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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Beschäftigung von Anhängern rechtsextremen Gedankenguts in Bundesministerien und anderen Bundesbehörden

Publizistische und politische Äußerungen des Regierungsdirektors J.S. aus dem BMVBS zu Holocaust und Hakenkreuz, Position der Bundesregierung, Kenntnisse über ähnliche rechtsextremistische Äußerungen anderer Mitarbeiter von Bundesministerien und Bundesbehörden

Fraktion

DIE LINKE

Datum

13.09.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/627327. 08. 2007

Beschäftigung von Anhängern rechtsextremen Gedankenguts in Bundesministerien und anderen Bundesbehörden

der Abgeordneten Ulrich Maurer, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau, Bodo Ramelow, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einem Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 11. April 2007 berichtet der Abgeordnete Martin Gerster über publizistische und politische Aktivitäten des Regierungsdirektors im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, J. S., die in Zusammenhang mit rechtsextremen Organisationen, Veranstaltungen und Publikationen stehen.

Dem Schreiben zufolge trat J. S. u. a. bei der „Gesellschaft für freie Publizistik“ auf, die vom Verfassungsschutz als „größte rechtsextremistische Kulturvereinigung in Deutschland“ charakterisiert wird (s. u.). Darüber hinaus soll J. S. laut Martin Gerster den CSU-Generalsekretär Markus Söder des Linksextremismus bezichtigt haben, weil dieser ein europaweites Verbot des Hakenkreuzes gefordert hatte.

Nach unseren Recherchen hat J. S. in der Februar-Ausgabe 2006 der Zeitschrift Die Aula formuliert: „Verfassungswidrig ist dann nicht nur der schändliche § 130 StGB, der die ‚Holocaustleugnung‘ und ‚Relativierung‘ verbietet, sondern schon der § 86a StGB, der u. a. das Zeigen der Hakenkreuzfahne verbietet.“ (Josef Schüßlburner, Illiberales BRD-Parteiverbotskonzept widerspricht der Meinungsfreiheit, in: Die Aula, Februar 2006, S. 26)

In einem Artikel mit dem Titel „Die zwingende Frage nach einer jüdischen Vergangenheitsbewältigung“ in der Zeitschrift Staatsbriefe warnt J. S. vor der Gefahr, dass der „Holocaustglaube … auch in Deutschland in den Rang eines Staatskults erhoben wird …, weil dies die psychologischen Voraussetzungen schafft, dass Deutsche gegen ihre Ausrottung psychisch einmal genauso wehrlos sein werden wie die Juden“ (Josef Schüßlburner, Die zwingende Frage nach einer jüdischen Vergangenheitsbewältigung, in: Staatsbriefe, Heft 4(4), 1993, S. 25 ff. (http://vho.org/D/Staatsbriefe/Schuesslburner4_4.html). An anderer Stelle des Artikels stellt er die Behauptung auf, „dass das für Deutsche gezimmerte Erbschulddogma der liberalen Holocaustreligion die Deutschen gegenüber ihrer künftigen Abschlachtung … psychologisch wehrlos macht.“ In dem Zusammenhang erklärt J.S.: „Die Forderung von jüdischer und liberaler Seite nach deutscher VB (Vergangenheitsbewältigung – d.Verf.) muss aus Gründen der historischen Wahrheit … mit der Forderung nach einer jüdischen VB … beantwortet werden.“ Im gleichen Artikel erklärt der Autor mit Blick auf die Haltung Stalins zur jüdischen Bevölkerung in der Sowjetunion: „Die geplante Massendeportation der Juden nach Sibirien hätte Opferzahlen zur Folge gehabt, die gezeigt hätten, dass selbst in Bezug auf den Opferkreis der Holocaust selbst

In einem Artikel mit dem Titel „Der Wille zur Vernichtung. Sozialistische Wurzeln des Hitlerschen Antisemitismus“ in der Wochenzeitung Junge Freiheit verbreitet J. S. die Ansicht, dass Hitlers Antisemitismus „primär sozialistisch bestimmt“ gewesen sei, dass die von den Nazis industriell betriebene Massenvernichtung von Juden in Auschwitz „in der Konsequenz des sozialistischen Humanitarismus“ begründet sei und es sich dabei „um die Verwirklichung eines sozialistischen Konzepts“ handele (Josef Schüßlburner, Der Wille zur Vernichtung, in: Junge Freiheit, Heft 4/1995, S. 20 ff.).

In der später als sog. Internetprojekt erscheinenden Publikation mit dem veränderten Titel „Staatsbriefe – Für Selbstbestimmung aus deutschem Geist“, die als Publikation des intellektuellen Rechtsextremismus bekannt ist, setzt sich J. S. mit dem Vorwurf des Antisemitismus auseinander. In dieser Publikation, in der auch der rechtskräftig verurteilte Holocaust-Leugner und laut Verfassungsschutz „aktivste deutsche rechtsextremistische Geschichtsrevisionist“ Germar Rudolf veröffentlicht (s. http://de.wikipedia.org/wiki/staatsbriefe), behauptet J. S., der Antisemitismusvorwurf führe zu „Ungleichheit und Unfreiheit“, und fordert, „den Antisemitismusvorwurf, soweit er insbesondere gegen die Menschenwürde rechts stehender deutscher Menschen gerichtet ist, zu überwinden“ (Josef Schüsslburner, Der Antisemitismus-Vorwurf: Die neue Variante bundesdeutscher Freiheitsbedrohung, http://www.staatsbriefe.de/1994/2003/vorwurf2.htm). In dem gleichen Artikel kritisiert er den Verfassungsschutz und die öffentlich-rechtlichen Medien mit den Worten: „Solange der ideologische Antisemitismus-Vorwurf insbesondere der staatlichen Propaganda in Form von sog. Verfassungsschutzberichten durchgeht und im Bereich der sozialisierten Meinungsbildung (öffentlich-rechtliches Rundfunksystem) entsprechende Propagandisten als ‚Moralisten‘ installiert werden, ist die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland in einer fundamentalen Weise bedroht“.

Im gleichen Beitrag setzt sich J. S. auch kritisch mit dem Journalisten Michel Friedman auseinander und behauptet in dem Zusammenhang, dass die „Geschichte der Deutschen, mindestens auf Martin Luther … zurückgehend, für Auschwitz ‚verantwortlich‘ ist“ (ebda.).

In dem zitierten Staatsbriefe-Artikel von 1993 kritisiert J. S. die angeblich von jüdischem Einfluss dominierte deutsche Medienlandschaft und unterstellt die Abhängigkeit deutscher Politiker und Politikerinnen von den jüdisch dominierten deutschen Medien: „Vielmehr kann insoweit in der Tat die Befürchtung geäußert werden, deutsche Holocaustgedenkfeiern seien nur Ausdruck eines taktischen Verhaltens, weil sich deutsche Politiker eben mit der einflussreichen jüdischen Lobby Amerikas gut stellen müssen, da sie nicht den Mut haben, eventuelle Verrufserklärungen der von dieser Interessengruppe beherrschten Presse durchzustehen, welche von den ehemaligen Lizenzblättern in Deutschland gehorsamst exekutiert würden“ (Staatsbriefe, 1993, ebda.).

J. S. hat sich in diversen Veröffentlichungen in unmissverständlich kritischer Weise über das Grundgesetz geäußert. Am 10. November 2006 kritisiert er in www.staatsbriefe.de, dass „üblicherweise das Grundgesetz … als eine Art Staatsreligion (verstanden wird)“, und beanstandet, dass „schon nur das theoretische Infragestellen des Grundgesetzes (GG) eine prekäre Angelegenheit“ sei. Im gleichen Artikel zitiert er positiv einen Autor namens Horst Meier, in dem dieser es für möglich hält, „, sich von der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu emanzipieren‘ “, und fordert in dem Zusammenhang die „Abschaffung der Kategorie ‚Verfassungsfeind‘ … und die ‚Infragestellung des Grundgesetzes‘ “ dem er im Übrigen einen „sozialdemokratischen Charakter“ unterstellt (Josef Schüsslburner, Für eine endlich freie Verfassung, (http://www.staatsbriefe.de/1994/2006/freie_verfassung.pdf).

In einem Beitrag in der Zeitschrift „eigentümlich frei“ (Nr. 53/2005) mit dem Titel „Der Nationalsozialismus der 68er“, in dem J. S. das Wort rechtsextrem als „Schrottbegriff“ bezeichnet, liefert er eine Reihe von Argumenten zur Rechtfertigung bzw. Verteidigung des Nationalsozialismus. So legt er u. a. eine „Kontinuität der NS-Politik“ mit dem „Dritte-Welt-Sozialismus“ nahe und behauptet, „mit dem Untergang des Nationalsozialismus des Dritten Reichs (setzte) der politische Durchbruch der Nationalsozialismen der Dritten Welt ein“. Er kritisiert an gleicher Stelle indirekt die „neue Praxis (des Auswärtigen Amtes), ehemaligen Mitarbeitern, die NSDAP-Mitglieder waren, einen ehrenden Nachruf zu verweigern“ und stellt in Frage, „ob unter Berücksichtigung der Zeitumstände die NSDAP-Mitgliedschaft moralisch verdammenswerter ist als die Mitgliedschaft in den totalitären K-Gruppen.“ Letzteren, „aus denen etwa 20 Prozent der Mandatsträger und Funktionäre der ‚Grünen‘ hervorgegangen sind“, unterstellt er Sympathien zu der Aussage: „Es lebe das sozialistische Großdeutschland. Es lebe sein Führer Adolf Hitler.“

J. S. tritt seit Jahren und bis heute als Redner auf Veranstaltungen rechtsextremer und neonazistischer Kreise und Organisationen inkl. der NPD auf, so laut einem Beitrag von antifa-west (antifa-west – Antifaschistische Informationen aus Bielefeld und Ostwestfalen-Lippe, s. http://www.antifa-west.org/x05nazis/ch) u. a. in dem als Zentrum für Neonazis fungierenden Collegium Humanum in Vlotho, in dem laut Wikipedia u. a. der bekannte Rechtsextremist Horst Mahler regelmäßig als Redner auftritt. (Das Collegium Humanum ist ein Bildungszentrum, das im Verfassungsschutzbericht 2004 des Landes Berlin als rechtsextrem eingeschätzt wird. Laut Wikipedia wird das Collegium Humanum als ein „Zentrum für Antisemitismus und Holocaust-Leugnung“ charakterisiert (http://de.wikipedia.org/wiki/Collegium_Humanum; s. a. Das Collegium Humanum – Zentrum der Holocaustleugner, in: Antifaschistisches info-Blatt, http://www.nadir.org/nadir/periodika/aib/archiv/70/30.php).) J. S. wird darüber hinaus auf der Homepage der „Gesellschaft für freie Publizistik e. V.“ (GFP) als Referent geführt. Die GFP wurde laut der Homepage des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen 1960 „von ehemaligen SS-Offizieren und NSDAP-Funktionären gegründet. Mit ihren rund 480 Mitgliedern, zu denen vor allem Verleger, Redakteure, Publizisten und Buchhändler gehören, ist sie die mitgliederstärkste rechtsextremistische Kulturvereinigung.“ (http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/master/C10476896_N9019211_L20_D0_I541.html; auch in diesem Bericht wird dem Collegium Humanum „eine enge Verbindung zum Rechtsextremisten Horst Mahler“ attestiert.)

Die Bundesregierung beschränkt ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der PDS vom 24. Oktober 2001 (Bundestagsdrucksache 14/7219) mit dem Titel „Mitarbeiter mit rechtsextremen Aktivitäten im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen?“, in der auch auf rechtsextreme Aktivitäten von J. S. Bezug genommen wird, auf die Aussage, die Verfolgung seiner Aktivitäten seitens der Bundesregierung „erfolgt im Rahmen der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Zu Einzelheiten disziplinarrechtlicher Schritte gegen einen Beamten wird grundsätzlich nicht Stellung genommen.“

Nach den uns vorliegenden Informationen wurde das von der zuständigen Behörde gegen J. S. eingeleitete dienstrechtliche Verfahren im Jahr 1998 eingestellt.

Fakt ist, dass – obwohl die Bundesregierung die Aktivitäten von J. S. seinerzeit verfolgt und offensichtlich die Frage disziplinarrechtlicher Schritte geprüft hat – dieser auch danach rechtsextreme Ansichten publiziert bzw. in öffentlichen Vorträgen vertritt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche dienstlichen Funktionen hat J. S. in Bundesministerien und anderen Bundesbehörden ausgeübt, welche übt er zurzeit aus?

2

Setzt die Bundesregierung die Verfolgung der politischen und publizistischen Aktivitäten von J. S. fort und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber?

3

Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Forderung vertritt, das Verbot der Leugnung des Holocausts und des Zeigens der Hakenkreuzfahne aufzuheben?

4

Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, die Massenvernichtung von Juden in Auschwitz sei Ausdruck eines „sozialistischen Humanitarismus“?

5

Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Frage der Verfassungskonformität derartiger Forderungen und Auffassungen?

6

Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, die Gedenkfeiern zum Holocaust in Deutschland würden Deutsche psychologisch wehrlos gegenüber ihrer drohenden Abschlachtung machen?

7

Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, dass der Vorwurf des Antisemitismus ein „Kampfinstrument“ und als solches Teil einer „Staatsreligion“ sei und dass der Vorwurf des Antisemitismus in Deutschland überwunden werden müsse?

8

Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, die Forderung nach deutscher Vergangenheitsbewältigung müsse mit der Forderung nach jüdischer Vergangenheitsbewältigung „beantwortet“ werden?

9

Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, die Presse in Deutschland sei von der Interessengruppe einer einflussreichen jüdischen Lobby Amerikas beherrscht?

10

Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger Mitarbeiter eines Bundesministeriums über deutsche Politiker pauschal die Auffassung vertritt, dass diese sich mit der jüdischen Lobby gut stellen müssen, weil sie Verrufserklärungen der von dieser Lobby beherrschten deutschen Presse fürchten müssen?

11

Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, das Grundgesetz würde in unserem Lande wie eine Staatsreligion behandelt und sollte in Frage gestellt werden?

12

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die zitierten Auffassungen einem geschlossenen rechtsextremen Weltbild entsprechen?

13

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die zitierten Auffassungen der Legitimierung verfassungsfeindlicher Positionen Vorschub leisten?

14

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die zitierten Auffassungen im Verdacht stehen, den Straftatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die beschriebenen Aktivitäten eines hochrangigen Mitarbeiters eines Bundesministeriums mit Blick auf die Anforderung von Artikel 18 Grundgesetz (Verwirkung von Grundrechten)?

16

Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass ein hochrangiger Mitarbeiter eines Bundesministeriums seine rechtsextremen Aktivitäten unbehelligt fortsetzen kann, obwohl die Bundesregierung diese Aktivitäten laut ihrer Antwort auf die zitierte Kleine Anfrage von 2001 „verfolgt“?

17

Wie ordnet die Bundesregierung die beschriebenen Aktivitäten eines hochrangigen Mitarbeiters eines Bundesministeriums in ihre Politik zur Bekämpfung rechtsextremen Gedankenguts ein?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ähnliche öffentliche Äußerungen anderer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Bundesministerien und Bundesbehörden?

Berlin, den 27. August 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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