Engagement der Kreditanstalt für Wiederaufbau bei der Deutschen Industriebank
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ende Juli 2007 offenbarte sich, dass die Deutsche Industriebank (IKB) in Folge von Fehlspekulationen und der sog. US-Hypothekenkrise vor einem Zusammenbruch stand. Laut § 2 der IKB-Satzung ist „Gegenstand des Unternehmens (…) die Förderung der gewerblichen Wirtschaft (…). Den Finanzierungsbedürfnissen des Mittelstandes soll bevorzugt Rechnung getragen werden. Die Gesellschaft kann Bankgeschäfte aller Art betreiben und Finanzdienstleistungen aller Art erbringen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.“
Die Insolvenz wurde dadurch abgewendet, dass die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die zu 38 Prozent an der IKB beteiligt ist, eine Zusage erteilte, 70 Prozent des erwarteten Verlustrisikos zu übernehmen. In diesem Zusammenhang warnte der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vor der schwersten Bankenkrise seit 1931. Hingegen war von Bundesbankpräsident Axel Weber zu vernehmen, dass die Angst vor einer Bankenkrise jeder Grundlage entbehre. Während ein Zusammenbruch der IKB vorerst verhindert scheint und nun ein Verkauf der KfW-Anteile an der IKB erwogen wird, hüllt sich die Deutsche Bank, als größte deutsche Privatbank, weiterhin in Schweigen darüber, in welchem Umfang sie in Kreditgeschäfte im bonitätsschwachen US-Hypothekenmarkt involviert ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche ordnungs- und wirtschaftspolitischen Gründe waren für die Übernahme der IKB-Anteile der Allianz und der Münchner Rück durch die KfW im Jahre 2001 ausschlaggebend?
Welche ordnungs- und wirtschaftspolitischen Überlegungen sind maßgebend dafür, dass nun erwogen wird, die Beteiligung der KfW an der IKB aufzugeben?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, warum die IKB ihr Aufgabenfeld, über die Mittelstandsfinanzierung hinaus, auch auf die Spekulation mit bonitätsschwachen US-Hypotheken bzw. daraus abgeleiteten Finanzprodukten ausgedehnt hat?
Geschah die Spekulation mit bonitätsschwachen US-Hypotheken bzw. daraus abgeleiteten Finanzprodukten mit Wissen und Billigung der im Aufsichtsrat der IKB vertretenen KfW?
Wie schätzt die Bundesregierung die weiteren vom US-Hypothekenmarkt ausgehenden Risiken für die deutsche und europäische Finanzmarktstabilität ein?
Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welches Risikopotenzial für die Finanzstabilität das Engagement der Deutschen Bank auf diesem Markt in sich birgt?
Welche Funktionen erfüllten jeweils die Bafin und die Deutsche Bundesbank bei der Beaufsichtigung der IKB, und sind nach Auffassung der Bundesregierung sowohl die Bafin als auch die Deutsche Bundesbank ihrer Verantwortung bei der Beaufsichtigung der IKB in notwendigem Maße gerecht geworden?
Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die sehr unterschiedlichen Bewertungen des Bafin- und des Bundesbankpräsidenten, bezüglich der Gefahr einer Bankenkrise?
Teilt die Bundesregierung die Bedenken der Europäischen Zentralbank (EZB-Monatsbericht August 2008), dass von der Private Equity Branche ähnliche Risiken wie vom sog. Subprime-Hypothekenmarkt ausgehen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, glaubt die Bundesregierung mit dem geplanten Risikobegrenzungsgesetz diesen Gefahren ausreichend Rechnung zu tragen?
Liegen der Bundesregierung, gegebenenfalls über die KfW, Hinweise vor, dass der Vorstand der IKB seine Pflichten gegenüber dem Aufsichtsrat und den Anteilseignern verletzt hat, speziell angesichts der Tatsache, dass noch in der Aufsichtsratssitzung im Juni 2007 der Vorstand die Risiken aus Spezialanleihen als unbedeutend bezeichnete, und wenn ja, welche Hinweise?
Welche Ergebnisse in diesem Zusammenhang hat nach Kenntnis der Bundesregierung das geplante Treffen zwischen Bafin, Staatsanwaltschaft Düsseldorf und KfW in der 33. Kalenderwoche erbracht?
Fallen die Aktivitäten der IKB im Zusammenhang mit den Fonds Rhineland Funding und Rhinebridge nach Ansicht der Bundesregierung unter den satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand der IKB, namentlich die Förderung der gewerblichen Wirtschaft (§ 2 der IKB-Satzung), falls ja, warum, falls nein, welche Handlungsabsichten für die KfW ergeben sich daraus?
Liegen der Bundesregierung, gegebenenfalls über die KfW, Hinweise vor, dass der Aufsichtsrat der IKB seiner Pflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, die Geschäftsführung zu überwachen, und wenn ja, welche Hinweise?
Bitte gehen Sie hierbei speziell auf folgende Tatsachen ein: Die US-Verbriefungsgeschäfte der IKB haben bereits 2002 begonnen (HB, 6. August 2007). Im Sommer 2006 erhielt der Aufsichtsrat der IKB einen Hinweis auf riskante Geschäfte, allerdings ohne Bezug auf das US-Engagement (FAZ, 4. August 2007). Der Jahresabschluss und Lagebericht 2006/2007 der IKB weist auf Seite 57 auf umfangreiche Kreditzusagen an Spezialgesellschaften hin (FAZ, 10. August 2007).
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass das riskante Engagement der IKB im Bereich Spezialanleihen sowohl der KfW als auch dem Bundesministerium der Finanzen und der Bankenaufsicht Bafin bis Ende Juli entgangen ist, obwohl ein Mitglied des Aufsichtsrats der IKB zugleich Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finanzen und Vize-Vorsitzender der Bafin ist, zudem der Vize-Aufsichtsratsvorsitzende der IKB zugleich im Vorstand der KfW sitzt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie verhält sich die Bundesregierung zur öffentlich erhobenen Forderung (HB, 6. August 2007) nach einem Rückzug des Ministerialdirektors im Bundesministerium der Finanzen aus den Funktionen im Aufsichtsrat der IKB und als Vize-Vorsitzender der Bafin, und wie begründet sie dies?
Gibt es nach Informationen der Bundesregierung konkrete Überlegungen der KfW, gegen aktuelle oder ehemalige Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der IKB zivilrechtlich vorzugehen, und, falls nein, wird der Bund als Mehrheitseigner der KfW darauf hinwirken?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bafin, eine Untersuchung der Folgen von Subprime-Anlagen deutscher Banken sei nicht nötig (FTD, 10. August 2007), wenn ja, warum, wenn nein, wie wird sie auf eine Untersuchung hinwirken?
Hält die Bundesregierung angesichts der Engagements von WestLB und SachsenLB eine Prüfung der Risikopositionen von Landesbanken im Bereich der Spezialanleihen durch Bundesbank oder Bafin für notwendig, und wie begründet sie dies?
Wie rechtfertigt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Tatsache, dass die Risikoabschirmung über 3,5 Mrd. Euro zu 70 Prozent von der KfW getragen wird und die KfW zudem alleine dem Fonds Rhineland Funding eine Liquiditätslinie in Höhe von 8,1 Mrd. Euro bereitstellt, während die Privatbanken über den Einlagensicherungsfonds lediglich 15 Prozent der Risikoabschirmung übernehmen?
Würde die Satzung des Einlagensicherungsfonds nach Ansicht der Bundesregierung auch eine höhere Beteiligung der Privatbanken an der Rettungsaktion legitimieren, „um Beeinträchtigungen des Vertrauens in die privaten Kreditinstitute zu verhüten“, und wie begründet die Bundesregierung dies?
Wie rechtfertigt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung, dass bei der „Konzertierten Aktion“ zur Rettung der IKB, an deren Konzeption der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück beteiligt war (FAZ, 7. August 2007), die Sparkassen und genossenschaftlichen Banken zur Übernahme von 15 Prozent der Risikoabschirmung über insgesamt 3,5 Mrd. Euro bewegt wurden, angesichts der Tatsache, dass es sich bei der IKB um eine Privatbank handelt?
Welchen Beitrag leisten nach dem Informationsstand der Bundesregierung die direkten IKB-Anteilseigner (ohne KfW) für die Sanierung der Bank, und wie ist dies in den Augen der Bundesregierung zu rechtfertigen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die IKB-Krise zeigt, dass Zweckgesellschaften von Banken genutzt werden können, Erfordernisse der Eigenkapitalunterlegung zu umgehen und Risiken bilanztechnisch zu verschleiern, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Welche gesetzlichen Änderungen strebt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bilanzierung und Regulierung von Zweckgesellschaften an?
Wie bewertet die Bundesregierung den bestehenden rechtlichen Rahmen für Sonderprüfungen im Bankensektor im Licht der Tatsache, dass auch zwei diesjährige Sonderprüfungen in der IKB, eine durch die KPMG und eine durch den Prüfungsverband deutscher Banken, keine besonderen Risiken bei der IKB zum Vorschein brachten?
Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Sonderprüfungen strebt die Bundesregierung innerhalb der laufenden Legislaturperiode an, und wie begründet sie dies?
Wurde nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Kreditzusage der IKB an den Fonds Rhineland in Höhe von 8,1 Mrd. Euro und durch die Übernahme dieser Zusage durch die KfW die sogenannte Großkreditregel verletzt, nach der eine einzelne Kreditzusage maximal 20 Prozent der Eigenmittel ausmachen darf, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, ein Unterlaufen der Großkreditregel durch Aufspaltung in Teilbeträge zu verhindern, wie begründet sie dies, und welche konkreten Maßnahmen plant sie?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, ein Unterlaufen von Eigenkapitalunterlegungspflichten bei Kreditzusagen dadurch zu verhindern, dass sie auch für kurzfristige Kreditzusagen eingeführt werden, wie begründet sie dies, und welche konkreten Maßnahmen plant sie?
Ist die Aussage der Bundesregierung, durch die Rettungsaktion bei der IKB werde der Steuerzahler nicht belastet (SZ, 2. August 2007), so zu verstehen, dass zwischen Bundesvermögen und Steuereinnahmen nach ihrer Ansicht kein Zusammenhang besteht, und wie erklärt die Bundesregierung diese Einschätzung?