Von Rechtsextremisten begangene Morde seit 1990 (Nachfrage IV)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Von Rechtsextremisten begangene politische Morde seit 1990“ führt die Bundesregierung aus, dass „1997 und 1998 keine vollendeten Tötungsdelikte gemeldet“ wurden.
Tatsache ist, dass in der Nacht vom 6. auf den 7. Februar 1997 in Magdeburg ein Punk von Skinheads getötet wurde. Die Presseagentur ap schreibt nach einem brutalen Überfall von Skinheads auf Antifaschisten im April 1999 über die lange traurige Tradition rechtsextremer Gewalt in Magdeburg: „Am 6. Februar 1997 wurde der damals 17-jährige Punk F. B. im Plattenbaugebiet Olvenstedt von einem gleichaltrigen Skinhead mit Messerstichen und Tritten gegen den Kopf getötet.“ (ap, 25. April 1999).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Ist der Bundesregierung der oben beschriebene Fall bekannt?
Wenn ja, welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über den/die mutmaßlichen Täter?
Weshalb stuft die Bundesregierung diesen Fall nicht als Tötungsdelikt mit tatsächlicher oder zu vermutender rechtsextremer Motivation ein?