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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Multilateralismus versus Regionalismus als Chance oder als Gefahr für den Welthandel (G-SIG: 15011583)

Abschluss bilateraler und regionaler Freihandelsabkommen, u.a. zwischen den USA und der EU sowie zwischen Kanada und der EU, WTO-Kompatibilität

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

04.04.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/516315. 03. 2005

Multilateralismus versus Regionalismus als Chance oder als Gefahr für den Welthandel

der Abgeordneten Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Siegfried Helias, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Ronald Pofalla, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Matthäus Strebl und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Zahl regionaler Handelsabkommen hat seit den neunziger Jahren erheblich zugenommen. Die meisten der Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) sind Vertragspartner innerhalb eines oder mehrerer regionaler Handelsabkommen. Über 300 regionale Handelsabkommen wurden beim GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) bzw. der WTO bis Oktober 2004 notifiziert.

Weltweit sind zurzeit 150 regionale Handelsabkommen in Kraft; weitere 70 werden angewandt, obwohl sie nicht offiziell notifiziert worden sind. Bis zum Ende des Jahres 2007 wird die Zahl in Kraft getretener regionaler Handelsabkommen wahrscheinlich etwa 300 betragen. Weitere Verhandlungen zwischen WTO-Mitgliedern sind auf dem Wege bzw. angedacht. Nur drei WTO-Mitglieder, die Mongolei, Taiwan und (Chinesisch-)Macao, gehören keinem regionalen Handelsabkommen an.

Auch die EU ist von ihrem Beschluss, vorrangig den multilateralen Weg zu gehen, verschiedentlich abgerückt. Dies zeigen die Beispiele des bereits abgeschlossenen EU-Freihandelsabkommens mit Mexiko oder etwa die Verhandlungen der EU über ein Freihandelsabkommen mit dem Mercosur, dem Golf-Kooperationsrat, Albanien und den AKP-Staaten über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.

Trotz des Bekenntnisses der Bundesregierung, dass der multilaterale Rahmen weiterhin der bevorzugte Weg für die Gestaltung der weltweiten Handelsbeziehungen ist und neue Freihandelsverhandlungen bis zum Abschluss der WTO-Verhandlungen grundsätzlich nicht begonnen werden, ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, anlässlich der 10. Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft für ein bilaterales Handelsabkommen zwischen der EU und ASEAN eingetreten.

Bi- und multilaterale Freihandelsabkommen widersprechen dem Nichtdiskriminierungsgrundsatz der WTO und können einen Schaden für den Welthandel bedeuten, wenn sie zur bevorzugten Form der Durchsetzung handelspolitischer Interessen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Vor- bzw. Nachteile sieht die Bundesregierung in der multilateralen Gestaltung der weltweiten Handelsbeziehungen, welche in der regionalen?

2

Welche Handelspartner der EU haben Interesse an der Aufnahme von Verhandlungen über bilaterale Freihandelsabkommen geäußert? Mit welchen Handelspartnern plant die EU, Verhandlungen über bilaterale oder regionale Freihandelsabkommen aufzunehmen?

3

Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung Vorstöße von Handelspartnern, mit der EU Verhandlungen über Freihandelsabkommen aufzunehmen?

4

Versucht die Bundesregierung die Regeln der WTO in Bezug auf regionale und bilaterale Abkommen weiterzuentwickeln? Wenn ja, wie?

5

Welche Gründe stecken aus Sicht der Bundesregierung hinter der zunehmenden Zahl präferentieller und regionaler Handelsabkommen und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das wachsende Bestreben nach bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen einzudämmen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung Bestrebungen von WTO-Mitgliedern, im Interesse des eigenen Landes nicht auf weitere Liberalisierungsschritte der WTO warten zu wollen, sondern durch den Abschluss von Freihandelsabkommen über den WTO-Rahmen hinaus auch Vereinbarungen über Umwelt- oder Sozialstandards, Investitionen oder Wettbewerb zu treffen?

7

Hält die Bundesregierung es ordnungspolitisch für vertretbar, Handelsabkommen zur Durchsetzung anderer Ziele abzuschließen, und wenn ja, aus welchen Gründen? Welche Ziele kann sich die Bundesregierung für bilaterale/regionale Abkommen vorstellen?

8

Geht die Bundesregierung davon aus, dass deutschen Unternehmen durch die stetig wachsende Zahl bilateraler und regionaler Freihandelsabkommen Nachteile entstehen?

9

Kann die Bundesregierung die Höhe der Kosten beziffern, die deutschen Unternehmen durch die durch regionale Freihandelsabkommen verursachte Bürokratie wie etwa Ursprungsnachweise oder Informationsbeschaffung über unterschiedliche Regelungen entstehen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung ein mögliches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung ein mögliches Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU?

12

Wie steht die Bundesregierung zu bilateralen Abkommen der USA mit Jordanien, Singapur und anderen Staaten, die sich vorwiegend mit der Durchsetzung von Sozialstandards beschäftigen?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung das von der europäischen Wirtschaft angeregte Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der EU, das nichttarifäre Handelsbarrieren und Investitionsbeschränkungen abbauen und zu einer besseren Zusammenarbeit im regulatorischen Bereich durch die Anerkennung und Harmonisierung unterschiedlicher Standards und Normen führen soll, Zollsenkungen jedoch ausschließt?

14

Welche Maßnahmen müssen nach Auffassung der Bundesregierung ergriffen werden, um eine Überprüfung der WTO-Kompatibilität von bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen sicherzustellen, bzw. wie kann nach Auffassung der Bundesregierung der Sanktions- bzw. Strafmechanismus der WTO hinsichtlich präferentieller und regionaler Handelsabkommen effizienter gestaltet werden?

15

Wird die Bundesregierung an ihrem Bekenntnis, dass der multilaterale Rahmen weiterhin der bevorzugte Weg für die Gestaltung der weltweiten Handelsbeziehungen ist, auch festhalten, wenn auf der 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong im Dezember 2005 kein Abschluss der Gesamtverhandlungen im Rahmen der Doha-Runde erzielt werden wird? Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung zu verhindern, dass sich der von den Handelspartnern der EU forcierte Abschluss von bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen nicht nachteilig auf die EU-Staaten auswirkt?

Berlin, den 15. März 2005

Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Dagmar Wöhrl Karl-Josef Laumann Veronika Bellmann Dr. Rolf Bietmann Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Alexander Dobrindt Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Hans-Joachim Fuchtel Dr. Reinhard Göhner Kurt-Dieter Grill Siegfried Helias Ernst Hinsken Robert Hochbaum Volker Kauder Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Wolfgang Meckelburg Laurenz Meyer (Hamm) Dr. Joachim Pfeiffer Ronald Pofalla Hans-Peter Repnik Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Kurt J. Rossmanith Hartmut Schauerte Johannes Singhammer Matthäus Strebl Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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