Steuerliche Behandlung der Veräußerung bzw. Privatisierung von Milchquoten
der Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Albert Deß, Peter Bleser, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Helmut Heiderich, Siegfried Hornung, Helmut Lamp, Vera Lengsfeld, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Meinolf Michels, Franz Obermeier, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Norbert Schindler, Reinhard Freiherr von Schorlemer, Wolfgang Steiger, Max Straubinger, Annette Widmann-Mauz, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits in fünf Urteilen entschieden, dass die Zuweisung der Milchreferenzmenge 1984 zur Abspaltung des Buchwertes für den Grund und Boden geführt hat. Aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt es immer noch keine Regelung, wie die Finanzämter die gefestigte Rechtsprechung des BFH bei den Steuerveranlagungen anzuwenden haben.
Daher wissen die betroffenen Landwirte schon seit mehr als drei Jahren nicht, welcher Buchwert beim Verkauf oder bei der Privatisierung einer Milchquote steuerlich abzugsfähig ist. Bei den steuerlichen Beratern und den Finanzämtern stapeln sich massenhaft die nicht bearbeiteten Fälle. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, insbesondere für die betroffenen Steuerpflichtigen in einem Rechtsstaat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Inwieweit wurden diese Zahlen bisher erhoben, damit schnellstmöglich die Rechtsprechung des BFH umgesetzt werden kann?
Gibt es Überlegungen, für die jeweiligen Regionen geschätzte Verkehrswerte verbindlich festzulegen?
Warum wird die Rechtsprechung des BFH seit nunmehr drei Jahren ignoriert?
Spielen haushaltspolitische Erwägungen bei der Nichtumsetzung der BFH-Rechtsprechung eine Rolle?
Gibt es bereits eine Kommission zur Lösung des Problems?
Wenn ja, welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?
Beabsichtigt die Verwaltung, bei der Umsetzung der Rechtsprechung des BFH in eine praxiskonforme Lösung, den Sachverstand der beteiligten Fachverbände (z. B. Deutscher Bauernverband, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen etc.) einzuholen?
Welchen Zeitplan hat sich die Bundesregierung zur Lösung des Problems gesetzt?
Könnte sich die Finanzverwaltung eine pragmatische Lösung in Abstimmung mit den Verbänden vorstellen, um das Verfahren zu vereinfachen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Umfang der möglichen gesamten steuerlichen Entlastung der betroffenen Landwirte ein?