Mobilfunk und Elektrosmog
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Eva-Maria Bulling-Schröter, Dr. Ruth Fuchs, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das Aufstellen von Sendemasten für Mobilfunkanlagen hat schon in der Vergangenheit bei vielen Menschen zu Ängsten und Unruhe geführt, weil gesundheitliche Schäden durch elektromagnetische Felder befürchtet werden. Wissenschaft und Forschung konnten bisher keine eindeutigen Kriterien dafür liefern, ab welchen Grenzwerten solche Schädigungen definitiv ausgeschlossen werden können. Bundesumweltminister Jürgen Trittin machte anlässlich des Forums „Elektrosmog“ im Oktober 1999 in Bonn darauf aufmerksam, dass es offenbar unzureichende Beteiligungsmöglichkeiten der anwohnenden Bevölkerung für die Planung und Realisierung von Mobilfunkanlagen gibt. Laut „Wirtschaftswoche“ Nr. 34 vom 17. August 2000 ist für den Aufbau der neuen UMTS-Netze die Installation von insgesamt 80 000 bis 120 000 neuen Sendeanlagen notwendig.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Sendeanlagen gibt es für die bisherigen Mobilfunknetze in der Bundesrepublik Deutschland und wie viele von ihnen stehen in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten?
Wie viele Sendeanlagen müssen nach Informationen der Bundesregierung für die neuen UMTS-Netze neu errichtet werden?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des gegenwärtigen Standes der wissenschaftlichen Erforschung und Bewertung möglicher gesundheitlicher Gefahren durch bereits existierende Mobilfunkanlagen sowie durch deren weiteren Ausbau für die UMTS-Technologie?
Welche wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten, Untersuchungen und Studien hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Gefährdungen bilden derzeit die Grundlage für die Entscheidungsfindung der Bundesregierung in Bezug auf die Festlegung von Strahlungsgrenzwerten?
Fördert die Bundesregierung selbst aktiv industrieunabhängige Forschungsaktivitäten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, um welche Art von Forschung zu welchen Themen handelt es sich?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), mindestens ein Prozent des Erlöses aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen zur Verfügung zu stellen, um die Auswirkungen der UMTS-Technologie in von der Industrie unabhängigen Forschungsprojekten zu untersuchen?
Wie begründet sie ihre Haltung?
Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien oder Untersuchungen bekannt, nach denen die derzeit im Mobilfunk zulässigen und verwendeten niederfrequent gepulsten Hochfrequenzen die menschliche Gesundheit schädigen könnten?
Wenn ja, wie bewertet sie diese Untersuchungen und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwieweit unterscheiden sich die neu zu errichtenden Anlagen von den bisherigen in der Stärke ihrer elektromagnetischen Felder und einem möglichen Gefährdungspotential für die menschliche Gesundheit?
Sieht die Bundesregierung Gründe, Vorschriften darüber zu erlassen, dass die neu zu errichtenden Sendeanlagen nicht in der unmittelbaren Nähe von Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und Wohngebieten errichtet werden dürfen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Regeln gelten derzeit für die Planung, Genehmigung und Realisierung von Sendeanlagen, und welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung gibt es dabei?
Plant die Bundesregierung eine Änderung dieser Regeln einschließlich der Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung, die erlaubten Grenzwerte im Sinne eines vorsorglichen Handelns abzusenken?
Wenn nein, warum nicht?
Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Regelungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nach § 12 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (Bundesratsdrucksache 464/2000) treffen?
Welche Maßnahmen kennt die Bundesregierung und welche Maßnahmen erwägt sie zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern per Rechtsverordnung nach § 12 des FTEG-Entwurfs zu treffen?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der ARD-Sendung „Report“ vom 22. August 2000 vorgelegten ersten Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums, nach denen sich Tiere auf Höfen in der Nähe von Mobilfunkanlagen signifikant anders als Tiere auf Höfen ohne Strahlungseinfluss verhalten, und nach denen die Zahl der Missbildungen bei Rinderbeständen in der Nähe von Mobilfunkstationen erheblich höher als auf Höfen ohne Mobilfunkstrahlung ist?
Wie ist der derzeitige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über Gesundheitsgefahren durch das Telefonieren mit Mobilfunkgeräten?