Umweltverträglichkeit deutscher Entwicklungshilfeprojekte
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung unterstützt finanziell diverse Projekte u. a. in Afrika, die zum Teil aus ökologischer Sicht umstritten sind. Hierzu gehören neben Projekten, die Trophäenjagd auf geschützte Tierarten einschließen, die Förderung von Projekten, die zumindest mittelbar in die Problematik des so genannten Buschfleischhandels in West- und Zentralafrika involviert sind. Erst durch EU- bzw. deutsche Gelder wurden Straßenbauprojekte möglich, die auch abgelegene Waldgebiete zugänglich machten und damit das Abschlachten seltener Affen- und anderer Tierarten befördern. Neben anderen europäischen Unternehmen sind auch deutsche Holzfirmen an der Abholzung der Regenwälder maßgeblich beteiligt, wobei Europa immer noch einen riesigen Absatzmarkt darstellt.
Bereits im März 1996 unterzeichneten Mitglieder des Europäischen Parlaments im Rahmen des AKP-EU-Jahrestreffens (Versammlung von EU und afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten) in Namibia eine Resolution bezüglich der Jagd auf Menschenaffen und der Zerstörung der tropischen Regenwälder in Zentral- und Westafrika, die u. a. die EU auffordert, den betroffenen afrikanischen Staaten finanzielle Hilfe bei der Realisierung von Schutzmaßnahmen zuzusagen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
I. Fragen zur „Buschfleischproblematik“ in Zentralafrika
Fragen41
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die EU zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu bewegen, die sich aus der genannten AKP-EU-Resolution ergeben?
Berücksichtigt der Haushaltsplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (Einzelplan 30) für das Jahr 2001 die Vergabe eigener Gelder für die finanzielle Unterstützung des Umweltschutzvollzugs in Zentral- und Westafrika?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Sind der Bundesregierung bezüglich der o. g. Resolution von 1996, in der die EU aufgefordert wird, die jeweiligen Holzfirmen ihrer Mitgliedsländer dazu zu bewegen, jegliche Beteiligung am Buschfleischhandel abzulehnen, entsprechende Initiativen anderer Mitgliedsländer bekannt?
Wenn ja, welche
Inwieweit sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf die in West- und Zentralafrika tätigen Holzfirmen im Hinblick auf ihre Beteiligung am Buschfleischhandel (als Transporteur, Konsument von Buschfleisch bzw. sogar durch eigene Jagdtätigkeiten) Einfluss zu nehmen bzw. inwieweit hat dies die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits getan?
Hat die Bundesregierung bereits einen entsprechenden Dialog mit deutschen Holzfirmen (z. B. der K. D. AG in Reutlingen) im Hinblick auf deren Beteiligung am Buschfleischhandel aufgenommen?
Sieht die Bundesregierung Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeit mit den deutschen Holzfirmen, z. B. bei der Erarbeitung eines Verhaltenskodex für Konzessionsbetreiber?
Wie setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass auch die Regierungen der anderen EU-Mitgliedstaaten (z. B. Frankreich und die Niederlande) in ihren Ländern die zentrale Verantwortung der entsprechenden Holzfirmen thematisieren?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus einer bereits 1997 fertiggestellten und nun in überarbeiteter Form veröffentlichten Studie im Auftrag der Europäischen Kommission („Increased Investment and Trade by Transnational Logging Companies in Africa, the Caribbean and the Pacific“) ziehen, die die verheerenden Folgen der unkritischen Vergabe von Fördergeldern im Zusammenhang mit der Zerstörung tropischer Regenwälder untersuchte und dabei auch Deutschland als mitverantwortlich nennt?
War der Bundesregierung bereits die erste Version dieser Studie dem Inhalt nach bekannt oder ist sie erst seit der nun erfolgten Veröffentlichung über diese Studie informiert?
Wird sich die Bundesregierung der Empfehlung der Autoren anschließen, Entwicklungshilfe in finanzieller, materieller und beratender Form bevorzugt an Länder zu geben, die ein vorläufiges Moratorium für Abholzungsaktivitäten realisieren, bis die ökologischen Folgen zuverlässig abgeschätzt sind?
Erwägt die Bundesregierung darüber hinaus, die Förderung von Projekten, deren Unbedenklichkeit (Environmental Impact Assessments) nicht zweifelsfrei erwiesen ist, vollständig einzustellen, bis die ökologischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen erfüllt sind?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Projekte alternativer Einkommenserwirtschaftung gemeinsam mit der Bevölkerung vor Ort zu konzipieren und umzusetzen; gibt es dahin gehende Überlegungen oder werden solche an die Bundesregierung herangetragen?
II. Fragen zur Förderung von Projekten zur konsumtiven Wildtiernutzung
Hält die Bundesregierung die Etablierung oder Ausweitung der Bejagung von Wildtierbeständen durch ausländische Trophäenjäger grundsätzlich für einen positiven und gewollten Ansatz?
Welche konkreten Projekte zur konsumtiven Nutzung von Wildtierbeständen im Rahmen von so genannten Community Based Resources Management Programmes oder Integrated Conservation and Development Programmes, bei denen organisierte Trophäenjagd durch ausländische Jagdgäste eine Rolle spielt oder zukünftig spielen soll, werden zurzeit oder wurden seit 1983 durch Maßnahmen der Finanziellen und/oder Technischen Zusammenarbeit seitens der Bundesregierung unterstützt? (Beispiele sind u. a. „Selous Conservation Programme“ – SCP in Tansania, CAMP- FIRE in Simbabwe, ADMADE in Sambia sowie Projekte in Pakistan wie „Torghar Conservation Project“ – TCP, „Chitral Conservation Hunting Project“ – CCHP und „Bar Valley Project“ – BVP.)
In welcher Höhe werden bzw. wurden Projekte dieser Art gefördert (Aufschlüsselung der Fördermittel jeweils nach Verwendungszweck und Art der Förderung – FZ und TZ)?
Welche Anträge zur Förderung von Projekten zur konsumtiven Nutzung von Wildtierbeständen unter anderem durch ausländische Trophäenjäger liegen der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau zurzeit zur Prüfung vor?
Beabsichtigt die Bundesregierung, derartige Projekte, die die konsumtive Nutzung von Wildtieren fördern, weiterhin mittelbar oder unmittelbar zu fördern, und wenn ja, mit welchen Summen (aufgeschlüsselt nach Projekten und Verwendungszwecken)?
Ist die Bundesregierung in der Lage und willens, detailliert zu prüfen, ob die Förderung bestimmter Maßnahmen im Rahmen solcher Projekte direkt oder indirekt zur Durchführung von Trophäenjagden beiträgt, z. B. indem Verwaltungsstrukturen und/oder Infrastrukturen (z. B. Erschließung schwer zugänglicher Regionen) etabliert werden?
Erwägt die Bundesregierung, in Zukunft anstelle von Projekten, die die hochgradig selektive Bejagung von Wildtieren durch ausländische Jagdgäste propagieren, vermehrt Projekte zu unterstützen, die eine nicht-konsumtive Nutzung von Wildtieren beinhalten?
Welche derartigen Projekte einer konsumtiven Nutzung von Wildtieren werden nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit in welcher Höhe durch die Europäische Union (Europäische Kommission, DG VIII) gefördert und mit welchem jeweiligen Finanzvolumen?
Liegen der Bundesregierung mittlerweile die Angaben über die Einnahmen des SCP aus der Großwild- und Trophäenjagd im Selous Wildreservat und seinen Randgebieten in Tansania sowie über die Verteilung und Verwendung dieser Einnahmen vor, welche bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. November 1996 (Bundestagsdrucksache 13/6083) noch nicht bekannt waren und ohne die eine objektive Einschätzung des Projekterfolges nicht möglich sein dürfte?
Ist mittlerweile bekannt, inwieweit die Erlöse aus diesem SCP in den Artenschutz fließen und welcher Anteil der touristischen Einnahmen des Reservates diesem direkt zugute kommen?
Kann die Bundesregierung inzwischen nachweisen, wofür die von ihr zur Verfügung gestellten 17 Mio. DM im SCP verwendet wurden?
Wie begründet die Bundesregierung, dass dem SCP trotz offensichtlich mangelnder Transparenz der Mittelverwendung bzw. mangelnder Evaluierungsmöglichkeit des Projekterfolgs nach sozioökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auch nach 1998 weitere Mittel zur Verfügung gestellt wurden?
Wie hoch waren jeweils die im Rahmen der mit deutschen Steuergeldern geförderten Wildtiernutzungsprojekte erzielten Gesamteinnahmen, wie entwickelten sie sich im Verlauf der Projektdurchführung, und welche Anteile entfallen auf die einzelnen Nutzungsformen (einschließlich Trophäenjagd) und sonstigen Einnahmequellen (z. B. staatliche/institutionelle Unterstützung)?
Wie hoch waren die Einnahmen, die die lokale Bevölkerung jeweils aus diesen Projekten erhielt (Aufschlüsselung der Einkommensanteile nach verschiedenen Einnahmequellen, in absoluten Zahlen nach beteiligten Haushalten, in Prozentwerten in Bezug auf das Gesamtvolumen des jeweiligen Projektes)?
Wie groß waren im Vergleich hierzu jeweils die Beträge, die an Jagdreiseveranstalter, Institutionen, Behörden und involvierte Nichtregierungsorganisationen gingen (absolut und prozentual)?
Sehen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Entwicklungszusammenarbeit (EZ) eine festgelegte finanzielle und inhaltliche Mindestbeteiligung der Bevölkerung an dem jeweiligen Projekt vor und wenn ja, wie hoch ist diese?
Wie schätzt die Bundesregierung die Aussichten ein, dass sich die (zum Teil seit 12 Jahren) geförderten Projekte zukünftig selbst tragen?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass im Rahmen von EZ-Projekten die einheimische Bevölkerung umgesiedelt wird, z. B. um in wildreichen Gebieten Platz für die Trophäenjagd zu schaffen, wie im Rahmen des CAMP-FIRE-Projekts (z. B. im Hurungwe-Distrikt, Simbabwe) geschehen?
Wie viele Wildtiere welcher Arten wurden im Rahmen der geförderten Wildnutzungsprojekte in den vergangenen fünf Jahren erlegt – aufgeschlüsselt nach Nutzungsformen (z. B. Trophäenjagd, organisiertes „Cropping“, Ernährungsjagd)?
Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen basierend kann die Bundesregierung gewährleisten, dass die Trophäenjagd im Rahmen der geförderten Projekte die bejagten Bestände weder in ihrer Größe noch in ihrer natürlichen Alters- und Geschlechtszusammensetzung oder ihrer Sozialstruktur beeinträchtigt sowie dass die Jagd die Rolle der Population im Ökosystem mittel- und langfristig nicht negativ beeinflusst?
Achten die Bundesregierung und die zuständigen Körperschaften bei der Prüfung und während der Durchführung von Projekten darauf, dass die laufende Überprüfung der Auswirkungen der Wildtiernutzung durch quantitatives und qualitatives Monitoring (intraspezifische, interspezifische und ökosystembezogene Änderungen) sowie die laufende Anpassung von Nutzungsquoten an entsprechende Erkenntnisse in ausreichendem Maße verwirklicht werden?
In welchem Umfang wurden und werden Fördergelder unmittelbar für die Durchführung solcher Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen eingesetzt?
Inwiefern kann die Bundesregierung die These, dass die Trophäenjagd im Rahmen der geförderten Projekte „dem Überleben dieser Arten förderlich“ ist, mit wissenschaftlichen Fakten aus den Projekten belegen (Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Bestandsentwicklung und Projektmaßnahmen mit genauem Zahlenmaterial)?
Welche und wie viele Tiere der in den Anhängen A-D der EU-Artenschutzverordnung (Verordnung [EG] Nr. 338/97) enthaltenen Arten wurden in den vergangenen fünf Jahren als Jagdtrophäe nach Deutschland eingeführt (genaue Auflistung nach Anzahl erlegter Tiere pro Art, Ursprungsland und Jahr)?
III. Generelle Fragen zu den Voraussetzungen für die Förderung von Projekten durch die Bundesregierung
Anhand welcher konkreter Kriterien wird das BMZ bei der zukünftigen Vergabe von Fördergeldern für Entwicklungshilfeprojekte deren Umweltverträglichkeit prüfen?
Inwieweit gehen die Anforderungen der Bundesregierung dabei über die Umweltverträglichkeitskriterien des Umweltaktionsplans hinaus, die die Weltbank bei Kreditvergaben berücksichtigt?
Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Haushaltsplanung für das Jahr 2001 und die Folgejahre die finanzielle Förderung umstrittener Projekte wie z. B. dem Selous-Projekt oder der Förderung von Straßenbauprojekten in ökologisch sensiblen Gebieten (siehe Buschfleisch-Problematik) kritisch überdenken und ggf. ihre bisherigen Förderschwerpunkte korrigieren?
Wie sieht konkret die Zusammenarbeit zwischen dem BMZ und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei der Beurteilung von Entwicklungshilfeprojekten aus?