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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser (G-SIG: 15011648)

Zukünftige Absicherung der beruflichen Rehabilitation Behinderter durch die BA, Alternativen, Dauer der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, Mittelbereitstellung (Pflicht- und Ermessensleistungen), Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, Qualitätssicherung, Rückgang von Maßnahmen an Berufsförderungswerken und Berufsbildungswerken, Vermittlungszahlen und -leistungen, Zuständigkeitsverlagerung auf Arbeitsgemeinschaften oder Optionskommunen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

23.05.2005

Aktualisiert

29.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 15/537719. 04. 2005

Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser

der Abgeordneten Hubert Hüppe, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Wolf Bauer, Antje Blumenthal, Klaus Brähmig, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Ingrid Fischbach, Michael Hennrich, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Julia Klöckner, Gunther Krichbaum, Barbara Lanzinger, Werner Lensing, Maria Michalk, Hildegard Müller, Horst Seehofer, Matthias Sehling, Jens Spahn, Max Straubinger, Edeltraut Töpfer, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im März 2005 ist die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser auf einem besorgniserregenden Rekordhoch, bei 195 090 Menschen, angelangt. Vor zwei Jahren, Anfang des Jahres 2003, gab es noch rund 30 000 weniger schwerbehinderte Arbeitslose. Damals lag die Zahl bei 165 842 Arbeitslosen mit Schwerbehinderung.

Vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt sind die Vermittlungschancen von benachteiligten Gruppen, insbesondere schwerbehinderten Menschen, erheblich gesunken. Umso wichtiger ist es, dass vorhandene Möglichkeiten von Nachteilsausgleichen, wie sie auf der Rechtsgrundlage von § 34 und § 35 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bestehen, wirtschaftlich und konsequent genutzt werden, um die Bereitschaft von Arbeitgebern, Schwerbehinderte zu beschäftigen, aufrechtzuerhalten. Im Zuge der Umstellungen durch das sog. Hartz IV-Gesetz kommt es aber im Rehabilitationsbereich zu erheblichen Reibungsverlusten und Unklarheiten.

Wegen der höheren Ansprüche von Arbeitgebern und der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Mobilität und Flexibilität der Arbeitsuchenden kommt der überregionalen Vermittlung eine gesteigerte Bedeutung zu. Diese muss für die Zukunft gesichert sein, um schwerbehinderten Arbeitssuchenden eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Stelle vermitteln zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Kann die Bundesregierung auf langfristige Sicht gewährleisten, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Verantwortung im Bereich der beruflichen Rehabilitation auch in Zukunft wahrnehmen wird?

Wenn nein, welche anderen Pläne bestehen zur Absicherung der beruflichen Rehabilitation für behinderte Menschen?

2

Von welcher Dauer ist die durchschnittliche Zeit der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen aktuell, aufgegliedert nach alten und neuen Bundesländern?

3

In welcher Höhe stellte die BA Mittel für die Ermessensleistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach § 34 SGB IX im Zeitraum 2000 bis 2005 zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Arbeitsagenturen)?

In welcher Höhe sind diese Mittel für das Jahr 2005 bereits durch Verpflichtungen aus dem Vorjahr blockiert?

4

Wenn Mittelkürzungen in 2005 vorgenommen wurden, wie begründet die Bundesregierung diese?

Welche Leistungen sind von den Kürzungen betroffen?

5

Wie viele Arbeitgeber erhielten von Anfang 2003 bis zum vergangenen Monat Eingliederungszuschüsse für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (bitte differenziert nach verschiedenen Arten der Eingliederungszuschüsse und nach Berichtsmonat und nach Bundesländern)?

6

Wie wird sichergestellt, dass die in § 35 SGB IX genannten Einrichtungen von den Arbeitsgemeinschaften, den optierenden Gemeinden und der BA beauftragt werden, wenn der Erfolg einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation von den besonderen Hilfen dieser Einrichtungen abhängig ist?

7

Wie soll die Qualität einer Maßnahme gesichert werden, wenn eine „vergleichbare Einrichtung“ gemäß § 35 SGB IX beteiligt wird?

Welche Qualitätsmaßstäbe werden angelegt?

8

Wie kann der drastische Rückgang von Maßnahmen an bestimmten Berufsförderungswerken (z. B. Heidelberg und Hamburg) und Berufsbildungswerken erklärt werden?

9

Welche Mittel wurden und werden in den Jahren 2000 bis 2005 für Pflicht- und Ermessensleistungen bei durch die BA und die Integrationsfachdienste (IFD) vermittelten schwerbehinderten Arbeitnehmern aufgewendet (bitte getrennt nach BA und IFD)?

10

Wie stellen sich die Gesamtkosten (Pflicht- und Ermessensleistungen) pro vermitteltem arbeitslosen Schwerbehinderten für das Jahr 2004 dar (bitte getrennte Ausweisung von Pflicht- und Ermessensleistungen)?

11

Wie viele schwerbehinderte Menschen wurden in den Jahren 2000 bis 2005 jeweils durch die BA und die IFD in Arbeit vermittelt (bitte Gesamtzahl sowie Vermittlungen pro Beratungs-/Vermittlungsfachkraft und nach Ländern ausweisen)?

Welchen Grad der Behinderung (GdB) und welches Geschlecht wiesen diese vermittelten Personen auf?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung, unter Einbeziehung der geleisteten Aufwendungen und des Behinderungsgrades der vermittelten Personen, die Vermittlungsleistungen für schwerbehinderte Menschen von Seiten der BA und der IFD in den letzten fünf Jahren?

13

Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die überregionale Arbeitsvermittlung von schwerbehinderten Menschen auch zukünftig gewährleistet wird?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, wie im Rahmen der Zuständigkeitsverlagerung von der BA auf Arbeitsgemeinschaften oder Optionskommunen die Qualifizierung der Mitarbeiter für die Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen gesichert wird (insbesondere Schulungen für die Anwendung der Fördermaßnahmen gemäß SGB III)?

Wie wird sichergestellt, dass die vorhandene Sachkompetenz bei der Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in das Berufsleben bei der BA auch in Zukunft genutzt werden kann?

15

In welcher Höhe und aus welcher Quelle stehen den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen finanzielle Mittel zur Verfügung, um Leistungen im Rehabilitationsbereich zu erbringen?

Ist vorgesehen, dafür auch Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung zu stellen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

16

Falls die Bundesregierung davon ausgeht, dass die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen den Sachverstand im Rehabilitationsbereich bei Bedarf gegen Entgelt von der BA beschaffen, hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welchem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird?

Berlin, den 19. April 2005

Hubert Hüppe Andreas Storm Annette Widmann-Mauz Dr. Wolf Bauer Antje Blumenthal Klaus Brähmig Monika Brüning Verena Butalikakis Dr. Hans Georg Faust Ingrid Fischbach Michael Hennrich Volker Kauder Gerlinde Kaupa Julia Klöckner Gunther Krichbaum Barbara Lanzinger Werner Lensing Maria Michalk Hildegard Müller Horst Seehofer Matthias Sehling Jens Spahn Max Straubinger Edeltraut Töpfer Gerald Weiß (Groß-Gerau) Wolfgang Zöller Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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