Aufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba
des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 19. Mai 2000 wird die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, zu offiziellen Gesprächen nach Kuba reisen. Das ist der erste Besuch einer bundesdeutschen Entwicklungsministerin und damit auch der erste Besuch eines Mitglieds einer deutschen Bundesregierung in das Kuba nach der Revolution von 1959.
Der Besuch wird von der Erwartung getragen, dass die von Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul angekündigte offizielle Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba während dieses Besuches vertraglich besiegelt wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen16
Wird es während des Besuches der Bundesministerin zur Unterzeichnung des erwarteten Abkommens über die Aufnahme von Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Kuba kommen?
Welchem finanziellen Umfang wird die Umsetzung des Abkommens im Jahr 2000 entsprechen (bitte Gesamtsumme und getrennt nach finanzieller (FZ) und technischer Zusammenarbeit (TZ) ausweisen)?
Mit welchen Projekten wird die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Kuba und Deutschland im Jahr 2000 gestartet?
Wird es neben dem geplanten Projekt der Bundesregierung zur Verhinderung der Erosion und der Wüstenbildung im Osten Kubas weitere Projekte in absehbarer Zeit geben?
Wird die Bundesministerin von Vertreterinnen bzw. Vertretern deutscher Nichtregierungsorganisationen begleitet werden?
Wenn ja, von welchen Nichtregierungsorganisationen und Gruppen?
Werden auch Vertreter der deutschen Wirtschaft zur BMZ-Delegation gehören?
Gibt es ein Konzept der Bundesregierung darüber, in welchen Bereichen sie perspektivisch entwicklungspolitisch in Kuba tätig werden will?
Welche Bedingungen knüpft die Bundesregierung an ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Kuba?
Welche Zielstellung vertritt sie mit der Aufnahme entwicklungspolitischer Zusammenarbeit?
Wie steht die Bundesregierung zu den kubanischen Vorschlägen zu gemeinsamer entwicklungspolitischer Arbeit in Ländern Lateinamerikas zur Sicherung von deren medizinischer Grundversorgung und von deren Gesundheitsgrundversorgung in den ärmsten und abgelegensten Gebieten?
Welche Chancen räumt die Bundesregierung Verhandlungsfortschritten bei der Lösung der Schuldenfrage für Kuba ein?
Wird es bei den auch in den Gesprächen mit dem Vizepräsidenten Kubas, Carlos Lage, angesprochenen Umschuldungsverhandlungen um die Ex-DDR-Forderungen gehen?
Ist die Bundesregierung bezüglich der Ex-DDR-Forderungen zu einem vollständigen Erlass bereit, so wie es viele zivilgesellschaftliche Gruppen und Nichtregierungsorganisationen auch hierzulande fordern?
Wenn nein, was hindert die Bundesregierung an einem Schritt in diese Richtung?
Wenn ja, wann kann mit einem Erlass gerechnet werden?
Wird die Bundesregierung Fortschritte in der Schuldenfrage zur Bedingung für den Abschluss, den Umfang bzw. die qualitative Ausgestaltung ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kuba machen?
Mit welchen kubanischen zivilgesellschaftlichen Kräften und Nichtregierungsorganisationen wird sich die Bundesministerin neben ihren offiziellen Regierungsgesprächen treffen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für sich, um dem äußeren Druck entgegenzuwirken, der mitverantwortlich ist für das Leiden eines großen Teils der kubanischen Bevölkerung unter der schwierigen Wirtschaftslage, die auch die sozialen Dienstleistungen beeinträchtigt (vgl. Antrag der Koalitionsfraktionen zur „Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba“ in Drucksache 14/3128)?
Versteht die Bundesregierung die Aufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba als einen Beitrag, dem langjährigen, durch das Helms-Burton-Gesetz noch weiter verschärften Boykott der USA als einem ungeeigneten Mittel zur Gestaltung internationaler Beziehungen und Entwicklungen entgegenzuwirken?