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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Finanzielle Situation der GEBB (Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb) (G-SIG: 14012207)

Mittel aus dem Bundeshaushalt und aus dem Verkauf von Liegenschaften, Kreditaufnahmen, Personalkosten, Betriebskosten, GEBB-Mittel zur Entlastung des Epl 14, Zusammenarbeit mit der Bundesvermögensverwaltung, Gründung privatwirtschaftlich organisierter Gesellschaften, Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.08.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/666410. 07. 2001

Finanzielle Situation der GEBB (Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb)

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Die finanzielle Situation der GEBB und das Finanzgebaren dieser Gesellschaft haben im Verteidigungsausschuss und im Haushaltsausschuss mehrfach zu Erörterungen geführt, die keine Klarheit über die finanzielle Situation der GEBB erbracht haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt hat die GEBB im Haushaltsjahr 2000 erhalten, und wie wurden diese Mittel verwendet?

2

Welche finanziellen Mittel hat die GEBB bisher für das Haushaltsjahr 2001 erhalten, und wie wurden diese Mittel verwendet?

3

Welche finanziellen Mittel soll die GEBB für 2002 aus dem Bundeshaushalt erhalten?

4

Wie begründen sich die für das Haushaltsjahr 2002 vorgesehenen Mittel für die GEBB?

5

Welche finanziellen Mittel konnte die GEBB in den Jahren 2000 und 2001 aus dem Verkauf von Liegenschaften für den eigenen laufenden Betrieb der GEBB verwenden?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanziellen Mittel, die die GEBB im Jahr 2002 aus dem Verkauf von Liegenschaften für den eigenen Betrieb erwirtschaften wird?

7

Hat die GEBB die ihr aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2000 zugeflossenen Mittel verbraucht?

8

Trifft es zu, dass die GEBB finanzielle Mittel, die sie im Jahr 2000 aus dem Bundeshaushalt erhalten hat, in Wertpapiere auf Festgeldkonten angelegt hat?

9

Wenn ja, welcher Gewinn wurde dadurch für die GEBB erzielt?

10

Hat die GEBB die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen?

11

Wenn ja, hat sie bereits Kredite aufgenommen?

12

Wie hoch waren bzw. sind die Personalkosten der GEBB in den Jahren 2000 und 2001?

13

Wie hoch sind die Betriebskosten der GEBB in den Jahren 2000 und 2001?

14

Hat die GEBB in diesem Jahr finanzielle Mittel, die sie aus dem Bundeshaushalt erhalten hat, bei Banken fest angelegt oder beabsichtigt sie dieses noch zu tun?

15

Wie hoch werden die finanziellen Mittel geschätzt, die die GEBB in den Jahren 2001 und 2002 dem Bundeshaushalt bzw. dem Einzelplan 14 zur Entlastung dieses Etats zur Verfügung stellen kann?

16

Wie viele Personen und Mitarbeiter waren bisher im Bundesministerium der Verteidigung und beim Bundeswehrbeschaffungsamt mit Aufgaben betraut, die jetzt die GEBB übernommen hat?

17

In welcher Form erfolgt die Zusammenarbeit der GEBB mit der Bundesvermögensverwaltung?

18

Entscheidet die GEBB oder die Bundesvermögensverwaltung über den Verkauf einer Liegenschaft, die der Bundesminister der Finanzen dem Bundesminister der Verteidigung zum Verkauf freigegeben hat?

19

In welcher Form berichtetet die GEBB dem Bundesministerium der Verteidigung über ihre Geschäftsaktivitäten?

20

Welche privatwirtschaftlich organisierten Gesellschaften will die GEBB in der zweiten Jahreshälfte 2001 gründen, und welche Aufgaben haben diese Gesellschaften?

21

Welche Projekte aus den Bereichen Forschung, Entwicklung und Erprobung sowie militärische Beschaffungen sollen aus Effizienzgewinnen in den Jahren 2001 und 2002 finanziert werden?

22

Welche Gesamtsumme haben diese Projekte?

23

Wie werden der Deutsche Bundestag und seine zuständigen Ausschüsse zukünftig über die Arbeit der GEBB informiert?

24

Hat der Bundesrechnungshof für das Jahr 2002 ein uneingeschränktes Prüfungsrecht oder ab wann kann der Bundesrechnungshof die GEBB prüfen?

25

Welche Bedeutung hat der Haushaltsvermerk im Entwurf des Einzelplans 14 „Der Rechnungshof prüft die GEBB nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 BHO“ für das Jahr 2002?

Berlin, den 9. Juli 2001

Jürgen Koppelin Günther Friedrich Nolting Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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