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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Organisation der Schuldnerberatungs- und Insolvenzberatungsstellen angesichts der zunehmenden Überschuldung privater Haushalte (G-SIG: 15011616)

Zunahme überschuldeter Privathaushalte, Zuständigkeiten für Schuldnerberatung, Schuldnerberatung in Großbritannien, Förderung der Arbeitsgemeinschaft für Schuldnerberatung (AG SBV), Thematisierung des Umgangs mit Geld in der politischen Bildung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

10.05.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/528912. 04. 2005

Organisation der Schuldnerberatungs- und Insolvenzberatungsstellen angesichts der zunehmenden Überschuldung privater Haushalte

der Abgeordneten Ursula Heinen, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Marlene Mortler, Artur Auernhammer, Peter Bleser, Gitta Connemann, Gerda Hasselfeldt, Helmut Heiderich, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Peter Jahr, Julia Klöckner, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Jochen Borchert, Klaus Brähmig, Cajus Julius Caesar, Hubert Deittert, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Ute Granold, Ernst Hinsken, Susanne Jaffke, Volker Kauder, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose, Anita Schäfer (Saalstadt), Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Max Straubinger, Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Zahl der überschuldeten privaten Haushalte in Deutschland wächst stetig. Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Überschuldete Haushalte können also mit ihrem laufenden Einkommen nach Auflösung ihrer Reserven den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollständig nachkommen, selbst wenn sie ihre Lebenshaltungskosten einschränkten. Während der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ergab, dass es 1999 rund 2,77 Millionen überschuldete private Haushalte in Deutschland gab, gehen die Berechnungen des zweiten Armuts- und Reichtumsberichts im Jahr 2004 schon von rund 3,1 Millionen überschuldeten Haushalten aus.

Überschuldung ist nicht nur für die Betroffenen problematisch. Sie wirkt sich auch negativ auf die Arbeitgeber der Überschuldeten, auf die Gläubiger und auf die öffentlichen Haushalte aus. Ohne Intervention verschlechtern sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Betroffenen und ihrer Familien jedoch weiter, und es steigen die Kosten für die Allgemeinheit. Dieses zu verhindern, bedeutet, die Menschen zu befähigen, ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen bzw. nicht tiefer in die Schuldenspirale zu geraten. Bei der Bewältigung der Überschuldung nimmt die Schuldner- und Insolvenzberatung eine Schlüsselrolle ein. Die Verbände, die in Deutschland Schuldnerberatungen anbieten, haben sich in einer Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zu einer gemeinsamen Plattform zur fachlichen und überverbandlichen Zusammenarbeit zusammengeschlossen.

Obwohl die Zahl der überschuldeten privaten Haushalte und damit auch die Bedeutung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen immer größer wird, gibt es in Deutschland jedoch keinen gesamtgesellschaftlichen Ansatz zur Koordinierung und Finanzierung der Beratungsstellen.

Dabei gibt es interessante Modelle aus anderen Ländern, die durchaus überlegenswert sind. Die britische Regierung hat zum Beispiel eine „Task Force zur Bewältigung der privaten Überschuldung“ ins Leben gerufen, der unterschiedliche Regierungsressorts, die Kreditwirtschaft, Verbraucherverbände, non-profit Organisationen und Wirtschaftsinstitute angehören. Ihre Aufgabe besteht darin, auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen einen nationalen Aktionsplan zu entwickeln, der rechtliche und tatsächliche Aktivitäten forcieren soll. Der Aktionsplan liefert Erfolgskriterien, die den Maßstab für den jährlich vorzulegenden Evaluierungsbericht bilden. Er soll laufend fortgeschrieben und gegebenenfalls korrigiert werden.

In Deutschland ist die Zuständigkeit der Bundesregierung bezüglich der Themen aus dem Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung weit verstreut und liegt bei mindestens sechs Bundesministerien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die wachsende Zahl überschuldeter privater Haushalte seit dem ersten Armuts- und Reichtumsbericht während ihrer Regierungszeit?

2

Welche Bundesministerien sind für die Themen aus dem Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung zuständig?

3

Ist ein Ministerium federführend für die Koordinierung dieser Themen und falls keines, aus welchen Gründen?

4

Gibt es eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der verschiedenen Ministerien, die die Themen ressortübergreifend bearbeiteten, und falls nein, warum nicht?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung das gesamtgesellschaftliche, koordinierte Vorgehen der britischen Regierung im Rahmen der „Task Force zur Bewältigung der privaten Überschuldung“?

6

Gibt es Pläne der Bundesregierung eine solche „Task Force“ auch in Deutschland einzuführen, und falls nein, aus welchen Gründen?

7

Hat sich die Bundesregierung mit Lösungsmodellen aus anderen Ländern auseinander gesetzt, und wenn ja, mit welchen?

8

Fördert der Bund die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), und falls nein, warum nicht?

9

Moderiert die Bundesregierung Gespräche, die sich mit der finanziellen Beteiligung der Wirtschaft an der Schuldnerberatung befassen, und falls nein, warum nicht?

10

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der Umgang mit Geld etwa im Rahmen der politischen Bildung thematisiert wird, und falls nein, aus welchen Gründen?

Berlin, den 12. April 2005

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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