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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Förderung eines freiwilligen Internationalen Dienstes (G-SIG: 15011613)

Förderung grenzüberschreitender Freiwilligendienste seit 1998, FSJ-Dienste im Ausland, Arbeit des EFD, Sozialleistungen an Freiwillige, § 14b Zivildienstgesetz, begleitende Beratung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

29.04.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/528112. 04. 2005

Förderung eines freiwilligen Internationalen Dienstes

der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Christian Ruck, Dr. Ralf Brauksiepe, Thomas Dörflinger, Maria Eichhorn, Rainer Eppelmann, Ingrid Fischbach, Hartwig Fischer (Göttingen), Siegfried Helias, Dr. Egon Jüttner, Rudolf Kraus, Werner Lensing, Dr. Conny Mayer (Freiburg), Sibylle Pfeiffer, Christa Reichard (Dresden), Arnold Vaatz und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Freiwilligendienst ist ein wichtiger Lernort für soziale Kompetenzen. Er ermöglicht es, grundlegende Werte zu erfahren und zu praktizieren. Durch die enger werdende Vernetzung der Welt werden Verständigung und Verantwortung auch über kulturelle und politische Grenzen hinweg unabdingbar für ein friedliches Miteinander. Der freiwillige Internationale Dienst (FID) bietet die Möglichkeit zum interkulturellen Lernen und der praktischen Erfahrung von Interdependenz auf internationaler und globaler Ebene. Er bildet wichtige Fähigkeiten und Kenntnisse für das Zusammenleben der Völker heran. Besonders im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit ist der grenzüberschreitende Freiwilligendienst damit ein wichtiges Element zur Schaffung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für die gegenseitige Verantwortung und für die Notwendigkeit der Kooperation von Industrie- und Entwicklungsländern. Im Ausland erfahren Freiwillige die Bedeutung von Fairness und Solidarität und tragen so zur Sensibilisierung der entsendenden Gesellschaft für die Probleme und Fragestellungen der Entwicklungszusammenarbeit mit bei. Der verstärkte Einsatz Freiwilliger im Rahmen eines freiwilligen Internationalen Dienstes birgt die Chance, den Aufgaben und Zielsetzungen der Entwicklungszusammenarbeit zu größerer gesellschaftlicher Beachtung auf der Grundlage unmittelbarer persönlicher Erfahrungen zu verhelfen und somit die Relevanz der Entwicklungspolitik einem größeren Personenkreis zu erschließen. Zugleich unterstützen freiwillige Internationale Dienste den Dialog und den Austausch zwischen den Zivilgesellschaften, indem im Zuge der Freiwilligeneinsätze persönliche Kontakte und institutionelle Beziehungen entstehen. Der grenzüberschreitende Freiwilligendienst in Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit leistet damit auch einen Beitrag zur Festigung zivilgesellschaftlicher Strukturen in den Partnerländern.

Seit einigen Jahren beobachten die Träger von längerfristigen Freiwilligendiensten ein wachsendes Interesse an Freiwilligendiensten im Ausland. Dieses Interesse geht besonders von jungen Menschen aus, umfasst aber auch Angehörige anderer Altersgruppen. Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für Dienste im Ausland werden jedoch als unzureichend im Hinblick auf die Anforderungen seitens der Freiwilligen und ihres Dienstes wie auch bezüglich seiner gesellschaftlichen Anerkennung beurteilt. Eine umfassende Absicherung grenzüberschreitender Freiwilligendienste und eine damit verbundene Klärung des rechtlichen Status der Freiwilligen und der Begleitstruktur seitens der Träger konnte bisher noch nicht erreicht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 1998 unternommen, um die im Koalitionsvertrag von 1998 niedergelegte Zielsetzung des Abbaus rechtlicher und institutioneller Hindernisse hinsichtlich der Förderung grenzüberschreitender Freiwilligendienste zu erreichen und mit welchem Erfolg?

2

Wie viele Freiwillige haben in den Jahren 1998 bis 2004 Freiwilligendienste im Ausland im Rahmen des freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) verrichtet (bitte differenziert nach Jahren und Zielländern darstellen; (bitte auch die jährliche Anzahl der FSJ im Ausland gemäß § 14c Zivildienstgesetz (ZDG) gesondert ausweisen)?

3

Konnte mit der Novellierung des FSJ-Gesetzes vom 15. Juli 2002 die Anzahl der FSJ-Dienste im Ausland im Vergleich zu den Vorjahren nennenswert erhöht werden (bitte mit Zahlenangaben, gesondert nach Entsendungen und Aufnahmen sowie nach Diensten gemäß § 14c ZDG)?

Wenn nicht, was sind dafür die Gründe?

4

Weshalb besteht die Bundesregierung beim FSJ im Ausland entgegen den Praxisanforderungen der Freiwilligen und der Träger auf einem Zeitkorridor von nur zwölf Monaten für das FSJ im Ausland (inklusive Bildungsseminare)?

5

Wie viele Freiwillige haben in den Jahren 1998 bis 2004 Freiwilligendienste im Ausland im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) verrichtet (bitte differenziert nach Jahr und Zielländern darstellen)?

6

In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 1998 bis 2004 ein anderer Dienst im Ausland gemäß § 14b ZDG geleistet (bitte differenziert nach Jahr und Zielländern darstellen)?

7

Liegen der Bundesregierung Daten oder Schätzungen darüber vor, wie viele Menschen darüber hinaus jährlich im Rahmen rechtlich nicht geregelter Einsätze mindestens sechs Monate freiwillig im Ausland tätig geworden sind (bitte differenziert nach Zielländern darstellen und Doppelzählungen mit Frage 4 vermeiden)?

8

Wie begründet die Bundesregierung die Unterschiede bei der öffentlichen Förderung von Diensten nach § 14c ZDG (Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge und des Taschengeldes für junge Männer) und herkömmlichen FSJ-Diensten im Ausland nach dem FSJG durch überwiegend junge Frauen und Diensten nach § 14b ZDG?

9

Auf der Grundlage welchen aufenthaltsrechtlichen Status verrichten Freiwillige im Rahmen der verschiedenen Rechtsformen ihren Dienst im Ausland (bitte differenziert nach Ländern darstellen)?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der von Entsendeorganisationen in Deutschland angebotenen Plätze für grenzüberschreitende Freiwilligendienste, und in welchem Verhältnis steht diese Anzahl zur Anzahl der Interessenten?

11

Welche Rahmenbedingungen können nach Auffassung der Bundesregierung wie verändert werden, damit die Träger die Anfrage nach Freiwilligendiensten im Ausland besser erfüllen können?

12

Unter welchen Bedingungen sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, wie bei FSJ, EFD und dem anderen Dienst im Ausland gemäß § 14b ZDG auch bei nicht geregelten Freiwilligeneinsätzen im Ausland das Kindergeld während des Freiwilligendienstes fortzubezahlen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine rechtliche Absicherung grenzüberschreitender Freiwilligendienste herbeizuführen, die nicht unter FSJ und EFD fallen und kein anderer Dienst im Ausland im Sinne des § 14b ZDG sind?

14

Welche Aspekte des Freiwilligendienstes im Ausland soll nach Auffassung der Bundesregierung eine solche Regelung umfassen?

15

Soll sich nach Auffassung der Bundesregierung eine rechtliche Regelung der bisher nicht geregelten grenzüberschreitenden Freiwilligendienste an den Bestimmungen über das FSJ im Ausland orientieren und den Freiwilligen damit einen arbeitnehmerähnlichen Status gewähren, oder soll in Anlehnung an den EFD ein eigener Status freiwilliger Internationaler Dienst geschaffen werden?

16

Inwieweit hält die Bundesregierung die Übertragbarkeit bestehender Vorschriften des FSJ-Gesetzes auf den rechtlich nicht geregelten grenzüberschreitenden Freiwilligendienst für gegeben?

17

Inwieweit hält die Bundesregierung die Übertragbarkeit bestehender Vorschriften zum EFD auf den rechtlich nicht geregelten grenzüberschreitenden Freiwilligendienst für gegeben?

18

Wo wären aus Sicht der Bundesregierung flexiblere Regelungen notwendig und sinnvoll?

19

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Qualitätssicherung bei den Trägern bei grenzüberschreitenden Freiwilligendiensten so organisiert, geregelt und gefördert werden, dass auch kleinere Initiativen und Vereine Freiwillige im grenzüberschreitenden Einsatz vorbereiten und begleiten können?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung das Erfordernis einer rechtlichen Definition und Absicherung von grenzüberschreitenden Freiwilligeneinsätzen durch Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind?

21

Eine Regelung in welcher Form würde nach Auffassung der Bundesregierung dem Anliegen der Förderung solcher generationsübergreifender Freiwilligendienste im Ausland optimal gerecht?

22

Welche Erfahrungen bestehen bereits hinsichtlich generationsübergreifender Freiwilligeneinsätze im Ausland?

23

Wird seitens der Bundesregierung auch an die Förderung von Modellprojekte generationsübergreifender Freiwilligendienste im Ausland gedacht?

24

Inwieweit stellen die bestehenden Qualitätskennzeichen für den Dienst nach § 14b ZDG gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 2. Juli 2003 eine Basis für eine Ausweitung auf den gesamten Bereich des Freiwilligendienstes im Ausland dar?

25

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Aufbau entsprechender Beratungseinrichtungen zu unterstützen?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit definierter Kriterien hinsichtlich Qualität, Umfang und Inhalt von Vorbereitungsprogrammen auf Freiwilligeneinsätze im Ausland, und wie wird die Einhaltung dieser Kriterien sichergestellt?

27

Welche Erfahrungen liegen vor hinsichtlich der Durchführung von bedarfsgerechten Begleitseminaren im Einsatzland zur Erhöhung der praxisnahen Qualifizierung der Freiwilligen, und inwieweit hält es die Bundesregierung für angezeigt, die Bedingungen für grenzüberschreitende Freiwilligendienste in Abweichung zu den bestehenden gesetzlichen Vorgaben zum FSJ im Ausland in dem Sinne zu öffnen, dass verstärkt Seminare und insbesondere Sprachkurse im Zielland durchgeführt werden?

Berlin, den 12. April 2005

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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