Ausstellung „Traffic“ im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Peter Götz, Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Klaus Minkel, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Wilhelm Josef Sebastian, Gero Storjohann, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Juni 2004 wurde im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) in Berlin die Foto-Ausstellung „Traffic“ des Künstlers Michael Reh durch Bundesminister Dr. Manfred Stolpe eröffnet. Die Kosten der Ausstellung wurden vom Ministerium mit 86 229,91 Euro beziffert und aus Steuermitteln bezahlt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Von welchem Organisationsbereich im Ministerium wurde das Projekt federführend fachlich, inhaltlich und konzeptionell verantwortlich bearbeitet?
Wann und von wem wurde die Leitungsebene des Ministeriums (Minister, Staatssekretär) erstmals über das Projekt informiert?
Von welchem Mitglied der Leitungsebene wurde das Projekt mit welcher Begründung grundsätzlich genehmigt?
Wie wurde der Künstler den das Projekt administrierenden Ministeriumsmitarbeitern persönlich und fachlich bekannt?
Wie und durch wen wurde im Ministerium vor Leistungsvergabe an den Künstler geprüft, ob Künstler und fachlich zuständige BMVBW-Mitarbeiter persönlich verbunden sind und wie und durch wen wurde sichergestellt, dass dem Künstler aufgrund des persönlichen Bekanntheitsverhältnisses keine Vorteile eingeräumt werden konnten?
Warum ging das Schreiben des Ministeriums vom 6. November 2003 an den Künstler in Bezug auf die Ausstellung und die Kostenübernahme an die private Anschrift eines an der Projektkonzeption/-vorbereitung beteiligten Mitarbeiter des Referates ÖA im Ministerium?
Gibt es zwischen dem BMVBW und dem Künstler eine vertragliche Vereinbarung, und falls nein, gibt es anderweitige Vereinbarungen, Verpflichtungen bzw. Bestätigungsschreiben an den Künstler?
Auf welcher rechtlichen Basis erfolgte die Leistungsvergabe durch das Ministerium an den Künstler?
Durch wen wurde die Leistungsvergabe an den Künstler inhaltlich, vergaberechtlich sowie haushaltstechnisch im Ministerium vorbereitet, geprüft und abschließend festgelegt?
In welcher Form und seit wann war der Beauftragte für den Haushalt beteiligt?
Welcher sachliche Zusammenhang außer der doppelten Bedeutung des englischen Wortes „traffic“ – „drug traffic“ (Rauschgifthandel), „traffic“ (Autoverkehr, Datenverkehr, Handelsverkehr, Verkehr) – besteht zwischen dem Künstler, seiner Ausstellung zur Drogenproblematik und der Verkehrs- und Baupolitik?
Wie sind die aus dem Etat für Öffentlichkeitsarbeit bestrittenen Kosten im Hinblick darauf, dass die Ausstellung „Traffic“ nicht wirklich „öffentlich“ war, da der Zutritt für Bürger nur mit besonderer Anmeldung und Sicherheitskontrolle erfolgen konnte, zu rechtfertigen?
Welche politische Botschaft wollte das BMVBW mit der Ausstellung „Traffic“ an die Öffentlichkeit und den Steuerzahler vermitteln?
Mit welchen Rechten und Pflichten wurde der Künstler im Rahmen des Leistungsverhältnisses beauftragt und welche Rechte und Pflichten obliegen dem Ministerium aus der Leistungsvergabe/dem Leistungsverhältnis zwischen Künstler und Ministerium?
In welcher Form sind Rechte und Pflichten des Künstlers sowie des Ministeriums aus dem skizzierten Leistungsverhältnis niedergelegt, gibt es Nebenabsprachen/-vereinbarungen?
Aus welchem Grund hat sich das Ministerium gegenüber dem Künstler verpflichtet, die Ausstellung auch außerhalb des Ministeriums zu promoten?
Wer ist heute Eigentümer der einzelnen Ausstellungsobjekte?
Auf welche Art und Weise wurden die Ausstellungsobjekte dem Bundesvermögen (körperlich/wertmäßig) zugeführt und entsprechend vereinnahmt?
Wurden die einzelnen Ausstellungsobjekte durch den Auftraggeber Ministerium bzw. den Auftragnehmer Künstler gegen mögliche Verluste, Diebstähle, mögliche Beschädigungen etc. versichert, und wenn nein, warum ist dies unterblieben?
Wer hat unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips“ die Leistungsvergabe an den Künstler, die Abnahme der vom Künstler erbrachten Leistungen verantwortlich entschieden sowie die Leistungen des Künstlers und finanziellen Leistungen des Ministeriums „sachlich richtig“ gezeichnet?
Mit welcher Begründung und unter wessen Verantwortung hat das Ministerium die Kosten für Herstellung und Druck der Ausstellungsfotos und des Ausstellungskatalogs in Höhe von 33 680 Euro vollständig übernommen?
Weshalb wurden Auslagen des Künstlers in Höhe von 4 145,82 Euro zusätzlich durch das Ministerium zu Lasten des Bundeshaushalts übernommen und wer hat dies verantwortet?
Ist es im Ministerium übliche Praxis, dass in aus Steuermitteln bezahlten öffentlichkeitswirksamen Publikationen, wie dem Ausstellungskatalog, Mitarbeiter des Ministeriums namentlich und mit Dank für die in dienstlicher Aufgabenwahrnehmung erbrachten Leistungen hervorgehoben werden?
Wer hat den Ausstellungskatalog im Ministerium inhaltlich verantwortlich konzipiert und die namentliche Nennung der Ministeriumsmitarbeiter mit welcher Begründung akzeptiert?
Wo und in welchen Zeiträumen ist die vom Ministerium als Wanderausstellung bezeichnete Ausstellung bisher noch gezeigt worden?
Wer trägt die Kosten für Transport und Zwischenlagerung der Ausstellungsobjekte?
Zu welchem Ergebnis kam die Innenprüfung des Ministeriums in Sachen Ausstellung?
Trifft es zu, dass die Innenprüfung unter anderem festgestellt hat, dass in Zusammenhang mit der Ausstellung an einem Schriftstück Änderungen nachträglich vorgenommen wurden bzw. dass das Schriftstück ganz aus dem Schriftgut des Ministeriums entfernt wurde?
Hat die Innenprüfung im Zusammenhang mit ihrer Prüfung Feststellungen im Hinblick auf das computergestützte Registraturprogramm DORIS getroffen und wenn ja, welche?
Welche strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen bzw. disziplinarischen Maßnahmen werden aufgrund der Erkenntnisse der Prüfung durch die Innenprüfung bisher gegen einzelne Personen ergriffen bzw. werden noch ergriffen bzw. warum wurde auf solche Maßnahmen bisher verzichtet?
Warum ist auf die Durchsetzung von möglichen Regressansprüchen gegen handelnde Ministeriumsmitarbeiter bisher verzichtet worden bzw. warum hält das Ministerium solche Ansprüche nicht für durchsetzbar?
Trifft es zu, dass in diesem Zusammenhang lediglich der Leiter des Ministerbüros innerhalb des Ministeriums umgesetzt wurde und wenn ja, warum diese Maßnahme?
Wie wertet das Ministerium das Handeln/Nichthandeln des Referats Öffentlichkeitsarbeit inhaltlich und operativ bei Konzeption, Leistungsvergabe, Durchführung und haushaltsrechtlicher Abwicklung der Ausstellung?