Politische Entwicklung in Guatemala
der Abgeordneten Hermann Gröhe, Monika Brudlewsky, Dr. Heiner Geißler, Dr. Christian Schwarz-Schilling, Aribert Wolf, Dr. Norbert Blüm, Dr. Wolfgang Bötsch, Rainer Eppelmann, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Hubert Hüppe, Ruprecht Polenz, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Erika Schuchardt, Clemens Schwalbe, Dr. Rita Süssmuth, Dr. Hans-Peter Uhl und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die politische Lage in Guatemala hat sich seit dem Beginn des Demokratisierungsprozesses in den achtziger Jahren sukzessive verbessert. Doch auch vier Jahre nach dem Abschluss des Friedensvertrags vom 29. Dezember 1996 und zwei Jahre nach der Vorlage des Berichts der „Kommission zur Aufklärung der Vergangenheit“ unter Vorsitz des deutschen Staats- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Christian Tomuschat am 25. Februar 1999 finden immer noch schwere Menschenrechtsverletzungen statt. Das Scheitern eines Gesetzesvorschlags, eine Kommission zur Durchsetzung der Empfehlungen dieser Wahrheitskommission einzusetzen, scheint im Interesse der Regierungspartei FRG (Frente Republicano Guatemalteco) zu liegen, deren Parteigründer und nach wie vor sehr einflussreicher Politiker der ehemalige Militärherrscher General Efraín Ríos Montt ist.
Die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit, der systematischen Menschenrechtsverletzungen unter der jahrzehntelangen Militärherrschaft und des über drei Jahrzehnte anhaltenden Bürgerkriegs, dem ungefähr 200 000 Menschen zum Opfer gefallen sind, ist bislang nicht geschehen. Der anhaltend starke politische Einfluss der Streitkräfte verhindert eine Aufklärung der meist von den regulären Streitkräften und ihren paramilitärischen Handlangern begangenen Greueltaten während des Bürgerkriegs.
Der Bericht der Wahrheitskommission bestätigt, dass die regulären Streitkräfte während des Konflikts zahlreiche „Massaker“ an Zivilisten verübt hatten. Die Mehrzahl der Opfer waren indigene Kleinbauern und ihre Familien. Explizit spricht der Kommissionsvorsitzende davon, dass zu gewissen Zeiten in bestimmten Regionen an einzelnen Maya-Gruppen Völkermord begangen worden sei.
Eklatantes Beispiel für die unzureichend arbeitende Justiz ist der Mord an dem Leiter der kirchlichen Wahrheitskommission und des Menschenrechtsbüros des Erzbischofs von Guatemala im April 1998. Der Mord, der zwei Tage nach der Veröffentlichung einer unter seiner Ägide erstellten Studie zur Wiedergewinnung der Historischen Wahrheit über den Bürgerkrieg begangen wurde, ist nach wie vor nicht aufgeklärt. Personen, die mit der Untersuchung dieses Mordes befasst waren, wurde selbst mit Mord gedroht, u. a. auch Mitarbeitern des erzbischöflichen Menschenrechtsbüros, zwei Richtern und einem Staatsanwalt, die sich daraufhin gezwungen sahen, ihr Land zu verlassen und im Ausland um Schutz nachzusuchen. Auch in anderen Prozessen waren Überlebende, Zeugen sowie im Justizwesen tätige Personen Einschüchterungsversuchen und Todesdrohungen ausgesetzt. Laut Einschätzung des Zeitungsverbandes World Association of Newspapers gehört Guatemala zu den Ländern, in denen die Pressefreiheit bedroht ist.
Der von der Regierung zugesagte Reinigungs- und Erneuerungsprozess bei Sicherheitskräften und militärischen Streitkräften wurde bislang nicht ernsthaft in die Wege geleitet. Im Gegenteil ist eine Remilitarisierung der inneren Sicherheit zu beobachten. Behauptungen der Regierung, Menschenrechtler seien an einer Kampagne zur Destabilisierung der Landes beteiligt, lassen vielmehr befürchten, dass sich diese engagierten Bürger in Gefahr befinden. Immer wieder wird auch nach wie vor von Fällen von „Verschwindenlassen“ unliebsamer Personen berichtet, wie beispielsweise einer Universitätsdozentin im April 2000, die aktives Mitglied von Frauenorganisationen war und vor einigen Jahren an der Erstellung eines Berichts über illegale Adoptionen mitwirkte.
Besorgniserregend ist insbesondere die Situation der Kinder und Jugendlichen in Guatemala. Trotz internationaler Kritik hat die Regierung Guatemalas noch kein Gesetz zum Kinderschutz verabschiedet. Es fehlt immer noch eine Regelung der Adoptionen, die angesichts des wachsenden Geschäfts mit illegalen Adoptionen unbedingt und dringend erforderlich ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zum zweiten Jahrestag der Vorlage des Berichts der Wahrheitskommission für Guatemala?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Demokratisierungsprozess in Guatemala?
Welche Projekte werden auf welche Weise gefördert?
Ist die Bundesregierung bereit, die Förderung des erzbischöflichen Menschenrechtsbüros in Guatemala über dieses Jahr hinaus fortzusetzen?
Welche Chancen räumt die Bundesregierung der dringend notwendigen Reform des guatemaltekischen Justizwesens ein und wie kann diese durch die Bundesregierung selbst unterstützt werden?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Einfluss der guatemaltekischen Streitkräfte auf die Politik und wie bewertet sie diesen?
Unterstützt die Bundesregierung die spanische Justiz bei ihren Ermittlungen gegen hohe guatemaltekische Militärs und Politiker?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Vorwürfe des Völkermords an indigenen Gemeinschaften gegen guatemaltekische Militärs und Politiker?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, insbesondere die Lage der Kinder zu verbessern, illegale Adoptionen zu verhindern sowie Kinderprostitution und Kinderhandel zu unterbinden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Lateinamerikanischen Instituts für Verbrechensprävention, das Gewalt gegen Frauen als ein gravierendes Problem in Guatemala bezeichnet?