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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Situation mitarbeitender Familienangehöriger in der Sozialversicherung (G-SIG: 15011589)

Herstellung von Rechtssicherheit in den Sozialversicherungen für in Betrieben mitarbeitende Familienangehörige (sog. Altfälle bis 2004) und Haltung der Bundesagentur für Arbeit dazu, Anzahl der Altfälle, Klagen Betroffener, Verwaltungspraxis (Clearingstelle der BfA), Alternativregelungen, u.a. Optionsregelung, Moratoriums-Modell

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

13.04.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/517115. 03. 2005

Situation mitarbeitender Familienangehöriger in der Sozialversicherung

der Abgeordneten Marie-Luise Dött, Hartmut Schauerte, Maria Michalk, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Hartmut Büttner (Schönebeck), Verena Butalikakis, Gitta Connemann, Thomas Dörflinger, Dr. Hans Georg Faust, Ingrid Fischbach, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Dr. Michael Fuchs, Michael Hennrich, Ernst Hinsken, Hubert Hüppe, Susanne Jaffke, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Barbara Lanzinger, Vera Lengsfeld, Stephan Mayer (Altötting), Dr. Michael Meister, Laurenz Meyer (Hamm), Hans Michelsbach, Hildegard Müller, Thomas Rachel, Peter Rauen, Albert Rupprecht (Weiden), Horst Seehofer, Matthias Sehling, Jens Spahn, Christian Freiherr von Stetten, Max Straubinger, Lena Strothmann, Andrea Vosshoff, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Ingo Wellenreuther, Klaus-Peter Willsch, Werner Wittlich, Dagmar Wöhrl, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im deutschen Mittelstand sind viele Betriebe auf die Mitarbeit von Familienangehörigen angewiesen, um ihre Existenz zu sichern. Allein im Handwerk kann nach einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Handwerksinstitutes (DHI) davon ausgegangen werden, dass etwa 280 000 Ehepartnerinnen/ Ehepartner bzw. Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Zahl der beitragspflichtig beschäftigten Familienangehörigen im Handwerk dürfte bei deutlich über 500 000 liegen.

In Familienbetrieben mitarbeitende Unternehmerfrauen und Familienangehörige zahlen regelmäßig Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen ein in dem guten Glauben, als abhängig Beschäftigte versicherungspflichtig, im Leistungsfall damit auch leistungsberechtigt zu sein und die sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen zu können.

Seit vielen Jahren sind allerdings zahlreiche Fälle bekannt, in denen sozialversicherungspflichtig beschäftigte Angehörige über lange Zeiträume Beiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen entrichtet haben, im Leistungsfall aber keine Zahlungen erhielten.

Ursache hierfür ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen als zuständige Einzugsstelle die Sozialversicherungsbeiträge auch für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einziehen und die Betroffenen in der Regel als Arbeitnehmer einstufen. Bei der Beantragung von Leistungen insbesondere aus der Arbeitslosenversicherung fand in der Vergangenheit eine neuerliche Prüfung der Arbeitnehmerstellung statt. Wurde hierbei eine Mitunternehmerschaft festgestellt, blieb die vormalige Einstufung der Betroffenen als Arbeitnehmer durch die Krankenkasse ohne Bindungswirkung für die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Mit dem Ende 2003 beschlossenen „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ist mit Wirkung ab 1. Januar 2005 das Meldeverfahren hinsichtlich der Beurteilung der Versicherungs- und Beitragspflicht u. a. bei Familienangehörigen geändert worden. Seitdem wird auf Antrag der Einzugsstelle durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in einem sog. Statusfeststellungsverfahren entschieden, ob eine Beschäftigung vorliegt. An die Entscheidung der BfA über die Feststellung der Versicherungspflicht ist die BA leistungsrechtlich gebunden. Ein eigenes Recht zur Feststellung steht ihr nicht mehr zu.

Dieses Statusfeststellungsverfahren betrifft Anmeldung ab 2005, mithin nur Neufälle. Altfälle, also Personen, die teilweise bereits seit Jahrzehnten Beiträge zahlen, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Für diese Personen besteht nach wie vor Rechtsunsicherheit. Die Bundesregierung hat es versäumt, die bestehende Regelungslücke im Rahmen der Beratungen des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes Ende Januar 2005 zu schließen. Sie hat die Rechtslage für die Betroffenen sogar noch verschlechtert, in dem sie den Personenkreis der Familienangehörigen durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz eingeschränkt hat. Für die weitaus größte Zahl potentiell betroffener Altfälle bleiben die derzeitige Rechtslage und die Verwaltungspraxis damit weiterhin in höchstem Maße unbefriedigend.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Sachstand und Bewertung

Fragen63

1

Wie stellt sich die Rechtslage im Hinblick auf die Einstufung und Überprüfung des sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerstatus von in Betrieben mitarbeitenden Familienangehörigen seit 1998 bis heute dar?

Hat es gesetzliche und verwaltungsrechtliche Änderungen gegeben?

Wenn ja, welche?

2

Wie hat die Bundesregierung die bisherige Rechtslage im Hinblick auf die Rechtssicherheit und soziale Sicherheit der betroffenen mitarbeitenden Familienangehörigen beurteilt?

Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtslage nach Verabschiedung des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes?

Aus welchem Grund wurde der Personenkreis, der das neue Statusfeststellungsverfahren nutzen kann, durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz eingeschränkt?

3

Trifft es zu, dass die Eingrenzung des Personenkreises auch von den Sozialversicherungsträgern gewünscht wurde?

Wenn ja, welche Gründe haben die Sozialversicherungsträger dafür vorgetragen?

4

Was hat die Bundesregierung dazu veranlasst, ab dem 1. Januar 2005 die Pflicht zur Statusfeststellung der Betroffenen durch die BfA auf Antrag der gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich festzuschreiben?

5

Sieht die Bundesregierung für alle vor dem 1. Januar 2005 geschlossenen Arbeitsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, die der Familie des Unternehmensinhabers angehören, hinsichtlich der Statusregelung rechtlichen Handlungsbedarf?

6

Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Umstand, dass die Einzugsstelle/ die BfA für ab dem 1. Januar 2005 neu begründete Beschäftigungsverhältnisse mit Familienangehörigen schon bei Beschäftigungsaufnahme den sozialversicherungsrechtlichen Status zu überprüfen hat, für vor diesem Datum begründete Beschäftigungsverhältnisse allerdings keine vergleichbare Rechtssicherheit schaffende Regelung besteht?

7

Warum hat die Bundesregierung bislang keine Lösung für so genannte Altfälle vorgelegt?

Plant die Bundesregierung eine diesbezügliche Gesetzesinitiative?

8

Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu rechtfertigen, dass trotz ggf. Jahrzehnte langer Beitragsabführung und Nichtbeanstandung des Bestehens eines Beschäftigungsverhältnisses bei zurückliegenden Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Familienunternehmen für den beschäftigten Familienangehörigen nach der derzeitigen Rechtslage insbesondere in der Arbeitslosenversicherung keinerlei Vertrauensschutz besteht?

Wie hat sich die Situation bezogen auf die Rentenversicherung in der Vergangenheit dargestellt?

Gab es in der Rentenversicherung ähnliche Probleme wie in der Arbeitslosenversicherung?

9

Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, Personen, die einen Arbeitsvertrag besitzen, regelmäßig Entgelt erhalten und davon über Jahre ordnungsgemäß in gutem Glauben Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt haben, im Leistungsfall die Sozialleistungen zu versagen?

10

Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass die Arbeitslosenversicherung Beiträge nur für höchstens vier Jahre erstattet hat, wenn im Nachhinein kein Arbeitnehmerstatus festgestellt worden ist?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Personen mit Arbeitsverträgen vor dem 1. Januar 2005 gegenüber Personen mit Arbeitsverträgen ab diesem Datum benachteiligt werden?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Arbeitsleistung von angestellten Familienangehörigen – und damit deren Einsatz für den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Unternehmen – durch ihre Benachteiligung insbesondere durch die Arbeitslosenversicherung gering geschätzt wird?

Wenn nein, zu welcher anderen Einschätzung gelangt die Bundesregierung?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass von den Sozialversicherungen zu Unrecht eingezogene Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zurückgezahlt werden müssten?

14

Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Einschätzung, dass wer regelmäßig in gutem Glauben in die Sozialversicherungen einzahlt, im Leistungsfall auch einen Anspruch auf Sozialleistungen haben sollte?

15

Hält es die Bundesregierung für notwendig, eine präzisere Definition des Arbeitnehmerbegriffes im Sozialversicherungsrecht zu entwickeln?

Wenn nein, warum nicht?

16

Wenn ja, welche Definition hält die Bundesregierung für geeignet?

17

Wie steht die Bundesregierung zu der rechtlich unterschiedlichen Behandlung hinsichtlich der Erstattung zu Unrecht entrichteter Rentenbeiträge (voll erstattungsfähig) und zu Unrecht entrichteter Arbeitslosenversicherungsbeiträge (erstattungsfähig nur für vier Jahre)?

18

Trifft es zu, dass der Verwaltungsrat der BA am 14. November 2002 das Thema der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung mitarbeitender Familienangehöriger erörtert hat?

Hat ein Mitglied der Bundesregierung oder ein Vertreter an dieser Sitzung teilgenommen?

Wurde ein Bundesministerium damals mit diesem Thema befasst?

19

Wie erklärt die Bundesregierung Aussagen ihrer Vertreter im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung, im Zusammenhang mit den Beratungen des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes, die gewünschten Informationen lägen nicht vor, vor dem Hintergrund, dass die Landesarbeitsämter zu dieser Frage bereits vor drei Jahren eine Erhebung durchgeführt haben und die Ergebnisse dieser Erhebung in der Verwaltungsratssitzung der Bundesanstalt für Arbeit am 14. November 2002 diskutiert wurden?

20

Zu welchen Ergebnissen kam diese Erhebung der Landesarbeitsämter?

21

Welche Beschlüsse oder Empfehlungen hat der Verwaltungsrat der BA damals oder später in dieser Frage gefasst?

22

Wurde die BA beauftragt, Änderungsvorschläge für das zuständige Bundesministerium zu erarbeiten?

Wenn ja, wie sahen diese Änderungsvorschläge aus?

Wie wurden sie von der Bundesregierung umgesetzt?

23

Trifft es zu, dass sich der frühere Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, in der Frage der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung mitarbeitender Familienangehöriger mehrfach mit Interessenvertretern von Betroffenen ausgetauscht und/oder getroffen hat?

Wenn ja, was war seinerzeit Gegenstand, was Ergebnis der Gespräche?

24

Liegen der Bundesregierung bzw. den Sozialversicherungsträgern Erkenntnisse darüber vor, wie viele mitarbeitende Familienangehörige derzeit in Deutschland tätig sind und wie viele von ihnen sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft wurden?

25

Ist der Bundesregierung die Gesamtzahl der mitarbeitenden Familienangehörigen in Einzelhandels-, Dienstleistungs- und in Handwerksunternehmen bekannt?

26

Wie viele Angehörige, Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner des Unternehmers und wie viele Gesellschafter, Geschäftsführer und Betriebs- bzw. Werkleiter sind in Deutschland tätig und damit von der sozialversicherungsrechtlichen Grauzone betroffen?

27

Wie hoch sind die von diesen Personen jährlich abgeführten Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere zur Renten- und Arbeitslosenversicherung?

28

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen in den Jahren 2002 bis 2004 mitarbeitenden Familienangehörigen/Ehegatten im Leistungsfall Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung versagt wurden mit dem Argument, es liege de facto kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, sondern eine Mitunternehmerschaft vor?

29

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen im gleichen Zeitraum bei mitarbeitenden Familienangehörigen/Ehegatten im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherungsträger im Nachhinein der sozialversicherungsrechtliche Status eines abhängig Beschäftigten verneint wurde?

30

Wie viele Antragsverfahren wurden nach der alten Regelung des § 336 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) von 1998 bis 2004 von der BA beschieden?

Wie viele dieser Verfahren führten dazu, dass eine Beschäftigung aus Sicht der Agentur für Arbeit abgelehnt wurde?

31

Wie viele Anträge auf Arbeitslosen- und Insolvenzgeld wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt und auf die Jahre verteilt von im Betrieb angestellten Familienangehörigen bei der BA gestellt?

32

Wie hoch ist die Zahl von mitarbeitenden Familienangehörigen unter den Antragstellern, denen der Anspruch auf Arbeitslosen- und Insolvenzgeld von der BA in den vergangenen fünf Jahren verwehrt wurde?

33

Wie hoch sind die von der BA einbehaltenen Beiträge seit dem Jahr 2000, die wegen Ablaufs der Verjährungsfrist nicht erstattet wurden?

34

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, wie viele so genannte Altfälle es gibt?

35

Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Anteil der von der BfA in ihren Jahresberichten aufgeführte Posten, der mit zu Unrecht erhobenen Beitragszahlungen überschrieben ist, auf Beiträge aus Familienarbeitsverhältnissen zurückzuführen ist?

36

Wie beurteilt die Bundesregierung verfassungsrechtlich eine Leistungsverweigerung, wenn die Betroffenen im guten Glauben Beiträge gezahlt haben?

Wie beurteilt die Regierung verfassungsrechtlich die nicht vollständige Rückzahlung der geleisteten Beiträge?

37

Wie oft und in welcher Höhe (absolut, pro Fall) wurden bislang von den Sozialversicherungsträgern geleistete Beiträge von mitarbeitenden Familienangehörigen zurückgezahlt?

38

Ist der Bundesregierung die Umfrage des Baden-Württembergischen Handwerkstags in Kooperation mit den Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) Baden-Württemberg vom Oktober 2002 („Erfahrungen mit der Sozialversicherungspflicht als mitarbeitende/r Familienangehörige/r“) bekannt?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Umfrage?

39

Wie viele Statusfeststellungen auf Antrag der Betroffenen wurden seit 1998 durchgeführt?

Wie hat sich dieses Verfahren nach Einschätzung der Bundesregierung bewährt?

40

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Unterscheidung in Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige?

41

Hat die BA bis Ende 2004 jeden Antrag auf Arbeitslosen- und Insolvenzgeld auf den Status des Antragstellers überprüft?

42

Trifft es zu, dass die Spitzenverbände der Sozialversicherungen die Kriterien zur Bestimmung des Arbeitnehmerstatus selbständig festlegen?

43

Nach welchem Prüfschema geht dabei die BA vor?

44

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gewichtung dem Gesichtspunkt einer bestehenden Mithaftung des mitarbeitenden Familienangehörigen/ Ehegatten – z. B. für das Geschäftskonto – für das Unternehmen des verwandten Betriebsinhabers bei der Gesamtbeurteilung, ob zwischen diesen ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, seitens der BfA zukommt?

45

Wie ist es zu erklären, dass manche Antragsteller Sozialleistungen empfangen und andere nicht, auch wenn Begünstigte den Kriterien nach nicht als Arbeitnehmer gelten?

46

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie lang die Verfahrensdauer bei der BfA-Clearingstelle ist?

47

Trifft es zu, dass die Clearingstelle für die nach § 7a SGB IV durchzuführenden Beurteilungen, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, zwischen Antrag und Bescheidung mehrere Jahre benötigt?

48

Trifft es zu, dass dort in nicht nennenswertem Umfang für die ab 2005 erweiterten Aufgaben Personal aufgestockt wurde?

49

Hat die Clearingstelle die gleichen Möglichkeiten wie die bislang für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht zuständigen Einzugsstellen, vor Ort Ermittlungen durchzuführen?

50

Kennt die Clearingstelle die tatsächlichen Verhältnisse in den Betrieben, auf die gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts maßgeblich abzustellen ist, genau so gut wie die örtlich ansässige Einzugsstelle?

51

Ist das Personal der Clearingstelle nach Einschätzung der Bundesregierung fachlich kompetenter, besser oder schlechter geschult als das Personal der Einzugsstellen?

52

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie die Einzugsstellen Widersprüche gegen eine durchgeführte Beurteilung handhaben (Verfahrensdauer, Häufigkeit der Abhilfe, Verhältnis von abgelehnten Widersprüchen zu stattgebenden Sozialgerichtsurteilen)?

Lassen sich daraus Rückschlüsse ziehen auf die Qualität der Widerspruchsausschuss-Sitzungen?

Sind diese Zahlen nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Clearingstelle der BfA übertragbar?

53

In wie vielen Fällen haben Sozialversicherungsträger in der Vergangenheit eine von der Einzugsstelle divergierende Entscheidung über das Vorliegen einer Beschäftigung getroffen und die Leistungsbewilligung abgelehnt?

54

In wie vielen Fällen haben die Betroffenen anschließend Sozialhilfe erhalten?

Wenn keine konkreten Zahlen vorliegen, von wie vielen Fällen geht die Bundesregierung aus?

Wie wirkt sich dies ab 2005 nach der Zusammenlegung der Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II aus?

55

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über (höchst-)richterliche Urteile vor, in denen Klagen der Betroffenen erfolgreich waren und eine zunächst erfolgte Ablehnung des Arbeitnehmerstatus revidiert werden musste?

56

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie die sozialversicherungsrechtliche Behandlung mitarbeitender Familienangehöriger in vergleichbaren Sozialversicherungssystemen anderer EU-Mitgliedstaaten geregelt ist?

Wenn ja, welche?

57

Sind im SGB III nach Auffassung der Bundesregierung Regelungen für zu Unrecht entrichtete Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, die mit dem Regelungsgehalt der § 202 SGB VI und § 26 SGB IV im Beitragsrecht zur Rentenversicherung vergleichbar sind, denkbar?

58

Welche finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Sozialversicherungsträger hätte eine solche Regelung?

59

Wie beurteilt die Bundesregierung eine Optionsregelung, nach der es mitarbeitenden Familienangehörigen künftig grundsätzlich freigestellt wird, ob sie sich gesetzlich pflichtversichern wollen?

60

Wie beurteilt die Bundesregierung eine Regelung, nach der es den sog. Altfällen innerhalb einer angemessenen gesetzlichen Frist ermöglicht wird, eine Statusfeststellung mit Bindungswirkung durchführen zu lassen (Moratoriums-Modell)?

61

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, nach dem es sog. Altfällen ermöglicht wird – wenn die Statusfeststellung ergibt, dass trotz Beitragsentrichtung in gutem Glauben keine Sozialversicherungspflicht vorlag – zu wählen, ob sie sich die Beiträge erstatten lassen wollen oder für diesen Zeitraum Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen entsprechend ihrer Beitragszahlungen erworben haben?

62

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Versicherungspflicht von mitarbeitenden Familienangehörigen anzunehmen, wenn die Einzugsstelle die Beiträge für die Betroffenen in der Vergangenheit für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren widerspruchslos eingezogen hat?

63

Wie steht die Bundesregierung zu einer Rücknahme der durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz beschlossenen Änderungen?

Berlin, den 15. März 2005

Marie-Luise Dött Hartmut Schauerte Maria Michalk Andreas Storm Annette Widmann-Mauz Dr. Wolf Bauer Renate Blank Hartmut Büttner (Schönebeck) Verena Butalikakis Gitta Connemann Thomas Dörflinger Dr. Hans Georg Faust Ingrid Fischbach Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Dr. Michael Fuchs Michael Hennrich Ernst Hinsken Hubert Hüppe Susanne Jaffke Volker Kauder Gerlinde Kaupa Barbara Lanzinger Vera Lengsfeld Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Laurenz Meyer (Hamm) Hans Michelsbach Hildegard Müller Thomas Rachel Peter Rauen Albert Rupprecht (Weiden) Horst Seehofer Matthias Sehling Jens Spahn Christian Freiherr von Stetten Max Straubinger Lena Strothmann Andrea Vosshoff Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Klaus-Peter Willsch Werner Wittlich Dagmar Wöhrl Elke Wülfing Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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