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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Presseberichte über einen geplanten Aufbau einer "Zentral-Datei für linke Gewalttäter" beim Bundeskriminalamt (G-SIG: 14011702)

Datei für linke Gewalttäter beim BKA, Art der gespeicherten Daten, Datenschutzregelungen, Vergleich mit der Datei für rechte Gewalttäter, Dateien auf Landesebene

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.02.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/519125. 01. 2001

Presseberichte über einen geplanten Aufbau einer „Zentral-Datei für linke Gewalttäter“ beim Bundeskriminalamt

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach Presseberichten sollen die Innenminister der Länder planen, eine „zentrale Datei für linke Gewalttäter“ beim Bundeskriminalamt (BKA) zu errichten (u. a. Bild, 22. Januar 2001, ddp, 22. Januar 2001). Diese solle „nach dem Vorbild der Kartei ,Gewalttäter rechts‘ auch gewalttätige Linksextremisten“ erfassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Treffen die Berichte über die geplante Errichtung einer solchen Datei zu?

2

Wenn ja:

a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll diese Datei wann und wie eingerichtet werden?

b) Welche Daten sollen in dieser Datei genau erhoben werden?

c) Welche „Gewalttaten“ von Personen sollen dazu führen, dass diese Personen in dieser Datei gespeichert werden?

d) Sollen in dieser Datei nur rechtskräftig verurteilte Personen erfasst werden oder auch Personen, gegen die lediglich Ermittlungsverfahren laufen?

e) Ist für die Aufnahme einer Person in diese Datei eine einmalige Straftat oder ein Ermittlungsverfahren ausreichend oder müssen dazu wiederholte Straftaten vorliegen?

f) Wie lange sollen diese Daten gespeichert werden?

g) Welche Behörden und/oder andere Stellen sollen die Auskünfte aus dieser Datei bekommen?

h) Welche Auskunftsansprüche haben Verurteilte oder Verdächtige gegen das BKA, wenn sie erfahren wollen, ob sie in dieser Datei geführt werden?

i) Welche Möglichkeiten haben Verurteilte oder Verdächtige, um eine Streichung ihrer Daten aus dieser Datei zu erreichen?

3

Wenn nein, gibt es andere Pläne der Innenminister zur Errichtung einer ähnlichen Datei?

4

Seit wann besteht im BKA die Datei „Gewalttäter rechts“?

a) Welche Daten werden in dieser Datei auf welcher gesetzlichen Grundlage erfasst?

b) Welche „Gewalttaten“ von Personen führen dazu, dass Personen in dieser Datei erfasst werden?

c) Wurde diese Definition von „Gewalttaten“ in den letzten Jahren geändert, analog zur „Bereinigung“ der Daten über „rechtsextreme Gewalt“ in den Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (vgl. Bundestagsdrucksache 14/4352)?

d) Wie viele rechtsextreme Gewalttäter sind in dieser Datei erfasst (bitte Angaben jeweils zum Ende der letzten Jahre)?

e) Wird in dieser Datei auch eine evtl. Organisationszugehörigkeit der rechten Gewalttäter erfasst?

f) Wenn ja, wieso war dann die Bundesregierung bis vor kurzem nicht in der Lage, Angaben zu Gewalttaten von NPD-, JN-, DVU- und anderen Mitgliedern rechtsextremer Organisationen zu machen (vgl. Bundestagsdrucksache 14/4056)?

g) Wie oft wurde diese Datei von anderen Polizeibehörden in Anspruch genommen?

h) Wie viele dieser Inanspruchnahmen erfolgten im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf rechtsextreme Demonstrationen?

5

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Dateien auf Länderebene?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 22. Januar 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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