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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Korruptionsprävention (G-SIG: 14011292)

Erfahrungen mit der Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung, Präventionsmaßnahmen: Rotation von Personal, Ansprechstelle für Korruptionsvorsorge, innere Revision als Daueraufgabe; evtl. Korruptionsstraftaten, durch Korruption aufgefallene Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen, Antikorruptionsklauseln in Verträgen, Verpflichtung privater Unternehmen bei der Ausführung von Aufgaben der öffentlichen Hand nach dem Verpflichtungsgesetz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.07.2000

Aktualisiert

14.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 14/385406. 07. 2000

Korruptionsprävention

der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Ernst Bahr, Eckhardt Barthel (Berlin), Dr. Michael Bürsch, Ursula Burchardt, Sebastian Edathy, Peter Enders, Gabriele Fograscher, Lilo Friedrich (Mettmann), Harald Friese, Günter Graf (Friesoythe), Hans-Peter Kemper, Bernd Reuter, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela Schröter, Rüdiger Veit, Ute Vogt (Pforzheim), Dieter Wiefelspütz, Barbara Wittig, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen), Ekin Deligöz, Cem Özdemir, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 17. Juni 1998 hat die Bundesregierung eine Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung beschlossen, die am Tag ihrer Veröffentlichung am 14. Juli 1998 in Kraft getreten ist. Dieser Richtlinie sind Empfehlungen als eine – nicht verbindliche – Umsetzungshilfe beigefügt. Die Richtlinie gilt nun länger als ein Jahr. Angesichts der öffentlichen Wirkung von immer wieder aufgedeckten Korruptionsskandalen fragen wir, wie diese Richtlinie der Bundesregierung in der Bundesverwaltung umgesetzt wurde.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen37

1

Hat die Richtlinie sich insgesamt bewährt oder wird an eine Überarbeitung gedacht?

2

Ist sie in der Innenministerkonferenz behandelt worden?

3

Hat sie Modellfunktion für die Länder und Kommunen?

4

Welche Erfahrungen der Bundesländer und der Kommunen mit Korruption und deren Verhinderung sowie Bekämpfung hält die Bundesregierung auf die Bundesebene für übertragbar?

5

a) In welchen Dienststellen des Bundes, in welchen obersten Bundesbehörden, in welchen Behörden der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung, in welchen Gerichten des Bundes, Sondervermögen des Bundes sowie überwiegend vom Bund institionell geförderten Zuwendungsempfängern wurde die Richtlinie jeweils wie umgesetzt?

5

b) Wo und wie wurden insbesondere die korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete und Arbeitsabläufe festgestellt?

5

c) Wo und wie wurden Risikoanalysen erstellt?

5

d) Welche Ergebnisse aus den oben angebenenen Stellen liegen jeweils vor?

6

a) Wurde in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten das Mehr-Augen-Prinzip sichergestellt?

6

b) Waren andere Maßnahmen der Korruptionsvorsorge erforderlich?

6

c) Wo sind solche Maßnahmen in der Diskussion oder in der Planung?

7

Welche Maßnahmen sind zur Erhöhung der Transparenz der Entscheidungsfindung ergriffen worden, um korruptive Beeinflussung erkennen zu können?

8

In welchen Dienststellen wird inzwischen von der Rotation von Personal als Mittel der Korruptionsvorsorge Gebrauch gemacht?

9

a) In welchen Dienststellen wurde eine Ansprechstelle für Korruptionsvorsorge eingesetzt?

9

b) Welche konkreten Aufgaben wurden dieser übertragen?

9

c) Welcher Ebene der Verwaltung wurde diese zugeordnet?

10

a) Wurden Organisationseinheiten mit einer inneren Revision als Daueraufgabe betraut?

10

b) Gab es Anlässe für einen konkreten Revisionsauftrag?

11

Wo und in welcher Weise sind die Empfehlungen hinsichtlich besonderer Sorgfalt bei der Personalauswahl umgesetzt worden?

12

a) Wo und in welcher Weise sind die Empfehlungen für einen allgemein gültigen Verhaltenskodex umgesetzt worden?

12

b) In welcher Form werden die Mitarbeiter für Korruptionsgefahren regelmäßig sensibilisiert?

13

a) Welche Maßnahmen für eine konsequente Dienst- und Fachaufsicht wurden ergriffen?

13

b) Gab es in der Zwischenzeit Fälle für durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Korruptionsstraftat?

13

c) Was geschah im konkreten Einzelfall?

14

a) Gab es Ausnahmen von der grundsätzlichen Trennung von Planung, Vergabe und Abrechnung?

14

b) Warum?

14

c) Wer hat sie überprüft?

15

a) Hat sich beim Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung seit Juni 1998 in der Praxis etwas geändert?

15

b) In welcher Weise?

15

c) In welchen der in Frage 5a) genannten Dienststellen?

16

Wie ist der Stand bezüglich so genannter schwarzer Listen, d. h. des Wettbewerbsausschusses von Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen, wenn sie durch Korruption aufgefallen sind?

16

a) Wann sollen die Regeln zum Ausschluss von unzuverlässigen Unternehmen geschaffen werden, und wann soll hierfür – wie ebenfalls vorgesehen – ein Register eingerichtet werden?

16

b) Wie erfahren Dienststellen des Bundes heute von solchen schweren Verfehlungen im Bund und aus den Bundesländern?

17

Welche Fälle haben sich inzwischen als geeignet erwiesen, Antikorruptionsklauseln in Verträge über entgeltliche Bau-, Dienst- oder sonstige Leistungen aufzunehmen?

18

a) Welche Erfahrungen liegen vor, wenn private Unternehmen, z. B. als Generalunternehmer oder als Architektur- oder Ingenieurbüros, bei der Ausführung von Aufgaben der öffentlichen Hand nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet werden sollen?

18

b) Wie lautet das Formular, das die Unternehmen unterschreiben müssen?

19

Welche konkreten Regelungen wurden in den verschiedenen Dienststellen hinsichtlich des Sponsorings getroffen?

Berlin, den 5. Juli 2000

Frank Hofmann (Volkach) Ernst Bahr Eckhardt Barthel (Berlin) Dr. Michael Bürsch Ursula Burchardt Sebastian Edathy Peter Enders Gabriele Fograscher Lilo Friedrich (Mettmann) Harald Friese Günter Graf (Friesoythe) Hans-Peter Kemper Bernd Reuter Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Gisela Schröter Rüdiger Veit Ute Vogt (Pforzheim) Dieter Wiefelspütz Barbara Wittig, Dr. Peter Struck und Fraktion sowie der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele Marieluise Beck (Bremen) Ekin Deligöz Cem Özdemir Kerstin Müller (Köln) Rezzo Schlauch und Fraktion

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