Tatsächlich oder vermutlich rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte gegen Obdachlose (Nachfrage)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage „Tatsächlich oder vermutlich rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte gegen Obdachlose“ (Bundestagsdrucksache 14/4106) hatten wir darauf hingewiesen, dass nach Presseberichten (vgl. die Dokumentation des „Tagesspiegel“ und der „Frankfurter Rundschau“ vom 14. September 2000) in den letzten zwei Jahren mindestens sieben Obdachlose von Rechtsextremisten getötet worden sind.
Auf die konkrete Frage, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung wann und durch welche Behörden ergriffen hatte, um Obdachlose vor rechtsextremen Überfällen zu warnen und sie zu schützen und in welcher Form sie dabei mit den Ländern zusammengearbeitet hat, hatte die Bundesregierung ausweichend und nichtssagend mit den Worten geantwortet: „Die Sicherheitsbehörden des Bundes leiten Informationen über eine mögliche Gefährdung von Obdachlosen, wie auch sonst in Fällen einer möglichen Gefährdung von Personen und Einrichtungen, an die örtlich zuständigen Behörden weiter“ (Antwort der Bundesregierung vom 10. Oktober 2000, Bundestagsdrucksache 14/4239).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann durch welche Behörden des Bundes ergriffen, um Obdachlose vor rechtsextremen Überfällen zu warnen und zu schützen und welche Formen der Zusammenarbeit hat es in dieser Beziehung mit den zuständigen Behörden der Länder gegeben?
Wann genau haben welche Sicherheitsbehörden des Bundes Informationen über eine Gefährdung von Obdachlosen an welche örtlich zuständigen Behörden weitergeleitet (bitte genau nach Datum, Sicherheitsbehörden und örtlich zuständigen Behörden auflisten)?