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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Folgen des Konversionsstopps für Kommunen und Dritte zum Zwecke der Zuführungen in die strategische Liegenschaftsreserve

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

22.05.2026

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

05.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/559324.04.2026

Folgen des Konversionsstopps für Kommunen und Dritte zum Zwecke der Zuführungen in die strategische Liegenschaftsreserve

der Abgeordneten Katalin Gennburg, Desiree Becker, Sahra Mirow, Ulrich Thoden, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Infolge der Bundeswehrreformen der 1990er Jahre setzte eine umfassende Konversion ehemals militärisch genutzter Liegenschaften ein. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wurde dieser Prozess beschleunigt, da zahlreiche Standorte aufgegeben und für zivile Nutzungen geöffnet wurden. In den vergangenen Jahren entwickelten viele Kommunen tragfähige Konzepte, um diese Flächen einer zivilen Nutzung zuzuführen.

Für den Aufbau einer strategischen Liegenschaftsreserve hat das Bundesministerium der Verteidigung im Oktober 2025 einen Konversionsstopp für militärische Liegenschaften verhängt. In der Folge wurden zahlreiche zivile Umnutzungspläne, in die bereits erhebliche planerische, personelle und finanzielle Ressourcen geflossen sind, ausgesetzt. Auf Nachfrage wurde seitens des Verteidigungsministers betont, man bemühe sich um einen Austausch mit den betroffenen Kommunen. Gleichzeitig wird nicht darauf eingegangen, wie verbindlich diese Abstimmungsprozesse ausgestaltet sind und welche konkreten Perspektiven den betroffenen Städten und Gemeinden eröffnet werden.

Zahlreiche Länder, Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren Konversionsprozesse vorbereitet oder bereits weit vorangetrieben. Dazu gehörten unter anderem städtebauliche Wettbewerbe, Planungskosten im Vorgriff auf eigentumsrechtliche Übertragungen oder in Vertrauen auf gemeinsame Absichtserklärungen bzw. Vereinbarungen für eine künftige eigentumsrechtliche Übertragung. Es ist anzunehmen, dass in vielen Fällen bereits personelle und finanzielle Mittel von Kommunen, Städten und Gemeinden aufgewendet wurden – teils unter Beteiligung privater Investorinnen und Investoren. Auch konkrete Wohnungsbauprojekte, darunter Wohnquartiere und Studierendenwohnheime, sind von dem Konversionsstopp betroffen.

Vor diesem Hintergrund wirft der nun verhängte pauschale oder längerfristige Entzug von Flächen aus laufenden Konversionsprozessen erhebliche finanzielle und strukturpolitische Fragen auf, denn kommunale Haushalte geraten zusätzlich unter Druck. Investitionsentscheidungen für die Konversion von militärischen Liegenschaften, die häufig auf die Beseitigung infrastruktureller Defizite und die Stabilisierung lokaler Versorgungsstrukturen abzielten, drohen ins Leere zu laufen.

Die Militarisierung auf Kosten des Sozialstaates könnte sich im Zuge der Zuführung von Liegenschaften in eine strategische Liegenschaftsreserve somit erneut konkret auf die bereits in vielen Fällen mangelnde infrastrukturelle Entwicklung und die Daseinsvorsorge in den betroffenen Kommunen auswirken. Dies zeigt auch den Widerspruch in der Verabschiedung der Änderungen im BauGB durch den sogenannten „Bau-Turbo“, mit dem die Bundesregierung das Ziel erklärte durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum insgesamt voranzubringen, auf. Die Verabschiedung des „Bau-Turbos“ führte zu einer faktischen Entmachtung der Kommunen, die nun in der Prüfung zur Überführung in die strategische Liegenschaftsreserve deutlich wird. Auch wenn das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr betonen, Gespräche mit Kommunen zu führen, insbesondere dort, wo ein hohes Konversionsinteresse besteht, bleibt festzuhalten, dass die Entscheidungsbefugnis des Bundes im Zuge der jüngsten gesetzlichen Änderungen gestärkt wurde.

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Informationsinteresse hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen des Konversionsstopps, der konkreten Auswahlkriterien für betroffene Liegenschaften, der Verfahrenspraxis sowie der Abstimmung mit Ländern und Kommunen und möglichen Entschädigungen. Es bedarf abschließend einer transparenten Darstellung der Auswirkungen auf bereits laufende oder weit fortgeschrittene Konversionsvorhaben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch wird der Bedarf an benötigten Liegenschaften von der Bundeswehr beziffert und wie wird dieser Bedarf ermittelt?

2

Wie werden der Umfang und Bedarf der Zuführung zur Liegenschaftsreserve für Liegenschaften, die sich in Konversionsprozessen befinden, ermittelt, und wie wird der Konversionsstopp begründet?

3

An welchen Stellen bemüht sich die Bundeswehr, um den Erwerb von weiteren Liegenschaften abseits der Liegenschaften, die für eine Zuführung in die strategische Liegenschaftsreserve infrage kommen?

4

Plant die Bundeswehr bei der Beschaffung und Bewirtschaftung von Flächen auf Immobilienfonds oder andere Dritte zurückzugreifen und welche eigentumsrechtlichen Konstruktionen, Pacht- bzw. Mietmodelle oder Flächenübertragungen werden hierfür in welchem Umfang zur Anwendung kommen oder in Betracht gezogen?

5

Wie verläuft das Verfahren zur Prüfung, ob eine Liegenschaft der strategischen Liegenschaftsreserve überführt werden kann?

a) Welche Rechtskonstrukte greifen in der Anwendung des Konversionsstopps und der Zuführung von Liegenschaften in die Liegenschaftsreserve?

b) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungsposition von Gemeinden bei der Prüfung von Liegenschaften, die im Rahmen der strategische Liegenschaftsreserve überprüft werden, durch den vorherig eingeführten „Bau-Turbo“ verändert?

c) Welche verfahrensrechtlichen Anwendungen, die durch sogenannten „Bau-Turbo“ geschaffen wurden, könnten in der Überführung in die Liegenschaftsreserve Anwendung finden?

d) Wie erfolgt die Abstimmung mit Ländern, Kommunen und Gemeinden im Prüfungsprozess zu einer Überführung in die strategische Liegenschaftsreserve?

e) Anhand welcher Faktoren wird im Prüfverfahren über die Eignung zur Zuführung von Liegenschaften in die strategische Liegenschaftsreserve entschieden?

6

Führt die Bundeswehr mit allen betroffenen Ländern, Städten und Gemeinden Gespräche hinsichtlich der vom Konversionsstopp betroffenen Liegenschaften durch? Falls nein: Wie erlangt die Bundeswehr Kenntnis darüber, ob ein dringendes Konversionsinteresse seitens der jeweilig betroffenen Länder, Städten oder Gemeinden besteht?

a) Mit welchen Ländern, Städten und Gemeinden werden derzeit Gespräche im Zuge der Überprüfung von Liegenschaften für die strategische Liegenschaftsreserve der Bundeswehr geführt?

b) In welchen Fällen wurden Kompromisse zwischen Ländern, Städten oder Gemeinden und der Bundeswehr vereinbart (bitte aufschlüsseln nach Ko-Nutzung, Aufteilung einer Liegenschaft, Flächentausch oder temporär befristeter Nutzung von Bundeswehr bzw. Dritten)?

c) In welchen Fällen konnten zwischen der Bundeswehr und Ländern, Städten oder Gemeinden bisher keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden?

d) Welche Widerspruchsmöglichkeiten haben Länder, Städte und Gemeinden gegenüber der Überführung von Liegenschaften in die strategische Liegenschaftsreserve der Bundeswehr, wenn zuvor ein Konversionsinteresse angemeldet wurde?

e) Wie viele Liegenschaften wurden bisher nach der Prüfung in die strategische Liegenschaftsreserve überführt oder wurden wieder freigegeben? Falls noch keine Liegenschaften überführt worden sind: Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen und ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Flächen nach der Prüfung in die strategische Liegenschaftsreserve überführt werden wird?

f) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Rahmen der Überprüfung von Liegenschaften der Dialog mit Ländern, Städten und Gemeinden gesucht wird, während zugleich infolge der Verabschiedung des sogenannten „Bau-Turbo“ die Einfluss- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen und Zivilgesellschaft eingeschränkt wurden?

7

In wie vielen der derzeit zur Prüfung vorgesehenen Liegenschaften war im Rahmen der bisherigen Konversionsplanungen die Schaffung von Wohnraum vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Art des geplanten Wohnraums – insbesondere freifinanzierter Wohnraum, sozial geförderter Wohnraum, Studierendenwohnheime u. a. – sowie nach der jeweils vorgesehenen Anzahl an Wohneinheiten)?

a) Wird ein Ausgleich an Flächen, die im Rahmen der Konversion für den Bau von Sozialwohnungen vorgesehen waren, und nun möglicherweise wegfallen, angestrebt? Wenn ja, wie wird die Bereitstellung von diesen sichergestellt?

b) Wie ist es nach Einschätzung der Bundesregierung vereinbar, dass bei der Einführung des sogenannten „Bau-Turbo“ u. a. mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum argumentiert wurde, während nun tausende geplante Wohnungen aufgrund des Konversionsstopps wegfallen?

8

Werden im Rahmen der Zuführung an die strategische Liegenschaftsreserve auch Liegenschaften geprüft, die für Kompensationsmaßnahmen von Eingriffen in Natur und Landschaft nach den Vorschriften der EU, des Bundes oder der Länder vorgesehen waren und wie sollen in diesen Fällen die Kompensationen nun geleistet werden (bitte Anzahl der Fälle nach Bundesländern auflisten soweit bislang bekannt)? Wer ist in diesem Fall für die Prüfung alternativer Kompensationsmaßnahmen zuständig und wer trägt hierfür die Kosten, bzw. in welchem Umfang (Fläche, Kosten) müssen private Liegenschaften hierfür angekauft werden?

9

Werden im Zuge der Zuführung der Liegenschaften in die strategische Liegenschaftsreserve Eingriffe in bereits laufende oder weit fortgeschrittene bauplanungsrechtliche Verfahren erfolgen, die der Wirkung nach einem enteignungsgleichen Eingriff gleichkommen könnten? Sind in diesem Falle Entschädigungen vorgesehen?

10

Wie wird mit einer faktischen Entwertung von bereits getätigten Aufwendungen – etwa für städtebauliche Wettbewerbe, Planungskosten im Vorgriff auf eigentumsrechtliche Übertragungen oder in Vertrauen auf gemeinsame Absichtserklärungen bzw. Vereinbarungen für eine künftige eigentumsrechtliche Übertragung – für die angedachten Konversionsprozesse von Ländern, Städten und Gemeinden verfahren und in welchem Umfang werden diese hierfür sowie für entgangene künftige Einnahmen entschädigt?

11

Wie wird mit einer faktischen Entwertung von bereits getätigten Aufwendungen – etwa für städtebauliche Wettbewerbe, Planungskosten im Vorgriff auf eigentumsrechtliche Übertragungen oder in Vertrauen auf gemeinsame Absichtserklärungen bzw. Vereinbarungen für eine künftige eigentumsrechtliche Übertragung – für die angedachten Konversionsprozesse durch Dritte, wie privaten Investor*innen, umgegangen und in welchem Umfang werden diese hierfür sowie für entgangene künftige Einnahmen entschädigt?

12

Von welchen „strukturpolitischen Chancen für Gemeinden“ (http://www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-6035758 zuletzt aufgerufen am 18. März 2026) mit denen der Staatssekretär Nils Hilmer auf der Webseite des BMVg zitiert wird, wird durch den Ausbau der strategischen Liegenschaftsreserve ausgegangen (bitte konkret benennen unter Berücksichtigung auch der künftigen Entwicklung der finanziellen Lage der Gemeinden)?

13

Wie bewertet die Bundesregierung, die von ihr benannten „strukturpolitischen Chancen“ (www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-6035758 zuletzt aufgerufen am 18. März 2026) für Gemeinden im Lichte der Schuldenbremse sowie der haushalts- und sparpolitischen Vorgaben der vergangenen Jahre, die die finanziellen Handlungsspielräume vieler Kommunen erheblich eingeschränkt haben (bitte konkret darlegen, wie diese Chancen unter den bestehenden fiskalischen Rahmenbedingungen realistisch genutzt werden sollen)?

Berlin, den 21. April 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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