insbesondere die Baubranche) tun werden?

16

Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, dass die genannten neuen EU-Mitgliedstaaten im Fall einer Verlängerung der deutschen Übergangsfristen nach Ablauf der ersten 2 Jahre reziproke Maßnahmen ergreifen werden?

17

Inwieweit führt die Bundesregierung mit den genannten neuen EU-Mitgliedstaaten regelmäßige Konsultationen zur Frage der Übergangsfristen im Bereich der Dienstleistungsfreiheit durch?

18

Wie bewertet die Bundesregierung das Marktpotential in den neuen EU-Mitgliedstaaten, das deutsche Unternehmen aufgrund der reziproken Einführung von Übergangsfristen in dem jeweiligen Staat nicht erschließen können?

19

In welchem Ausmaß sind Dienstleistungsunternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf dem Markt der neuen EU-Mitgliedstaaten, welche gegenüber Deutschland Übergangsfristen geltend machen, präsent?

20

In welchem Ausmaß (aufgeschlüsselt nach Regionen, Branchen und Herkunftsländern) kommt es nach Ansicht der Bundesregierung zur Verdrängung deutscher Arbeitnehmer durch Dienstleistungsunternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten?

21

Geht die Bundesregierung dabei von einem Rechtsproblem (legales Ausnutzen rechtlicher Bestimmungen) oder von einem Kontrollproblem (illegaler Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen) aus?

22

In welchem Ausmaß konnten nach Ansicht der Bundesregierung Arbeitsplätze deutscher Arbeitnehmer aufgrund erfolgreicher Mischkalkulation zwischen Unternehmen aus Deutschland und den neuen EU-Mitgliedstaaten erhalten oder gar geschaffen werden?

23

In welchem Ausmaß konnte nach Ansicht der Bundesregierung die Verlagerung von ganzen Produktionsbereichen ins Ausland (Direktinvestitionen) durch den Rückgriff auf ausländische Dienstleistungsunternehmen in Deutschland verhindert werden?

24

In welchem Ausmaß konnte nach Ansicht der Bundesregierung die Verlagerung von einzelnen Produktionsabläufen ins Ausland (Zuliefererverträge) durch den Rückgriff auf ausländische Dienstleistungsunternehmen in Deutschland verhindert werden?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen der Verdrängung deutscher Arbeitnehmer infolge der Dienstleistungsfreiheit seit der Osterweiterung auf der einen Seite (negative Auswirkungen) und der Schaffung und Erhaltung deutscher Arbeitsplätze infolge von erfolgreicher Mischkalkulation in deutschen Unternehmen durch den Rückgriff auf Dienstleistungsunternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten auf der anderen Seite (positive Auswirkungen)?

26

Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung auf europäischer Ebene, um eventuelle Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt infolge der Dienstleistungsfreiheit zu beseitigen?

27

Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung auf nationaler Ebene, um eventuelle Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt infolge der Dienstleistungsfreiheit zu beseitigen?

28

Wie hat sich die Anzahl der Erwerbstätigen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe seit Inkrafttreten des Arbeitnehmerentsendegesetzes entwickelt (aufgeschlüsselt nach abhängig Beschäftigten und Selbständigen)?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrung mit der allgemeinen rechtlichen Verordnung tariflicher Bestimmungen von Mindestentgelten und anderen Arbeitnehmerrechten im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes im Hinblick auf das Erreichen der gesetzten Schutzziele für deutsche Arbeitnehmer in der Baubranche?

30

In welchem Ausmaß konnten Verstöße gegen die allgemeine rechtliche Verordnung der genannten tariflichen Bestimmungen in der Baubranche festgestellt werden, und wie schätzt die Bundesregierung hierbei die Dunkelziffer ein?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von bürokratischem Aufwand und Nutzen zur Durchsetzung der allgemeinen rechtlichen Verordnung der genannten tariflichen Bestimmungen in der Baubranche?

32

Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die allgemeine rechtliche Verordnung der genannten tariflichen Bestimmungen in der Baubranche auch auf andere Dienstleistungsbranchen auszuweiten?

33

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der bürokratische Mehraufwand für deutsche Unternehmen infolge einer Ausweitung der allgemeinen rechtlichen Verordnung von Mindestlöhnen auf andere Dienstleistungsbranchen?

34

Welche wirtschaftlichen Folgen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung die Ausweitung der allgemeinen rechtlichen Verordnung von Mindestlöhnen auf andere Dienstleistungsbranchen im Hinblick auf die Verlagerung deutscher Produktionsbereiche (durch Direktinvestitionen oder Zulieferung) ins Ausland?

35

Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung infolge einer Verlagerung deutscher Produktionsbereiche (durch Direktinvestitionen oder Zulieferung) ins Ausland aufgrund der Einführung einer allgemeinen rechtlichen Verordnung von Mindestlöhnen für andere Dienstleistungsbranchen?

36

Wie haben sich die Werkvertragskontingente für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in den durch Übergangsfristen geschützten Branchen seit dem 1. Mai 2004 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Regionen, Branchen und Herkunftsländern)?

37

In welchem Ausmaß werden die genannten Werkvertragskontingente tatsächlich ausgeschöpft?

38

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen mit den Übergangsfristen gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit?

39

Wie sind die praktischen Erfahrungen im Vollzug der Dienstleistungsfreiheit auf deutscher Seite? Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung bürokratische Hindernisse bei der Anerkennung der Zulassung von Dienstleistungsunternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland?

40

Wie sind die praktischen Erfahrungen im Vollzug der Dienstleistungsfreiheit auf Seiten der neuen EU-Mitgliedstaaten? Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung bürokratische Hindernisse bei der Anerkennung der Zulassung von deutschen Dienstleistungsunternehmen in diesen Staaten?

41

Welche anderen Barrieren gibt es nach Ansicht der Bundesregierung für deutsche Dienstleistungsunternehmen in den neuen EU-Mitgliedstaaten (z. B. im Vergaberecht oder bei der deutschen Förderung von Auslandsinvestitionen) und wie wirken sich diese Barrieren auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen aus?

42

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung rechtliche Probleme bei der Abgrenzung von Arbeitnehmerentsendung zu Arbeitnehmerüberlassung (besonders im Hinblick auf die zeitliche Definition des Begriffs der „vorübergehenden“ Entsendung)?

43

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung rechtliche Probleme bei der Abgrenzung von legaler Selbständigkeit zu illegaler Scheinselbständigkeit im Bereich der von Übergangsfristen geschützten Dienstleistungsbranchen?

44

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Probleme bei der Kontrolle von grenzüberschreitenden und niedergelassenen Dienstleistungsunternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland?

45

Welche Behörden sind in Deutschland für die Kontrolle der genannten Dienstleistungsunternehmen zuständig?

46

Wie und in welchem Umfang erfolgt die Kontrolle der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerentsendung und Arbeitnehmerüberlassung durch Unternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten?

47

Wie und in welchem Umfang erfolgt die Kontrolle der Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit bei Dienstleistungsunternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten?

48

Wie und in welchem Umfang erfolgt die Kontrolle der allgemeinen rechtlichen Verordnung tariflicher Bestimmungen in Bezug auf Mindestentgelte und andere Rechte von Arbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in Deutschland tätig sind?

49

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der zusätzliche Personalaufwand, der zur effektiven Kontrolle einer Ausweitung der allgemeinen rechtlichen Verordnung von Mindestlöhnen nötig wäre, und wie hoch sind die damit verbundenen Kosten?

50

Wie und in welchem Umfang erfolgt die Kontrolle sonstiger rechtlicher Vorschriften und Standards (wie etwa Sicherheits- oder Hygienenormen) bei Unternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in Deutschland tätig sind?

51

Wie und in welchem Umfang erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den zur Kontrolle der oben genannten Dienstleistungsunternehmen zuständigen Behörden in Deutschland auf der einen und in den neuen EU-Mitgliedstaaten auf der anderen Seite?

52

Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen den genannten Behörden in Deutschland und den neuen EU-Mitgliedstaaten würden nach Ansicht der Bundesregierung wesentlich zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und deutscher Arbeitnehmer beitragen?

53

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung in die Wege leiten, um eventuelle Probleme bei dem praktischen Vollzug der Dienstleistungsfreiheit in Deutschland und in den neuen EU-Mitgliedstaaten zu beseitigen?

54

Erwägt die Bundesregierung, die Übergangsfristen im Bereich der Dienstleistungsfreiheit gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten nach Ablauf der ersten 2 Jahre zu verlängern?

55

Erwägt die Bundesregierung, die Übergangsfristen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten nach Ablauf der ersten 2 Jahre zu verlängern?

56

Können aus den bisherigen Erfahrungen mit den Übergangsfristen im Bereich der Dienstleistungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit Schlussfolgerungen für die konkrete Ausgestaltung der Übergangsfristen bei den möglichen nächsten Runden der EU-Erweiterung gezogen werden?

57

Welches Modell zur Gestaltung der Übergangsfristen favorisiert die Bundesregierung bei der Aushandlung kommender EU-Beitrittsverträge? Wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen – und wenn ja, welche – um die bereits ausgehandelten Beitrittsverträge mit Bulgarien und Rumänien insoweit zumindest in ihren Wirkungen für Deutschland abzumildern?

58

Welche rechtlichen Maßnahmen will die Bundesregierung auf europäischer Ebene anregen oder unterstützen, um eventuelle Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt infolge der Dienstleistungsfreiheit zu beseitigen?

59

Welche rechtlichen Maßnahmen will die Bundesregierung auf nationaler Ebene in die Wege leiten, um eventuelle Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt infolge der Dienstleistungsfreiheit zu beseitigen, und in welchem zeitlichen Horizont soll dies geschehen?

60

Ist es richtig, dass die Bundesregierung beabsichtigt, den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf die gesamte deutsche Wirtschaft auszudehnen, wie der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Andres am 13. April 2005 in der Bundespressekonferenz erklärt hat? Wenn nicht, welche Bereiche sollen erfasst werden?

61

Welche rechtlichen Maßnahmen will die Bundesregierung in die Wege leiten, um eventuelle Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Arbeitnehmerentsendung und Arbeitnehmerüberlassung zu beseitigen?

62

Welche rechtlichen Maßnahmen will die Bundesregierung in die Wege leiten, um eventuelle Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit zu beseitigen?

63

Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Entwurf der Leiharbeitnehmer-Richtlinie durch die Europäische Kommission?

64

Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen den zur Kontrolle von Dienstleistungsunternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten zuständigen Behörden in Deutschland und den Herkunftsländern will die Bundesregierung in die Wege leiten?

Berlin, den 19. April 2005

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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