Energiepreisentwicklung in Deutschland
der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Helge Braun, Cajus Julius Caesar, Alexander Dobrindt, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim Fuchtel, Georg Girisch, Dr. Reinhard Göhner, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Gerda Hasselfeldt, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Helmut Lamp, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Wolfgang Meckelburg, Laurenz Meyer (Hamm), Doris Meyer (Tapfheim), Franz Obermeier, Dr. Peter Paziorek, Ulrich Petzold, Dr. Joachim Pfeiffer, Ronald Pofalla, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Matthäus Strebl, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Eine sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Energieversorgung ist ein wichtiger Standortfaktor und eine Grundvoraussetzung für die Schaffung und Erhaltung neuer Arbeitsplätze in Deutschland.
Die Liberalisierung der Energiemärkte vor dem Regierungswechsel 1998 hat zu Kostenentlastungen für die Verbraucher von rund 7,5 Mrd. Euro jährlich geführt. Durch neue von der derzeitigen Bundesregierung beschlossene politische Lasten, wie die Stromsteuer, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurde diese Liberalisierungsrendite inzwischen vollständig aufgezehrt. Die Stromkosten gehören wieder zu den höchsten in Europa.
Das Fazit nach sechs Jahren rot-grüner Energiepolitik lautet: Explodieren der Energiepreise, höhere Staatsquote, negativer Beschäftigungseffekt und mangelnde inländische Investitionsbereitschaft der Energiewirtschaft. Die Bundesregierung hat es darüber hinaus noch nicht einmal geschafft, ihr schon mehrfach angekündigtes Energieprogramm vorzulegen.
Die staatlich verursachten Belastungen des Strompreises sind von rund 2,2 Mrd. Euro im Jahr 1998 um das Fünffache auf über 12 Mrd. Euro im Jahr 2004 angestiegen. Durch die Verteuerung der Stromkosten haben die deutschen Unternehmen einen erheblichen Standortnachteil. Den privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern wird die Kaufkraft entzogen.
Die Europäische Union (EU) hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2010 auf rund 22 Prozent zu erhöhen. Für Deutschland bedeutet dies eine Erhöhung auf 12,5 Prozent bis 2010. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien an. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf mindestens 20 Prozent ansteigen. Dies wird den Strompreis zusätzlich belasten.
Damit der Standort Deutschland wettbewerbsfähig bleibt, gehören alle Gesetze, die die Energiepreise belasten, auf den Prüfstand.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass 61 Prozent der Bevölkerung nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach der Auffassung sind, dass die hohen Energiepreise der Deutschen Wirtschaft schaden und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein Energieprogramm vorlegen?
Wenn ja, bis wann?
Wie haben sich die staatlichen Belastungen der Strompreise für Privathaushalte, Gewerbebetriebe und Industrieverbraucher in Deutschland seit 1998 entwickelt?
Welche Position nimmt Deutschland im europäischen Vergleich der Strompreise für Endverbraucher (Privatverbraucher, Gewerbebetriebe, Industriebetriebe) ein?
Wie hoch sind die staatlich verursachten Belastungen der Strompreise in den anderen EU-Mitgliedstaaten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die im Strompreis enthaltenen Belastungen auf ein international vergleichbares Niveau zu senken?
Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen der Strompreisentwicklung der letzten Jahre?
Von welcher Entwicklung geht die Bundesregierung für die nächsten fünf Jahre aus?
Wie haben sich die staatlichen Belastungen der Gaspreise für Privathaushalte, Gewerbebetriebe und Industrieverbraucher in Deutschland seit 1998 entwickelt?
Welche Position nimmt Deutschland im europäischen Vergleich der Gaspreise für Endverbraucher (Privatverbraucher, Gewerbebetriebe, Industriebetriebe) ein?
Wie hoch sind die staatlich verursachten Belastungen der Gaspreise in den anderen EU-Mitgliedstaaten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die im Gaspreis enthaltenen Belastungen auf ein international vergleichbares Niveau zu senken?
Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen der Gaspreisentwicklung der letzten Jahre?
Von welcher Entwicklung geht die Bundesregierung die nächsten fünf Jahre aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Preisentwicklung für Heizöl und Kraftstoffe?
Von welcher längerfristigen Entwicklung geht die Bundesregierung aus?
Welche Mehrkosten hat eine durchschnittliche Familie durch die staatlich verursachten Belastungen der Energiepreise seit 1998 (getrennt nach Stromsteuer, EEG, KWKG, Ökosteuer auf Kraftstoff und Heizöl aufgeteilt nach Jahren für eine vierköpfige Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder), 15 000 km PKW-Fahrleistung (Verbrauch 8,9 l/100 km), 5000 kw/h Stromverbrauch, 3000 Liter Heizölverbrauch)?
Wie hoch sind die Einnahmen aus der so genannten Ökosteuer (insgesamt und aufgeteilt nach Jahren)?
Welcher Anteil der Einnahmen aus der so genannten Ökosteuer ist der Rentenversicherung zugeflossen (insgesamt und aufgeteilt nach Jahren)?
Was sind die Gründe dafür, dass es der Bundesregierung nicht gelungen ist, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung unter 19 Prozent abzusenken, wie in der Broschüre „Die ökologische Steuerreform für Klimaschutz und Arbeitsplätze“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aus dem Jahr 2001 angekündigt?
Welcher Anteil der Einnahmen aus der so genannten Ökosteuer ist in das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien geflossen (insgesamt und aufgeteilt nach Jahren)?
Wie hoch waren die Einspeisevergütungen und die Nettobelastungen des Strompreises durch das EEG seit 1998 (insgesamt und aufgeteilt nach Jahren)?
Wie hoch werden die Einspeisevergütungen und die Nettobelastungen des Strompreises in diesem Jahr, 2010 und 2020 sein?
Welches Ausbauszenario wird dabei für die erneuerbaren Energien unterstellt?
Welche Anteile haben die einzelnen erneuerbaren Energien jeweils daran (absolut und in Prozent)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass Entlastungen, die durch die Einführung einer Regulierung entstehen, an die Wirtschaft und Haushalte weitergegeben werden können?
Welchen Umfang werden die Regulierungskosten einschließlich der RegTP-Umlagen (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post), Gebühren und Kosten der Informationsbeschaffung und Aufbereitung, die sich aus den Berichtspflichten ergeben, durch die geplante Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben?
Wie sieht die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung der Höhe der EEG-Umlage (Eurocent je kWh) und welcher Marktpreis (Großhandelsbeschaffungspreis) für Strom wird in den kommenden Jahren bei der Berechnung des Umlageaufwands bzw. der Mehrkosten zu Grunde gelegt?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das notwendige Umlageaufkommen ein, wenn der Stromerzeugungsanteil der erneuerbare Energien auf 20 Prozent steigen soll?
Wie hoch ist die Zahl der direkt Beschäftigten in der energieintensiven Industrie in Deutschland und wie viele Arbeitsplätze hängen indirekt von der energieintensiven Industrie ab?
Wie soll der Abwanderung der Grundstoffindustrie, d. h. der energieintensiven Industrie, aufgrund der sich verschlechternden Wettbewerbsfähigkeit deutscher Standorte bedingt durch die hohen und steigenden Strompreise entgegengewirkt werden?
Wie hat sich das Volumen der EEG-Härtefallregelung seit deren Einführung im Jahr 2003 entwickelt (in Mio. Euro und in Cent je kWh)?
Wie viel Unternehmen haben seitdem pro Jahr einen Antrag gestellt?
Wie hat sich die Zahl der Unternehmen, die einen Antrag auf EEG-Härtefallregel gestellt haben, durch die EEG-Novelle im Jahr 2004 entwickelt?
Welche Konsequenzen hat der 10-Prozent-Deckel bei der EEG-Härtefallregelung?
Wie hat sich dadurch die Entlastung der Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (in Mio. Euro und in Cent je kWh)?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung richtig, dass die EEG-Härtefallregelung dazu führt, dass neu in Betrieb gehende stromintensive Unternehmen die Härtefallregelung nicht in Anspruch nehmen können, da Nachweise für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr Voraussetzung für die Genehmigung sind?
Sieht die Bundesregierung hierin ein Investitionshemmnis?
Wenn nein, warum nicht?
Wie soll verhindert werden, dass die Entlastung durch die Härtefallregelung nicht zu Lasten der anderen, nichtentlasteten Stromverbraucher geht?
Welche Folgen hat eine ungleiche Verteilung der CO2-Emissionsbeschränkung für die europäische Industrie, wie wirkt sie sich auf die Energiepreisentwicklung in Europa aus und wie wird aus Sicht der Bundesregierung der Wettbewerb der Energiemärkte in Europa und der Welt beeinflusst?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die Novellierung des EnWG die Netznutzungsentgelte sinken werden?
Wenn ja, wie?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um Anreize zu schaffen, damit die Mittel des EEG nicht nur für die Subvention bestehender Technologien verwendet werden, sondern damit weiterführende effizientere Technologien zu einer Marktreife gebracht werden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine verursachungsgerechtere Weitergabemöglichkeit der Mehrkosten, die durch den Ausbau der Netze und den Betrieb des konventionellen Kraftwerksparks entstehen, zu gewährleisten?